📣 Forderung nach Kurswechsel
🎯 Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen, fordert die vollständige Abschaffung freiwilliger Zusatzangebote der gesetzlichen Krankenkassen. Die als Nice-to-have bezeichneten Leistungen sollen zugunsten des verbindlichen Leistungskatalogs entfallen. Gassen beziffert das mögliche Einsparvolumen auf knapp eine Milliarde Euro jährlich und formulierte seine Position am 23. Februar 2026. Ziel ist es, knappe Mittel konsequent auf medizinisch notwendige Versorgung zu konzentrieren.
🧾 Was Satzungsleistungen sind
🧩 Freiwillige Satzungsleistungen sind Angebote, die über den gesetzlich festgelegten Katalog hinausgehen und je nach Kasse variieren. Dazu zählen unter anderem homöopathische, anthroposophische oder phytotherapeutische Behandlungen sowie Zuschüsse zu Präventionskursen oder Fitness-Trackern. Solche Offerten dienen häufig dem Wettbewerb um Versicherte, stehen aber seit Längerem in der Kritik, weil ihr Nutzen teils umstritten ist und Marketingeffekte vermutet werden.
💶 Finanzdruck in der GKV
📉 Parallel verweist das zuständige Ressort auf erhebliche Defizite in der gesetzlichen Krankenversicherung und kündigt für den Sommer ein Sparpaket an. Der finanzielle Druck wächst damit weiter und verschärft die Debatte darüber, welche Leistungen Priorität haben sollen.
⚖️ Argumente des KBV-Chefs
🗂️ Gassen hält es für widersprüchlich, wenn Krankenkassen ärztliche Vergütungen begrenzen wollten, zugleich aber erhebliche Summen für werbewirksame Zusatzleistungen ausgäben. Wo Mittel fehlen, so seine Linie, müssten zuerst die freiwilligen Extras weichen und nicht die medizinisch notwendigen, vom Gemeinsamen Bundesausschuss definierten Leistungen.
🛠️ Mit der Streichung der Satzungsleistungen, so das Argument, ließen sich sowohl Verwaltung als auch Kosten dämpfen, ohne die Kernversorgung anzutasten. Demnach soll der Fokus strikt auf Maßnahmen mit belegtem medizinischem Nutzen liegen.
🏛️ Politische Flankierung
🧭 Politisch wird die Debatte von Reformüberlegungen zu Ausgabensteuerung und Beitragssätzen begleitet. Die Auseinandersetzung verläuft dabei zwischen Sparappellen und Forderungen nach einer breiteren Finanzierungsbasis.
🔭 Konsequenzen und Ausblick
📌 Der Vorstoß markiert eine konservative Prioritätensetzung nach dem Prinzip erst die Pflicht, dann die Kür. Angesichts begrenzter Spielräume erscheint Disziplin im Leistungskatalog folgerichtig, zumal dort, wo Evidenz schwach ist und Marketingeffekte überwiegen könnten. Ob die Streichung der Kassen-Extras die erhoffte Entlastung bringt, hängt von der politischen Umsetzung des angekündigten Sparpakets und der Bereitschaft ab, weitere strukturelle Effizienzreserven zu heben. Klar ist: Ohne harte Prioritäten drohen Beitragserhöhungen, deren Folgen für die Akzeptanz des solidarischen Systems langfristig schwerer wiegen könnten als der Verzicht auf freiwillige Zusatzleistungen.
🗨️ Kommentar der Redaktion
📝 Dieser Vorstoß ist überfällig. In einem beitragsfinanzierten Solidarsystem haben Leistungen ohne belastbare Evidenz keinen Vorrang vor der notwendigen Versorgung. Marketingtaugliche Extras dürfen nicht länger Budgets binden, während medizinische Kernaufgaben unter Kostendruck geraten. Die Linie Pflicht vor Kür ist konsequent und schützt die Beitragszahler. Die Politik sollte das Sparpaket stringent ausrichten und den Mut haben, verzichtbare Angebote klar zu streichen.
Quelle: Externe Quelle


