Neuer Mandau-Deich soll Zittau-Pethau vor Hochwasser schützen

Der geplante Ausbau des Hochwasserschutzes an der Mandau hat die nächste Stufe des Genehmigungsverfahrens erreicht. Vorgesehen sind ein neuer Deich am östlichen Flussufer im Zittauer Ortsteil Pethau und eine mobile Hochwasserschutzanlage in Bertsdorf-Hörnitz. Die Landesdirektion Sachsen führt dafür ein wasserrechtliches Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung durch.

Das Vorhaben soll Pethau vor einem Hochwasser schützen, das statistisch einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird. In Bertsdorf-Hörnitz soll zusätzlich verhindert werden, dass sich Wasser aus der Mandau über das Bertsdorfer Wasser zurückstaut und ein historisches Gebäude gefährdet.

Hochwasserschutz betrifft zwei Gemeinden

Der geplante Deich verläuft linksseitig der Mandau. Gemeint ist die Flussseite, die beim Blick in Fließrichtung links liegt. Im Bereich Pethau entspricht dies dem östlichen Ufer.

Das Planungsgebiet erstreckt sich sowohl oberhalb als auch unterhalb der Brücke der Staatsstraße 137. Die Straße verbindet den Raum Zittau mit Bertsdorf-Hörnitz und dem Zittauer Gebirge. Damit berührt das Projekt nicht nur private Grundstücke und Uferflächen, sondern auch einen wichtigen Verkehrsbereich.

Für das Vorhaben werden Flurstücke in den Gemarkungen Pethau und Hörnitz benötigt. Antragsteller ist die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Spree/Neiße. Die Entscheidung über die Genehmigung liegt bei der Landesdirektion Sachsen.

Schutz vor einem hundertjährlichen Hochwasser

Das zentrale Ziel ist der Schutz von Pethau vor einem sogenannten HQ100-Ereignis. Dabei handelt es sich um ein Hochwasser, das statistisch eine jährliche Eintrittswahrscheinlichkeit von einem Prozent besitzt.

Die Bezeichnung bedeutet nicht, dass ein solches Ereignis tatsächlich nur einmal innerhalb eines Jahrhunderts auftreten kann. Mehrere schwere Hochwasser können auch in kürzeren Abständen auftreten.

Der geplante Deich soll verhindern, dass die Mandau bei einem solchen Wasserstand unkontrolliert in gefährdete Bereiche des Ortsteils ausweicht. Welche Grundstücke und Einrichtungen konkret profitieren, ergibt sich aus den technischen Planunterlagen und den Hochwassergefahrenkarten.

Mobile Anlage schützt historisches Gebäude

Neben dem Deichbau in Pethau ist eine kleinere, aber technisch eigenständige Maßnahme in Bertsdorf-Hörnitz vorgesehen. Unterhalb der Brücke der S 137 soll eine mobile Hochwasserschutzanlage montiert werden.

Sie soll ein historisches Gebäude vor Wasser schützen, das sich bei hohen Pegelständen aus der Mandau in das Bertsdorfer Wasser zurückstauen kann.

Mobile Systeme werden in der Regel nur bei einer konkreten Hochwasserlage aufgebaut. Außerhalb eines Einsatzes bleiben Durchgänge oder Zufahrten nutzbar. Voraussetzung ist jedoch, dass die Elemente rechtzeitig verfügbar sind, regelmäßig geprüft werden und geschulte Kräfte den Aufbau zuverlässig organisieren können.

Rückstau als besondere Gefahr

Hochwasser entsteht nicht nur durch Wasser, das direkt über die Ufer eines Flusses tritt. In Bereichen mit Zuflüssen kann ein hoher Wasserstand im Hauptgewässer den Abfluss kleinerer Bäche behindern.

Das Wasser staut sich dann entgegen der normalen Fließrichtung zurück. Dadurch können Gebäude oder Flächen betroffen sein, die nicht unmittelbar an der Mandau liegen.

Die geplante Anlage in Bertsdorf-Hörnitz soll genau dieses Risiko begrenzen. Sie ergänzt den Deich in Pethau, ersetzt ihn aber nicht.

Das Planfeststellungsverfahren läuft

Die Planunterlagen wurden vom 20. November bis zum 19. Dezember 2025 öffentlich ausgelegt. Bürger, Eigentümer, Verbände und weitere Betroffene konnten sie online sowie in den Verwaltungen von Zittau und Bertsdorf-Hörnitz einsehen.

