Ein stillgelegter Aufzug hat für einen Bewohner eines Olbersdorfer Wohnblocks schwerwiegende Folgen. Der Rentner ist auf einen Rollstuhl angewiesen und lebt im fünften Stock. Seit der Fahrstuhl nicht mehr genutzt werden kann, ist sein selbstständiger Weg aus der Wohnung versperrt.
Für notwendige Termine außerhalb des Hauses ist der Mann vollständig auf Unterstützung angewiesen. Mitarbeiter eines Fahrdienstes müssen ihn über mehrere Etagen durch das Treppenhaus tragen. Was für andere Bewohner eine ärgerliche Einschränkung sein mag, bedeutet für ihn den weitgehenden Verlust seiner persönlichen Freiheit.
Die eigene Wohnung wird zur Falle
Ein funktionierender Aufzug ist in einem mehrgeschossigen Wohnhaus für mobilitätseingeschränkte Menschen keine Frage des Komforts. Er entscheidet darüber, ob Arztbesuche, Therapien, Einkäufe und soziale Kontakte überhaupt möglich sind.
Kann ein Rollstuhlfahrer seine Wohnung nur mit Hilfe mehrerer Personen verlassen, wird selbst ein kurzer Termin zu einer aufwendigen und belastenden Aktion. Spontane Wege sind praktisch ausgeschlossen. Auch im Notfall kann ein nicht nutzbarer Aufzug zusätzliche Schwierigkeiten verursachen.
Der Fall zeigt, wie schnell eine Wohnung zur unfreiwilligen Falle werden kann, sobald die einzige barrierearme Verbindung nach draußen wegfällt.
Physiotherapie nur mit großem Aufwand erreichbar
Besonders problematisch ist, dass der Olbersdorfer auf regelmäßige Physiotherapie angewiesen sein soll. Damit er diese Termine wahrnehmen kann, muss ein Fahrdienst nicht nur den eigentlichen Transport übernehmen. Seine Mitarbeiter müssen den Rentner zunächst durch das Treppenhaus nach unten und später wieder hinauftragen.
Solche Transporte sind körperlich anspruchsvoll und für den Betroffenen belastend. Sie können zudem nur geplant stattfinden. Ein selbstbestimmter Alltag ist unter diesen Bedingungen kaum möglich.
Spezialisierte Fahrdienste sollen Menschen mit eingeschränkter Mobilität zwar den Weg zu Ärzten, Therapien und anderen Zielen ermöglichen. Einen dauerhaft fehlenden barrierefreien Zugang zur eigenen Wohnung können sie jedoch nicht ersetzen.
Warum wurde der Aufzug stillgelegt?
Entscheidend ist nun, weshalb die Anlage außer Betrieb genommen wurde und wie lange dieser Zustand dauern soll. Denkbar sind technische Mängel, fehlende Ersatzteile, Sicherheitsprobleme oder wirtschaftliche Gründe. Solange diese Fragen nicht vollständig beantwortet sind, sollte über die Verantwortung nicht spekuliert werden.
Für den betroffenen Bewohner zählt vor allem eine schnelle und verlässliche Lösung. Dazu gehören ein konkreter Zeitplan, eine nachvollziehbare Information der Hausbewohner und eine tragfähige Übergangslösung.
Gerade bei Menschen mit Behinderung oder erheblicher Mobilitätseinschränkung reicht der Hinweis auf eine geplante Reparatur nicht aus, wenn diese womöglich Wochen oder Monate dauert.
Vermieter und Behörden müssen nach Lösungen suchen
Der Fall betrifft nicht nur das Verhältnis zwischen Bewohner und Vermieter. Auch soziale Dienste, Pflegekasse, Krankenkasse und gegebenenfalls kommunale Stellen können gefragt sein, wenn ein Mensch seine Wohnung faktisch nicht mehr eigenständig verlassen kann.
Zu prüfen wäre unter anderem:
- ob der Aufzug kurzfristig wieder in Betrieb genommen werden kann,
- ob eine technische Zwischenlösung möglich ist,
- ob vorübergehend eine barrierefreie Ersatzwohnung angeboten werden kann,
- wer die zusätzlichen Transport- und Hilfskosten übernimmt,
- und wie der Bewohner im Notfall sicher aus dem Gebäude gelangt.
Die wichtigste Frage lautet nicht, welche Stelle sich formal für unzuständig erklärt. Entscheidend ist, wie dem Mann schnell geholfen werden kann.
Barrierefreiheit ist im Alltag unverzichtbar
Der Fall aus Olbersdorf steht beispielhaft für ein größeres Problem. Viele ältere Wohnblöcke wurden zu einer Zeit gebaut, in der Barrierefreiheit kaum berücksichtigt wurde. Wo nachträglich ein Aufzug eingebaut oder betrieben wird, hängt die gesamte Mobilität einzelner Bewohner häufig an dieser einen Anlage.
Mit einer älter werdenden Bevölkerung wird das Problem besonders in ostdeutschen Städten und Gemeinden weiter an Bedeutung gewinnen. Immer mehr Menschen benötigen Wohnungen, die auch mit Rollstuhl, Rollator oder körperlichen Einschränkungen erreichbar bleiben.
Barrierefreiheit darf deshalb nicht erst dann zum Thema werden, wenn ein Bewohner seine Wohnung bereits nicht mehr verlassen kann.
Ein technischer Defekt darf keinen Menschen einsperren
Ein stillgelegter Aufzug klingt zunächst nach einem gewöhnlichen Problem der Gebäudetechnik. Für einen Rollstuhlfahrer im fünften Stock bedeutet er jedoch den Verlust grundlegender Selbstständigkeit.
Niemand sollte für jeden Arzttermin, jeden Einkauf und jeden kurzen Weg vor die Haustür von einem Tragedienst abhängig sein. Das ist weder eine würdige noch eine dauerhaft tragbare Lösung.
Eigentümer, Verwaltung und zuständige Stellen müssen jetzt gemeinsam handeln. Zuständigkeitsdebatten helfen dem Betroffenen nicht über die Treppe. Er braucht eine schnelle Lösung, einen verbindlichen Zeitplan und die Gewissheit, seine Wohnung wieder sicher und selbstbestimmt verlassen zu können.


