🛡️ Kolping zieht rote Linie: AfD-Mitgliedschaft fortan unvereinbar

📰 Kolping beschließt Unvereinbarkeit mit AfD

📣 Am Sonntag hat Kolping Deutschland auf seiner Bundesversammlung bekräftigt, dass eine Mitgliedschaft in der AfD mit der Zugehörigkeit zum Verband nicht vereinbar ist. Der Beschluss fiel mit überwältigender Mehrheit; zugleich wurde die Satzung so geändert, dass Mitglieder ausgeschlossen werden können, deren vertretene Überzeugungen den Grundsätzen des Verbandes widersprechen.

🧭 Begründung: Menschenwürde und Soziallehre

📜 Zur Begründung verweist Kolping auf die katholische Soziallehre und die unveräußerliche Würde des Menschen. Bereits im Februar 2024 hat die Deutsche Bischofskonferenz klargestellt, dass völkischer Nationalismus mit dem christlichen Gottes- und Menschenbild unvereinbar ist; insbesondere in der AfD dominiere inzwischen eine völkisch-nationalistische Gesinnung.

🔗 Kirchlicher Schulterschluss

🤝 Mehrere katholische Verbände und Laienvertretungen haben diese Linie aufgegriffen und eigene Unvereinbarkeitsbeschlüsse gefasst. Kolping reiht sich mit seinem Votum in diese breitere Bewegung ein.

⚖️ Satzungsänderung im Detail

📑 Die neue Regelung schafft die formale Grundlage, Mitglieder auszuschließen, „wenn sie in Wort und Tat zum Ausdruck bringen“, an Positionen festzuhalten, die dem Leitbild und den Werten des Verbandes widersprechen. Damit verpflichtet Kolping zur Klarheit: Wer AfD-Mitglied ist, kann nicht zugleich Mitglied bei Kolping bleiben.

🗣️ Deutliche Worte der Bundesvorsitzenden

💬 Die scheidende Bundesvorsitzende Ursula Groden‑Kranich begründete den Schritt mit klaren Worten: Wer die Würde des Menschen und die Grundwerte des Evangeliums ernst nehme, könne keine Politik unterstützen, „die ausgrenzt, spaltet und Angst schürt“.

🏛️ Selbstverständnis des Verbandes

🧭 Kolping versteht sich als demokratisch verfasster Verband, der sich zu den Werten des Grundgesetzes bekennt und für Demokratie, Vielfalt und Menschenwürde eintritt. Mit rund 200.000 Mitgliedern und etwa 10.000 Mitarbeitenden unterstreicht der Beschluss die öffentliche Haltung eines großen katholischen Sozialakteurs.

🔎 Einordnung und Signalwirkung

📌 Der Beschluss markiert eine klare Grenzziehung zwischen christlich-sozialer Verbandsarbeit und einer Partei, deren zentrale Positionen Kolping als unvereinbar mit Menschenwürde und katholischer Soziallehre bewertet. Er fügt sich in eine kirchliche und verbandliche Bewegung ein, die Rechtsextremismus und völkischen Nationalismus ausdrücklich zurückweist und den Mitgliedern eine eindeutige Orientierung gibt: Politisches Engagement ist willkommen – jedoch nur im Einklang mit den Grundwerten des Verbandes.

🗨️ Kommentar der Redaktion

🧷 Dieser Beschluss ist konsequent, überfällig und im besten Sinne konservativ: Er schützt das überlieferte Fundament von Menschenwürde und Rechtsstaat. Wer Werte ernst nimmt, muss Grenzen ziehen, wo Ideologien spalten und Angst instrumentalisieren. Ein Verband, der sich zu Grundgesetz und christlicher Soziallehre bekennt, darf keine Doppelmitgliedschaft zulassen, die diesen Maßstäben widerspricht. Klarheit schafft Orientierung und bewahrt Glaubwürdigkeit. Kolping sendet damit ein deutliches Signal: Verantwortung vor Freiheit, Prinzipien vor Parteitaktik.

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