Ein heftiger Angriff auf einen 47 Jahre alten Mann in der Zittauer Innenstadt hat für den Täter eine mehrjährige Gefängnisstrafe zur Folge. Das Landgericht Görlitz verurteilte einen 23-jährigen Tschechen zu drei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Tat ereignete sich zu Beginn des Jahres an einer Mandau-Brücke in Zittau. Nach den im Prozess bekannt gewordenen Einzelheiten schlug der Angeklagte auf seinen Stiefvater ein und kniete später auf dem bereits verletzten Mann. Ein Freund des 23-Jährigen filmte Teile des Geschehens.
Angriff in einer Januarnacht
Auf den Aufnahmen war dem Bericht zufolge zu sehen, wie der Angeklagte zunächst in der Nähe einer Tankstelle und anschließend an der Mandaubrücke auf den 47-Jährigen einschlug. Das Opfer erlitt unter anderem eine blutende Verletzung am Auge.
Erst auf das Drängen des anwesenden Freundes soll der 23-Jährige von seinem Stiefvater abgelassen haben. Der Verletzte konnte sich anschließend vom Tatort entfernen. Im Schnee blieben Blutspuren zurück.
Das Gericht beschrieb die Gewalt als von „äußerster Brutalität“ geprägt. Weshalb die Situation derart eskalierte, konnte im Verfahren jedoch nicht abschließend geklärt werden.
Schwerere Vorwürfe nicht nachgewiesen
Ursprünglich war der 23-Jährige wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung angeklagt. Im Laufe des Verfahrens stand zeitweise auch der Verdacht eines versuchten Mordes im Raum.
Nach Auffassung des Gerichts ließ sich jedoch nicht beweisen, dass der Angeklagte seinen Stiefvater ausrauben oder töten wollte. Verurteilt wurde er deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, Geld und das Mobiltelefon seines Opfers verlangt zu haben. Für eine darüber hinausgehende Tatabsicht reichten die Feststellungen des Gerichts offenbar nicht aus.
Angeklagter räumte Schläge ein
Der 23-Jährige bestritt die Gewalttat nicht grundsätzlich. Er erklärte jedoch, sein Stiefvater habe seiner Schwester ein Mobiltelefon gestohlen und ihn zuerst angegriffen.
Zudem berief er sich auf Erinnerungslücken infolge erheblichen Alkoholkonsums. Sein Verteidiger verwies auf einen über Jahre gewachsenen familiären Konflikt. Der Angeklagte erklärte vor Gericht, er sei früher selbst vom Lebensgefährten seiner Mutter geschlagen worden.
Diese Aussagen konnten zwar einen möglichen Hintergrund des Konflikts erklären, rechtfertigten nach der Entscheidung des Gerichts jedoch nicht die massive Gewalt.
Filmaufnahme wurde zum wichtigen Beweismittel
Dass ein Freund des Angeklagten den Angriff filmte, dürfte für die Rekonstruktion des Tatablaufs eine zentrale Rolle gespielt haben. Die Aufnahme dokumentierte sowohl die Schläge als auch das spätere Knien auf dem verletzten Opfer.
Videoaufnahmen ersetzen zwar nicht die vollständige gerichtliche Beweisaufnahme. Sie können jedoch entscheidend sein, wenn Aussagen der Beteiligten voneinander abweichen oder Erinnerungslücken geltend gemacht werden.
Im Zittauer Fall zeigte das Material nach den vorliegenden Berichten deutlich, mit welcher Intensität der Angriff geführt wurde.
Drei Jahre Gefängnis
Das Schwurgericht des Landgerichts Görlitz verhängte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Eine Bewährung kommt bei einer solchen Strafhöhe nicht infrage.
Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft können die Entscheidung rechtlich überprüfen lassen.
Der Fall zeigt zugleich, wie stark familiäre Konflikte eskalieren können, wenn Alkohol, langjähriger Groll und unmittelbare Gewalt zusammentreffen. Entscheidend bleibt jedoch: Auch schwere persönliche Auseinandersetzungen geben niemandem das Recht, einen anderen Menschen derart zu misshandeln.


