📰 Überblick In Mecklenburg-Vorpommern kursieren vereinzelt Tauschbörsen, bei denen Asylbewerber im Handel erworbene Gutscheine gegen Bargeld tauschen. Das Phänomen wird aktuell als klein eingestuft; ein struktureller Handlungsbedarf wird derzeit nicht gesehen.
🧭 Einordnung des Innenministers Innenminister Christian Pegel (SPD) spricht von einem Minderheitsphänomen. Den Kauf von Gutscheinen könne man technisch nicht verhindern, der Umfang sei jedoch „an wenigen Händen abzuzählen“. Ein Problem entstehe erst, wenn landesweit monatlich 10 bis 15 Prozent erkennbar so agierten.
💳 Bezahlkarte Zweck und Regeln Die Bezahlkarte für Asylbewerber wurde bundesweit eingeführt, um Geldleistungen unbürokratischer und kontrollierter auszuzahlen. Überweisungen und Online-Einkäufe sind nicht möglich; pro Person können monatlich maximal 50 Euro bar abgehoben werden. Ziel ist es, zweckwidrige Geldflüsse zu erschweren und die Attraktivität Deutschlands für irreguläre Migration zu senken. In Mecklenburg-Vorpommern ist die Karte seit dem vergangenen Sommer flächendeckend im Einsatz.
🧩 Umgehungsversuche vor Ort Laut der Plattform Seebrücke sind fünf lokale Initiativen in Rostock, Greifswald, Stralsund, Parchim und im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gelistet, die Gutscheine gegen Bargeld tauschen.
📊 Verbreitung und Zahlen Bis Ende 2025 wurden im Land mehr als 7000 Bezahlkarten ausgegeben. Hinweise auf eine breite Umgehungspraxis liegen nach aktueller Lage nicht vor.
🔍 Bewertung Die Umgehungsversuche existieren, betreffen gegenwärtig aber nur einen kleinen Kreis. Aus konservativer Sicht gilt: Der Staat sollte engmaschig beobachten, konsequent nachsteuern und Missbrauch unterbinden – ohne das Grundprinzip der Bezahlkarte infrage zu stellen.
⚖️ Kontroverse Die öffentliche Debatte bleibt aufmerksam, Kritiker halten die Karte weiterhin für diskriminierend.
🗨️ Kommentar der Redaktion
🗳️ Wer staatliche Leistungen erhält, muss sich an klare Regeln halten; jede Umgehung schwächt die Akzeptanz. Die Bezahlkarte ist ein notwendiges Instrument, um Kontrolle und Zweckbindung sicherzustellen und Fehlanreize zu reduzieren. Dass Tauschbörsen derzeit nur in kleinem Umfang auftreten, darf nicht zu Nachlässigkeit führen; Behörden sollten konsequent prüfen, aufklären und unterbinden. Maßstab bleibt, dass spätestens bei erkennbaren 10 bis 15 Prozent landesweit entschieden nachgeschärft wird. Der Kurs muss klar sein: Missbrauch verhindern, Ordnung durchsetzen, Prinzip der Bezahlkarte beibehalten.
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