🦷 Eigenanteil statt Kassenleistung: Was der CDU-Wirtschaftsrats-Vorstoß für Patienten wirklich bedeutet

📰 Einleitung Seit Anfang Februar 2026 sorgt der Vorstoß des CDU-Wirtschaftsrats, zahnärztliche Behandlungen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zu streichen und vollständig privat zu finanzieren, für eine scharfe Debatte. Jenseits der Schlagworte steht die Frage im Raum, welche konkreten Beträge auf Versicherte zukämen und wo bereits heute nennenswerte Eigenanteile fällig werden. Hintergrund sind steigende Ausgaben der GKV für Zahnmedizin, die sich allein in den ersten drei Quartalen 2025 auf rund 10,5 Milliarden Euro beliefen.

🏛️ Politischer Hintergrund Der Wirtschaftsrat begründet die Forderung mit der Finanzierbarkeit des Sozialstaats und verweist darauf, dass Zahnleistungen privat versicherbar seien. Politisch brisant ist, dass es sich nicht um einen Parteibeschluss handelt, sondern um ein Positionspapier eines unionsnahen Verbands. Regierung und Teile der Union reagierten entsprechend zurückhaltend bis kritisch.

⚖️ Zweischieniges System In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt für Zahnbehandlungen der BEMA-Katalog, der Regelversorgungen vorsieht und Leistungen ganz oder teilweise übernimmt. Für privat zu vergütende Leistungen greift die GOZ. Beim Zahnersatz existieren zudem Festzuschüsse der Kassen, sodass das Kostenprinzip bereits heute zweigleisig ausgestaltet ist.

🧮 Wie die Kosten entstehen BEMA-Leistungen werden über Punkte und länderspezifische Punktwerte vergütet; für Zahnersatz gilt ein bundesweit einheitlicher Punktwert. GOZ-Leistungen im Privatbereich werden über Punktzahlen und einen Steigerungsfaktor berechnet, in der Regel bis 2,3, bei höherem Aufwand mit Begründung bis 3,5. Dieses Gefüge bestimmt, was Patienten schon heute teils selbst tragen und was sie bei einer umfassenden Privatisierung vollständig zahlen müssten.

🩺 Vorsorge und Füllungen Eine Standard-Kontrolluntersuchung mit zwei Röntgenaufnahmen führt bei BEMA-Abrechnung zu einem Zahnarzthonorar von etwa 40 Euro; die Entfernung von Zahnstein schlägt mit gut 21 Euro zusätzlich zu Buche. Eine zweiflächige Füllung kostet beispielhaft rund 55 Euro, die Betäubung gut 10 Euro. Bei einem Systemwechsel wären diese Positionen vollständig von den Patienten zu tragen.

🪥 Professionelle Zahnreinigung Die professionelle Zahnreinigung ist eine GOZ-Leistung. Bei durchschnittlichem Aufwand zum 2,3-fachen Satz liegt sie rechnerisch bei rund 101 Euro für 28 Zähne; bei erhöhtem Aufwand zum 3,5-fachen Satz entsprechend höher. Diese Beträge zahlen viele Versicherte bereits heute selbst – eine vollständige Privatisierung würde das lediglich zur generellen Regel machen.

🧱 Zahnersatz und Festzuschüsse In der GKV erhalten Versicherte beim Zahnersatz einen Festzuschuss von mindestens 60 Prozent der durchschnittlichen Kosten der Regelversorgung. Mit lückenlosem Bonusheft steigt dieser Anteil auf bis zu 75 Prozent, in Härtefällen sogar auf 100 Prozent. Ohne diese Zuschüsse würden die privaten Belastungen spürbar steigen.

📊 Konkrete Beträge Ab 2026 ist eine Brücke in der Regelversorgung mit 921,60 Euro veranschlagt. Heute übernimmt die Kasse davon rund 552,96 Euro; für Patienten ohne Bonusheft verbleiben 368,64 Euro. Fielen die Kassenanteile weg, trüge der Patient die vollen 921,60 Euro, sofern keine private Zusatzversicherung greift. Eine Krone liegt beispielhaft bei 398,39 Euro. Außerdem warnen Gesundheitsökonomen, dass eine verpflichtende Privatversicherung die Gesamtausgaben tendenziell erhöhen könnte – unter anderem wegen höherer Verwaltungskosten und geringerer Steuerungsinstrumente.

  • Brücke Regelversorgung 2026 921,60 Euro Kassenanteil heute ca. 552,96 Euro Eigenanteil ohne Bonusheft 368,64 Euro volle Kosten bei Wegfall der Zuschüsse 921,60 Euro
  • Krone Beispielkosten 398,39 Euro

Fazit Konservative Haushaltspolitik verlangt Ehrlichkeit über begrenzte Mittel – auch im Gesundheitssystem. Der Wirtschaftsrat benennt ein reales Problem Die GKV steht unter Druck, Fehlanreize und Kostensteigerungen müssen gebremst werden. Ein pauschaler Systemwechsel bei Zahnleistungen birgt jedoch das Risiko sozialer Schieflagen, trifft die arbeitende Mitte und gefährdet Prävention, zumal Eigenanteile beim Zahnersatz heute bereits über Festzuschüsse sinnvoll begrenzt werden. Konsequente Steuerung, mehr Kostentransparenz, die Stärkung von Vorsorgeinstrumenten wie dem Bonusheft und eine gezielte Ausweitung privat finanzierbarer Zusatzabsicherungen erscheinen daher zielführender als eine abrupte Vollprivatisierung. Reformen ja – aber mit Maß, Planungssicherheit und dem Primat der medizinischen Notwendigkeit vor Symbolpolitik.

🗨️ Kommentar der Redaktion Der Vorschlag ist ein Weckruf zur fiskalischen Ehrlichkeit, aber kein tragfähiger Pfad für eine nachhaltige Reform. Solidarische Leistungen müssen auf das medizinisch Notwendige fokussiert und effizient gesteuert werden. Eine Vollprivatisierung im Zahnbereich würde die arbeitende Mitte belasten, Prävention schwächen und tendenziell höhere Gesamtausgaben begünstigen. Sinnvoller sind konsequente Steuerung, mehr Kostentransparenz und die Stärkung des Bonushefts. Privat finanzierbare Zusatzabsicherungen sollten gezielt ausgebaut werden, nicht als Pflicht, sondern als Ergänzung.

Quelle: Externe Quelle

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