DAS NEUSTE

💶 Finanzklemme im Kreis Görlitz: Landrat drängt auf Entschuldung durch den Freistaat

📣 Appell an den Freistaat Am 26. Februar 2026 hat der Görlitzer Landrat Stephan Meyer den Freistaat Sachsen zu einem Schuldenerlass für den Landkreis aufgerufen. Angesichts einer Gesamtverschuldung von rund 143 Millionen Euro und deutlich steigender Sozialausgaben wirbt Meyer zugleich für Gespräche über Liquiditätsdarlehen, in die sich der Freistaat über seine Hausbank einbringen soll. Das Defizit könne bis zum Jahresende auf über 135 Millionen Euro anwachsen; der Landkreis „lebe vom Dispo“. Die Haushaltssperre bleibt bestehen, Investitionen sind nur bei bewilligter Förderung möglich. „Wir fahren weiter mit angezogener Handbremse“, so Meyer.

📊 Finanzielle Ausgangslage Die Schieflage ist nicht neu: Bereits im März 2025 warnte der Kreistag in einer Sondersitzung vor strukturellen Defiziten infolge dynamischer Soziallasten sowie höherer Personalkosten und ÖPNV-Zuschüsse. Für 2025 und 2026 wurden Haushaltslücken von rund 59,3 bzw. 86,6 Millionen Euro prognostiziert. Zugleich wurde festgehalten, dass gesetzlich vorgeschriebene Pflichtaufgaben seit Jahren nur noch über Kassenkredite finanziert werden können – inzwischen in dreistelliger Millionenhöhe und mit steigenden Zinsen. Der Kreistag forderte deshalb, diese Kassenkredite unverzüglich durch zinslose Liquiditätshilfen des Landes auszugleichen und die kommunale Finanzausstattung strukturell zu stärken. Verwiesen wurde auch auf die verfassungsrechtliche Verantwortung des Freistaats nach Art. 87 der Sächsischen Verfassung, die Leistungsfähigkeit der kommunalen Selbstverwaltung zu sichern.

💡 Meyers Vorschlag im Detail Der Vorstoß zielt auf kurzfristige Entlastung und Liquiditätssicherung: Ein Schuldenerlass und flankierende Landesdarlehen sollen die Kassenlage stabilisieren und den Zinsdruck mindern. Konkret schlägt Meyer die Einbindung der Hausbank des Freistaats vor – ein Signal, Kassenkredite des Kreises zu verstetigen oder abzulösen. Parallel hält der Landkreis an der Haushaltssperre fest; Investitionen erhalten nur dann grünes Licht, wenn Fördermittel vorliegen.

⚠️ Präzedenz und Risiken Politisch heikel bleibt die mögliche Präzedenzwirkung: Ohne klare Konsolidierungsauflagen könnten Entschuldungen Fehlanreize setzen und Erwartungen in anderen Kommunen wecken. Um dem vorzubeugen, betont der Landkreis die Fortführung der Ausgabendisziplin und die strikte Priorisierung förderfähiger Investitionen.

🧭 Stresstest für die Finanzarchitektur Der Fall Görlitz zeigt den Druck auf die föderale Finanzarchitektur: Steigende Pflichtausgaben treffen auf begrenzte kommunale Handlungsspielräume. Ein landesseitig flankierter Schuldenabbau kann kurzfristig Stabilität bringen, ist aber nur mit harten Bedingungen verantwortbar.

  • Verbindliche Konsolidierungspfade und überprüfbare Einsparziele
  • Priorisierung von Pflichtaufgaben vor freiwilligen Leistungen
  • Ein tragfähiger, planbarer sozialpolitischer Kostenrahmen
  • Weniger kleinteilige, verlässlichere Finanzströme statt Ad-hoc-Hilfen

🔧 Ausblick Nur wenn schnelle Liquiditätshilfen mit einer strukturellen Neuordnung der Kommunalfinanzen verknüpft werden, lässt sich die Handlungsfähigkeit des Kreises dauerhaft sichern – ohne falsche Anreize und ohne Erosion der Haushaltsdisziplin.

🗨️ Kommentar der Redaktion Der Hilferuf ist verständlich, doch ein Schuldenerlass darf nicht zum Standardinstrument verkommen. Unterstützung des Landes kommt nur in Betracht, wenn harte, durchsetzbare Konsolidierungsziele gelten und freiwillige Leistungen konsequent nachrangig behandelt werden. Kassenkredite sind kein Geschäftsmodell; sie müssen durch befristete, zinslose Liquidität mit klarem Ausstiegspfad ersetzt werden. Wer Solidarität einfordert, muss volle Transparenz liefern und harte Prioritäten setzen. Andernfalls erodiert Haushaltsdisziplin, und falsche Anreize treiben die Ausgaben weiter. Die Botschaft an Dresden und Görlitz lautet deshalb: jetzt straffen, bevor die Lasten irreversibel werden.

Quelle: Externe Quelle

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