Einwendungen und Stellungnahmen waren bis zum 19. Januar 2026 möglich. Rechtzeitig eingegangene Hinweise werden im weiteren Verfahren geprüft.

Die Landesdirektion Sachsen veröffentlichte am 30. Juni 2026 eine weitere Bekanntmachung zu dem Verfahren. Damit befindet sich das Projekt in der Phase, in der erhobene Einwendungen und Stellungnahmen erörtert werden können.

Ein Erörterungstermin dient dazu, strittige oder offene Punkte zwischen Vorhabenträger, Behörden, Betroffenen und Fachverbänden zu besprechen. Er ist noch keine Baugenehmigung und keine Entscheidung über den Beginn der Arbeiten.

Natur- und Artenschutz werden geprüft

Der Deichbau greift in Uferbereiche und die angrenzende Landschaft ein. Deshalb wird für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Zu den Unterlagen gehören nach Angaben der Stadt Zittau:

  • ein Bericht zur Umweltverträglichkeit,
  • Prüfungen zu Natura-2000-Gebieten,
  • ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
  • ein landschaftspflegerischer Begleitplan,
  • ein Fachbeitrag zur europäischen Wasserrahmenrichtlinie.

Die Planung sieht Maßnahmen vor, mit denen Eingriffe in Natur und Landschaft ausgeglichen oder begrenzt werden sollen. Welche Ausgleichsmaßnahmen am Ende verbindlich werden, entscheidet sich erst mit dem Planfeststellungsbeschluss.

Für die Region ist diese Abwägung besonders wichtig. Die Mandau ist nicht nur ein Hochwasserrisiko, sondern zugleich ein prägender Flusslauf mit ökologischer und landschaftlicher Bedeutung.

Hochwasser kennt keine Gemeindegrenzen

Die Mandau entspringt in Tschechien und fließt über Varnsdorf nach Deutschland. In der Oberlausitz durchquert sie unter anderem Großschönau, Hainewalde, Bertsdorf-Hörnitz, Olbersdorf und Zittau, bevor sie in die Lausitzer Neiße mündet.

Maßnahmen an einem Abschnitt können Auswirkungen auf andere Orte haben. Hochwasserschutz muss deshalb entlang des gesamten Flusslaufes betrachtet und grenzüberschreitend abgestimmt werden.

Auch auf tschechischer Seite werden Veränderungen am Flussquerschnitt geplant, die langfristig Einfluss auf die Hochwasserlage in der deutschen Oberlausitz haben können. Für Großschönau, Hainewalde, Bertsdorf-Hörnitz und Zittau ist eine enge Abstimmung deshalb von besonderer Bedeutung.

Neue Gefahrenkarten berücksichtigen aktuelle Daten

Für die Mandau im Bereich von Pethau bis zur Mündung in die Lausitzer Neiße wurden aktualisierte Hochwassergefahren- und Risikokarten erstellt. Sie ersetzen ältere Karten aus einem Hochwasserschutzkonzept von 2004.

In die neuen Karten flossen bauliche Veränderungen, aktuelle hydrologische Kennwerte und weiterentwickelte zweidimensionale Berechnungsmodelle ein. Sie zeigen nicht nur mögliche Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten, sondern auch betroffene Nutzungen und besonders gefährdete Objekte.

Damit steht für Planung, Katastrophenschutz und Grundstückseigentümer eine genauere Grundlage zur Verfügung. Die Karten ersetzen jedoch keine baulichen Maßnahmen, wenn bestehende Schutzanlagen für berechnete Hochwasserstände nicht ausreichen.

Bedeutung für Anwohner und Grundstückseigentümer

Ein neuer Deich kann die Sicherheit von Wohngebäuden, Straßen, Versorgungsleitungen und Gewerbeflächen erhöhen. Für Eigentümer in gefährdeten Bereichen kann sich dadurch auch die Planbarkeit künftiger Investitionen verbessern.

Gleichzeitig entstehen während Planung und Bau Belastungen. Grundstücke können dauerhaft oder vorübergehend beansprucht werden. Wege müssen möglicherweise verlegt, Zufahrten angepasst oder Flächen für Baustellen eingerichtet werden.

Hinzu kommen Fragen zur Pflege des Deiches. Schutzanlagen müssen dauerhaft zugänglich bleiben, regelmäßig kontrolliert und von tief wurzelnden Gehölzen freigehalten werden. Die Nutzung angrenzender Grundstücke kann dadurch eingeschränkt werden.

