Eine 38 Jahre alte Frau aus dem Raum Zittau ist Opfer eines professionell wirkenden Betrugsangebots geworden. Nach Angaben der Polizeidirektion Görlitz war sie im Internet auf der Suche nach einem neuen Fahrzeug und stieß dabei auf ein vermeintliches Autohaus.
Die Frau übermittelte persönliche Daten und überwies den geforderten Kaufpreis von rund 41.000 Euro im Voraus. Das zugesagte Fahrzeug wurde jedoch nicht ausgeliefert. Der Fall wurde der Polizei am Freitagnachmittag, dem 17. Juli 2026, bekannt.
Kriminalpolizei in Zittau ermittelt
Der Revierkriminaldienst Zittau-Oberland hat Ermittlungen wegen Betrugs aufgenommen. Weitere Angaben zum angeblichen Händler, zum angebotenen Fahrzeug oder zum Zahlungsweg machte die Polizei zunächst nicht.
Unklar ist derzeit auch, ob die Täter eine vollständig gefälschte Internetseite verwendeten oder den Namen eines tatsächlich bestehenden Unternehmens missbrauchten. Solche Einzelheiten sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Angebot wirkte offenbar glaubwürdig
Der Fall zeigt, wie professionell Betrüger beim angeblichen Verkauf hochwertiger Fahrzeuge auftreten können. Gefälschte Händlerseiten, kopierte Fahrzeugbilder, überzeugend gestaltete Rechnungen und scheinbar seriöse Kontaktdaten können den Eindruck eines echten Autohauses vermitteln.
Besonders riskant ist die Forderung, den gesamten Kaufpreis vor der Übergabe des Fahrzeugs zu überweisen. Bei einem Betrag von 41.000 Euro sollten Käufer den Anbieter, das Fahrzeug und die Zahlungsbedingungen besonders gründlich prüfen.
Auto und Händler vor der Zahlung überprüfen
Vor einer hohen Vorauszahlung empfiehlt es sich, die Geschäftsadresse unabhängig zu kontrollieren und den Händler über eine selbst recherchierte Telefonnummer zu kontaktieren. Auch Handelsregisterangaben, Internetbewertungen und auffällige Abweichungen bei Kontoinhaber oder Bankverbindung können wichtige Warnzeichen sein.
Das Fahrzeug sollte möglichst vor Ort besichtigt werden. Fahrgestellnummer, Fahrzeugpapiere und Identität des Verkäufers müssen zusammenpassen. Besteht der angebliche Händler ausschließlich auf Vorkasse und lehnt eine persönliche Übergabe ab, ist besondere Vorsicht geboten.
Keine Millionensumme, aber erheblicher Schaden
Die Bezeichnung „Millionenbetrug“ wäre für diesen konkreten Fall nicht korrekt. Nach Angaben der Polizei beträgt der bekannte Schaden rund 41.000 Euro. Für die betroffene Frau handelt es sich dennoch um einen erheblichen finanziellen Verlust.
Ob das überwiesene Geld gesichert oder zurückgeholt werden kann, teilte die Polizei nicht mit. Die Ermittlungen dauern an.


