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🎄 Mahn-Stopp zu den Festtagen: Kreissparkasse Bautzen setzt auf „Weihnachtsfrieden“ mit klaren Ausnahmen

🎄 Ankündigung vor Heiligabend Kurz vor Heiligabend kündigt die Kreissparkasse Bautzen an, säumigen Kundinnen und Kunden während der Feiertage keine belastende Post zuzustellen. Mahnungen und Vollstreckungen werden erst im neuen Jahr wieder aufgenommen. Ziel ist es, den Menschen im Landkreis Bautzen eine ruhige Weihnachtszeit zu ermöglichen, teilte das Institut am 22. Dezember 2025 mit.

🕊️ Hintergrund Weihnachtsfrieden Der sogenannte Weihnachtsfrieden ist in Deutschland geübte Verwaltungspraxis. Auch staatliche Stellen pausieren rund um die Feiertage vielfach Belastungen. Das Bayerische Finanzministerium erklärt, dass seine Finanzämter in diesem Zeitraum auf Außenprüfungen und Vollstreckungsmaßnahmen verzichten. Ausnahmen gelten, wenn etwa Verjährung droht. Diese Tradition dient der Rücksichtnahme, ohne die Funktionsfähigkeit der Verwaltung zu gefährden.

📋 Regelungen bei der Kreissparkasse Bautzen Während der Festtage wird grundsätzlich weder gemahnt noch vollstreckt. Ausnahmen bleiben ausdrücklich möglich, wenn Fristen ablaufen und Forderungen zu verjähren drohen; das betrifft insbesondere Pfändungen sowie laufende Gerichts- oder Insolvenzverfahren. Zudem müssen Überziehungen auf Girokonten weiterhin angemahnt werden, erläuterte Sparkassen-Sprecherin Elke Bauch.

🤝 Regionale Abstimmung Parallel verkündet die Sparkasse Oberlausitz-Niederschlesien einen Weihnachtsfrieden bis einschließlich 4. Januar. Damit wird der zeitlich begrenzte Mahn-Stopp regional koordiniert, ohne rechtlich zwingende Schritte zu verzögern, wo sie unabweisbar sind.

⚖️ Einordnung und Zielsetzung Der Schritt der Kreissparkasse Bautzen folgt einer bewährten Linie der weihnachtlichen Zurückhaltung mit Maß und Mitte. Er verschafft Betroffenen kurzfristig Luft, ersetzt aber nicht die Pflicht, Zahlungsrückstände zu ordnen. So bleiben Fürsorge und Verlässlichkeit in Einklang, gerade in einer Zeit, die von Besinnung geprägt sein soll.

🧭 Empfehlung an Betroffene Wer betroffen ist, sollte die Frist nutzen, um mit der Bank das Gespräch zu suchen und tragfähige Lösungen zu vereinbaren.

🗨️ Kommentar der Redaktion Der Weihnachtsfrieden ist ein Akt der Rücksicht, kein Freibrief zur Nachlässigkeit. Vertragstreue und Zahlungsdisziplin bleiben geboten, auch wenn der Ton über die Feiertage gedämpft wird. Die Kreissparkasse setzt das richtige Signal der Mäßigung, ohne die Notwendigkeit von Mahnungen und Vollstreckungen in Frage zu stellen. Wer offene Forderungen hat, sollte die Atempause nutzen und verbindliche Vereinbarungen treffen, statt auf Aufschub zu spekulieren. Ab dem neuen Jahr sind ausstehende Schritte konsequent fortzuführen, damit Fürsorge und Verlässlichkeit im Gleichgewicht bleiben.

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