Solche Auswirkungen müssen im Planfeststellungsverfahren ermittelt und gegeneinander abgewogen werden.

Was das Vorhaben für die Region bedeutet

Für Zittau und Bertsdorf-Hörnitz ist das Projekt Teil einer größeren Aufgabe. Die Kommunen im Mandautal müssen Wohngebiete und Infrastruktur sichern, ohne ihre Flusslandschaft vollständig technisch zu überformen.

Gerade kleinere Städte und Gemeinden können große Hochwasserschutzprojekte nicht allein finanzieren oder planen. Sie sind auf die Fachkompetenz und Investitionen des Freistaates angewiesen.

Der Schutz vor Hochwasser ist zugleich ein Standortfaktor. Unternehmen, Hauseigentümer und öffentliche Einrichtungen benötigen verlässliche Informationen darüber, welche Flächen gefährdet sind und welche Maßnahmen vorgesehen werden.

Versicherbarkeit, Grundstückswerte und Investitionsentscheidungen können davon abhängen, ob ein Gebiet wirksam geschützt wird.

Erinnerung an frühere Hochwasser

Das Mandautal hat in der Vergangenheit wiederholt schwere Hochwasser erlebt. Besonders Starkregen in den Oberläufen kann den Wasserstand innerhalb kurzer Zeit steigen lassen.

Die Lage im Grenzgebiet verschärft die Anforderungen an Vorhersage und Kommunikation. Niederschläge auf tschechischem Gebiet können sich mit zeitlicher Verzögerung in der Oberlausitz bemerkbar machen.

Der Pegel Zittau 6 erfasst den Wasserstand und Durchfluss der Mandau. Das Einzugsgebiet umfasst dort 278 Quadratkilometer. Der höchste in den aktuellen Hauptwerten geführte Wasserstand beträgt 268 Zentimeter.

Aktuelle Pegelwerte sagen allerdings nichts darüber aus, ob ein neuer Deich notwendig ist. Hochwasserschutz wird nicht für die normale Wasserführung, sondern für seltene, schwere Ereignisse geplant.

Offene Fragen vor dem Planfeststellungsbeschluss

Noch steht nicht fest, wann die Bauarbeiten beginnen können. Zunächst muss die Landesdirektion Sachsen sämtliche Einwendungen, Fachstellungnahmen und Ergebnisse der Umweltprüfung bewerten.

Dabei können Änderungen an der Planung, zusätzliche Auflagen oder weitere Untersuchungen erforderlich werden.

Auch die endgültigen Kosten, die Bauzeit und die konkrete Verkehrsführung während der Arbeiten sind in den öffentlich zugänglichen Bekanntmachungen nicht abschließend benannt. Entsprechende Zahlen sollten deshalb erst veröffentlicht werden, wenn sie von der Landestalsperrenverwaltung oder der Genehmigungsbehörde bestätigt sind.

Ein Planfeststellungsbeschluss würde das Vorhaben rechtlich zulassen. Erst danach können die weiteren Schritte bis zur Ausschreibung und zum Baubeginn vorbereitet werden.

Wie es weitergeht

Nach Abschluss der Erörterung prüft die Landesdirektion Sachsen die vorgebrachten Einwendungen und Stellungnahmen.

Anschließend entscheidet sie, ob das Projekt genehmigt wird und welche Auflagen einzuhalten sind. Der Planfeststellungsbeschluss regelt unter anderem technische Anforderungen, Umweltauflagen, Grundstücksfragen und den Umgang mit Einwendungen.

Ein genauer Termin für den Baustart ist derzeit nicht belastbar bekannt. Auch die Dauer der Bauarbeiten hängt vom Abschluss des Verfahrens, der Finanzierung und der Vergabe ab.

Der geplante Hochwasserschutz an der Mandau ist ein bedeutendes Infrastrukturprojekt für Zittau-Pethau und Bertsdorf-Hörnitz. Der neue Deich soll Pethau vor einem hundertjährlichen Hochwasser schützen. Eine mobile Anlage soll zugleich ein historisches Gebäude vor Rückstau aus der Mandau sichern.

Mit der Erörterungsphase kommt das Verfahren voran, eine endgültige Baugenehmigung liegt jedoch noch nicht vor. Vor dem Planfeststellungsbeschluss müssen technische, ökologische und private Belange vollständig geprüft werden.

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