Der umstrittene Braunkohletagebau Turów unmittelbar vor den Toren Zittaus kann bis 2044 weiterbetrieben werden. Das Oberste Verwaltungsgericht Polens hat die für den verlängerten Abbau notwendige Umweltentscheidung bestätigt. Beschwerden von Umweltorganisationen und weiteren Klägern aus Polen, Deutschland und Tschechien wurden abgewiesen. Damit endet ein seit 2020 geführter Rechtsstreit vor den polnischen Verwaltungsgerichten.
Für Zittau bedeutet die Entscheidung einen erheblichen Rückschlag. Die Stadt hatte sich über Jahre gegen die Verlängerung des Tagebaus gestellt und auf mögliche Auswirkungen durch Grundwasserabsenkungen, Bodensetzungen, Lärm, Staub und Veränderungen der Landschaft hingewiesen.
Gericht hebt früheren Erfolg der Kläger wieder auf
Im März 2024 hatte das Wojewodschaftsverwaltungsgericht in Warschau die Umweltentscheidung für den erweiterten Tagebau noch für rechtswidrig erklärt. Zittaus Oberbürgermeister Thomas Zenker sprach damals von einem Teilerfolg, mahnte wegen der noch ausstehenden Urteilsbegründung jedoch zur Zurückhaltung.
Mit der nun rechtskräftigen Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts ist dieser Erfolg wieder aufgehoben. Die Genehmigung, auf deren Grundlage Turów bis 2044 Braunkohle fördern darf, bleibt bestehen. Nach Angaben des Betreibers PGE wurden damit die letzten Kassationsbeschwerden endgültig abgewiesen.
Tagebau liegt nur wenige Kilometer von Zittau entfernt
Der Tagebau befindet sich bei Bogatynia unmittelbar im polnischen Teil des Dreiländerecks. Von Teilen Zittaus und seiner Ortsteile ist das benachbarte Kraftwerk deutlich sichtbar. Turów versorgt das unmittelbar angrenzende Braunkohlekraftwerk und besitzt für die polnische Energieversorgung sowie für Arbeitsplätze in der Region eine hohe wirtschaftliche Bedeutung.
Auf deutscher und tschechischer Seite stehen dagegen seit Jahren die grenzüberschreitenden Umweltfolgen im Mittelpunkt. Besonders umstritten sind mögliche Auswirkungen auf den Grundwasserhaushalt. Darüber hinaus werden Staub, Lärm und mögliche Bodenbewegungen thematisiert.
Die Stadt Zittau ließ in der Vergangenheit untersuchen, ob Risse und Schäden an Gebäuden mit bergbaubedingten Bodenbewegungen zusammenhängen könnten. Die vorhandenen Gutachten lieferten Hinweise auf mögliche Zusammenhänge, konnten aber nicht sämtliche Gebäudeschäden eindeutig allein dem Tagebau zuordnen.
Tschechien und Polen schlossen bereits 2022 einen Vergleich
Der Konflikt hatte zuvor auch den Europäischen Gerichtshof beschäftigt. Dieser ordnete 2021 an, den Abbau vorläufig einzustellen. Weil Polen der Anordnung nicht folgte, wurde ein Zwangsgeld von täglich 500.000 Euro verhängt.
Polen und Tschechien einigten sich im Februar 2022 außergerichtlich. Polen verpflichtete sich unter anderem zu Entschädigungszahlungen von insgesamt 45 Millionen Euro und zu Schutz- und Überwachungsmaßnahmen. Tschechien zog daraufhin seine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof zurück.
Deutschland und insbesondere Zittau waren an diesem bilateralen Abkommen nicht beteiligt. Die Stadt setzte ihren Rechtsweg deshalb vor polnischen Gerichten fort.
Entscheidung schafft Planungssicherheit für PGE
Für den polnischen Energiekonzern PGE schafft das Urteil langfristige Planungssicherheit. Tagebau und Kraftwerk können auf Grundlage der bestehenden Genehmigungen bis 2044 betrieben werden.
Der Betreiber verweist auf Schutzmaßnahmen wie eine unterirdische Barriere gegen den Abfluss von Grundwasser, Messstellen sowie Vorkehrungen gegen Staub und Lärm. Umweltorganisationen und betroffene Kommunen bezweifeln dagegen seit Jahren, dass diese Maßnahmen ausreichen, um grenzüberschreitende Folgen vollständig auszuschließen.
Für Zittau bleibt nur politischer Druck
Der Rechtsweg gegen die zentrale Umweltentscheidung ist mit dem Urteil weitgehend ausgeschöpft. Für Zittau verlagert sich der Konflikt damit stärker auf die politische Ebene.
Die Stadt kann weiterhin auf:
- eine transparente Veröffentlichung von Messdaten,
- gemeinsame Grundwasserüberwachung,
- Untersuchungen möglicher Bodensetzungen,
- verbindliche Schutzmaßnahmen,
- eine Beteiligung deutscher Kommunen an grenzüberschreitenden Verfahren
drängen.
Gerade weil der Tagebau nun voraussichtlich noch fast zwei Jahrzehnte betrieben wird, gewinnen kontinuierliche Messungen und nachvollziehbare Umweltkontrollen an Bedeutung. Die Genehmigung bis 2044 beantwortet nicht automatisch die Frage, wie mögliche Schäden auf deutscher Seite festgestellt, verhindert oder ausgeglichen werden.
Ein Urteil mit Folgen für das gesamte Dreiländereck
Die Entscheidung sichert auf polnischer Seite Energieerzeugung und Arbeitsplätze. Auf deutscher und tschechischer Seite verstärkt sie dagegen die Sorge, dass Umweltbelastungen über viele weitere Jahre fortbestehen könnten.
Für Zittau ist Turów damit kein abgeschlossener Konflikt. Der juristische Streit um die Genehmigung ist zwar entschieden, die Auseinandersetzung um Grundwasser, Gebäudeschäden, Transparenz und grenzüberschreitende Verantwortung dürfte die Region jedoch weiterhin beschäftigen.
Quellenhinweis
Grundlage des Artikels sind die aktuelle Berichterstattung des MDR Sachsen, Informationen des polnischen Obersten Verwaltungsgerichts sowie Veröffentlichungen der Stadt Zittau zum bisherigen Verfahren.

