đ„ Brandserie und Tote Nach tagelangen Unruhen melden Irans Behörden eine Brandserie in Teheran: Mehr als 25 Moscheen seien angezĂŒndet worden; zugleich gebe es mehrere Tote bei ZusammenstöĂen in mehreren StĂ€dten. Die Polizei spricht seit Freitag, 9. Januar, von einer vorlĂ€ufig beruhigten Lage.
đ Hintergrund der Proteste Die jĂŒngste Protestwelle begann Ende Dezember mit HĂ€ndlerdemonstrationen gegen den massiven Rial-Verfall; rasch schlossen sich Studierende an, teils traten bewaffnete, maskierte Gruppen auf. Die FĂŒhrung spricht von âRandalierernâ und auslĂ€ndischer Einflussnahme.
đ Bilanz der SchĂ€den Teherans BĂŒrgermeister Alireza Zakani bezifferte die SchĂ€den im Staatsfernsehen: Neben den angezĂŒndeten Moscheen seien 26 Banken geplĂŒndert, ein Krankenhaus und zwei weitere medizinische Einrichtungen beschĂ€digt sowie zehn RegierungsgebĂ€ude, 48 Feuerwehrfahrzeuge, 42 Busse und Ambulanzen und 24 Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen worden.
â ïž Opfer und Angriffe In Schiras wurden am Freitagabend drei Polizisten getötet; in Esfarayen starben der Staatsanwalt Ali Akbar Hosseinzadeh und vier SicherheitskrĂ€fte. Aus Teheran werden Angriffe mit Kalaschnikow-Gewehren auf Kriminalpolizisten gemeldet. Bis Donnerstag seien mindestens 270 Polizisten verletzt worden.
đ§ Lagebild und Verifikation Die Polizei spricht von einer vorlĂ€ufig beruhigten Lage; zugleich ist die unabhĂ€ngige ĂberprĂŒfung vieler Angaben aufgrund der Lage derzeit nur eingeschrĂ€nkt möglich.
đ§Ż Fazit Die vorliegenden Berichte deuten auf eine gefĂ€hrliche Eskalation hin: Angriffe auf religiöse StĂ€tten zielen auf den gesellschaftlichen Kern, staatliche GegenmaĂnahmen mĂŒssen dennoch rechtsstaatlich, verhĂ€ltnismĂ€Ăig und ĂŒberprĂŒfbar bleiben. Solange verlĂ€ssliche, unabhĂ€ngig geprĂŒfte Zahlen fehlen, ist nĂŒchterne Vorsicht gebotenâauch um zwischen legitimer Protestartikulation, krimineller Gewalt und propagandistischen Ăberhöhungen zu unterscheiden.
đšïž Kommentar der Redaktion Wer religiöse StĂ€tten anzĂŒndet, greift die Ordnung eines Gemeinwesens im Fundament an. Der Staat ist verpflichtet, solche Angriffe rasch zu unterbinden und seine BĂŒrger zu schĂŒtzen. Dabei gilt: Recht und MaĂ sind einzuhalten, doch Nachsicht mit bewaffneter Gewalt wĂ€re eine Einladung zur weiteren Eskalation. Legitime Kritik gehört auf die StraĂe, Vermummung, PlĂŒnderung und Schusswaffengebrauch gehören vor den Richter. Bis unabhĂ€ngige Zahlen vorliegen, ist kĂŒhle ZurĂŒckhaltung in der Bewertung geboten â nicht jedoch bei der Wiederherstellung von Sicherheit und öffentlicher Ruhe.


