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🕌 Brandserie und Gewalt in Teheran: Behörden melden Dutzende attackierte Moscheen und mehrere Tote

đŸ”„ Brandserie und Tote Nach tagelangen Unruhen melden Irans Behörden eine Brandserie in Teheran: Mehr als 25 Moscheen seien angezĂŒndet worden; zugleich gebe es mehrere Tote bei ZusammenstĂ¶ĂŸen in mehreren StĂ€dten. Die Polizei spricht seit Freitag, 9. Januar, von einer vorlĂ€ufig beruhigten Lage.

📉 Hintergrund der Proteste Die jĂŒngste Protestwelle begann Ende Dezember mit HĂ€ndlerdemonstrationen gegen den massiven Rial-Verfall; rasch schlossen sich Studierende an, teils traten bewaffnete, maskierte Gruppen auf. Die FĂŒhrung spricht von „Randalierern“ und auslĂ€ndischer Einflussnahme.

📊 Bilanz der SchĂ€den Teherans BĂŒrgermeister Alireza Zakani bezifferte die SchĂ€den im Staatsfernsehen: Neben den angezĂŒndeten Moscheen seien 26 Banken geplĂŒndert, ein Krankenhaus und zwei weitere medizinische Einrichtungen beschĂ€digt sowie zehn RegierungsgebĂ€ude, 48 Feuerwehrfahrzeuge, 42 Busse und Ambulanzen und 24 Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen worden.

⚠ Opfer und Angriffe In Schiras wurden am Freitagabend drei Polizisten getötet; in Esfarayen starben der Staatsanwalt Ali Akbar Hosseinzadeh und vier SicherheitskrĂ€fte. Aus Teheran werden Angriffe mit Kalaschnikow-Gewehren auf Kriminalpolizisten gemeldet. Bis Donnerstag seien mindestens 270 Polizisten verletzt worden.

🧭 Lagebild und Verifikation Die Polizei spricht von einer vorlĂ€ufig beruhigten Lage; zugleich ist die unabhĂ€ngige ÜberprĂŒfung vieler Angaben aufgrund der Lage derzeit nur eingeschrĂ€nkt möglich.

🧯 Fazit Die vorliegenden Berichte deuten auf eine gefĂ€hrliche Eskalation hin: Angriffe auf religiöse StĂ€tten zielen auf den gesellschaftlichen Kern, staatliche Gegenmaßnahmen mĂŒssen dennoch rechtsstaatlich, verhĂ€ltnismĂ€ĂŸig und ĂŒberprĂŒfbar bleiben. Solange verlĂ€ssliche, unabhĂ€ngig geprĂŒfte Zahlen fehlen, ist nĂŒchterne Vorsicht geboten—auch um zwischen legitimer Protestartikulation, krimineller Gewalt und propagandistischen Überhöhungen zu unterscheiden.

đŸ—šïž Kommentar der Redaktion Wer religiöse StĂ€tten anzĂŒndet, greift die Ordnung eines Gemeinwesens im Fundament an. Der Staat ist verpflichtet, solche Angriffe rasch zu unterbinden und seine BĂŒrger zu schĂŒtzen. Dabei gilt: Recht und Maß sind einzuhalten, doch Nachsicht mit bewaffneter Gewalt wĂ€re eine Einladung zur weiteren Eskalation. Legitime Kritik gehört auf die Straße, Vermummung, PlĂŒnderung und Schusswaffengebrauch gehören vor den Richter. Bis unabhĂ€ngige Zahlen vorliegen, ist kĂŒhle ZurĂŒckhaltung in der Bewertung geboten – nicht jedoch bei der Wiederherstellung von Sicherheit und öffentlicher Ruhe.

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