Neuer Hochwasserschutz an der Mandau: Pethau soll künftig besser geschützt werden

In Zittau-Pethau soll ein neuer Deich entlang der Mandau entstehen. Zusätzlich ist unterhalb der Brücke der Staatsstraße 137 in Bertsdorf-Hörnitz eine mobile Hochwasserschutzanlage geplant. Ziel ist es, Pethau künftig vor einem Hochwasser zu schützen, das statistisch einmal in 100 Jahren auftritt. Das Planfeststellungsverfahren erreicht im September 2026 eine entscheidende Etappe.

Zittau-Pethau.

Die Bilder des verheerenden Hochwassers im August 2010 sind in Zittau bis heute nicht vergessen. Innerhalb kurzer Zeit verwandelten sich Mandau und Lausitzer Neiße in reißende Flüsse. Straßen, Häuser, Betriebe und öffentliche Einrichtungen wurden überflutet.

Besonders gefährdet sind Bereiche, in denen Wohnhäuser und Gewerbe unmittelbar an den Flüssen liegen oder Wasser bei hohen Pegelständen in kleinere Zuflüsse zurückgedrückt wird.

Nun soll der Hochwasserschutz im westlichen Zittauer Stadtteil Pethau deutlich verbessert werden. Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen plant einen neuen Deich auf der linken Seite der Mandau. Zusätzlich soll ein historisches Gebäude in Bertsdorf-Hörnitz mit einer mobilen Schutzanlage vor zurückstauendem Wasser geschützt werden.

Das Verfahren ist bereits weit fortgeschritten. Am 15. September 2026 werden Einwendungen, Stellungnahmen und mögliche Konflikte bei einem nicht öffentlichen Erörterungstermin in Dresden behandelt.

Neuer Deich entlang des Ostufers der Mandau

Der geplante Hochwasserschutzdeich soll auf der linken Seite der Mandau errichtet werden. Das Planungsgebiet befindet sich entlang des Ostufers und erstreckt sich sowohl oberhalb als auch unterhalb der Brücke der Staatsstraße 137 in Zittau-Pethau.

Ziel der Maßnahme ist der Schutz des Stadtteils vor einem sogenannten hundertjährlichen Hochwasser. Damit ist ein Ereignis gemeint, das statistisch betrachtet in jedem Jahr mit einer Wahrscheinlichkeit von einem Prozent auftreten kann.

Die Bezeichnung bedeutet allerdings nicht, dass zwischen zwei solchen Ereignissen tatsächlich 100 Jahre liegen müssen. Auch mehrere schwere Hochwasser innerhalb kurzer Zeit sind grundsätzlich möglich.

Nach den offiziellen Planunterlagen werden für das Bauvorhaben Grundstücke in den Gemarkungen Pethau und Hörnitz benötigt. Betroffen sind damit sowohl das Gebiet der Stadt Zittau als auch Flächen der Gemeinde Bertsdorf-Hörnitz.

Mobile Schutzanlage für Bertsdorf-Hörnitz

Das Projekt umfasst nicht nur den neuen Deich in Pethau.

Unterhalb der Brücke der S 137 soll zusätzlich eine mobile Hochwasserschutzanlage errichtet beziehungsweise bei drohendem Hochwasser montiert werden. Sie soll ein historisches Gebäude in Bertsdorf-Hörnitz schützen.

Das Problem entsteht dort offenbar nicht allein durch ein direktes Übertreten der Mandau. Bei einem hohen Wasserstand kann die Mandau in das Bertsdorfer Wasser zurückstauen. Dadurch steigt auch dort das Überflutungsrisiko.

Mobile Systeme bestehen häufig aus vorbereiteten Halterungen, in die bei einer Hochwasserwarnung Schutzelemente eingesetzt werden. Gegenüber einer dauerhaften Mauer können sie den Vorteil haben, dass Sichtbeziehungen und Zugänge im Normalbetrieb erhalten bleiben.

Entscheidend ist jedoch, dass die Elemente rechtzeitig verfügbar sind, regelmäßig geprüft werden und im Ernstfall schnell aufgebaut werden können.

Umweltverträglichkeitsprüfung vorgeschrieben

Der Deichneubau greift in Natur und Landschaft ein. Deshalb wird für das Vorhaben eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Zu den Planunterlagen gehören unter anderem ein Umweltverträglichkeitsbericht, Prüfungen zu Natura-2000-Gebieten, ein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, ein landschaftspflegerischer Begleitplan und eine Untersuchung zu den Anforderungen der europäischen Wasserrahmenrichtlinie.

Dabei muss beispielsweise untersucht werden, welche Auswirkungen der Bau auf Tiere, Pflanzen, Gewässer, Boden und Landschaft hat.

Deiche können Lebensräume verändern, Gehölzfällungen erforderlich machen und natürliche Überschwemmungsflächen verkleinern. Gleichzeitig schützen sie Menschen, Gebäude und Infrastruktur.

Die Planung sieht daher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor, mit denen unvermeidbare Eingriffe kompensiert werden sollen.

Bürger konnten Einwendungen einreichen

Die vollständigen Planunterlagen lagen vom 20. November bis zum 19. Dezember 2025 öffentlich aus. Sie konnten im Zittauer Rathaus, in der Gemeindeverwaltung Bertsdorf-Hörnitz und über die zuständigen Internetportale eingesehen werden.

Betroffene Bürger, Eigentümer, Verbände und andere Beteiligte konnten bis zum 19. Januar 2026 Einwendungen und Stellungnahmen abgeben.

Dabei konnten unter anderem Fragen zu betroffenen Grundstücken, Zufahrten, Naturschutz, Entschädigungen oder möglichen Auswirkungen auf benachbarte Flächen angesprochen werden.

Die Frist ist inzwischen abgelaufen. Neue Einwendungen können im regulären Verfahren grundsätzlich nicht mehr nachgereicht werden, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Ansprüchen beruhen.

Erörterungstermin findet im September statt

Der nächste wichtige Schritt folgt am Dienstag, dem 15. September 2026.

Ab 10 Uhr findet in der Dienststelle Dresden der Landesdirektion Sachsen ein Erörterungstermin statt. Dort werden die rechtzeitig eingegangenen Einwendungen, Stellungnahmen von Verbänden und Stellungnahmen der beteiligten Behörden behandelt.

Anwesend sein können unter anderem die Landestalsperrenverwaltung als Vorhabenträgerin, Behörden, betroffene Grundstückseigentümer sowie Personen und Organisationen, die rechtzeitig Einwendungen oder Stellungnahmen eingereicht haben.

Der Termin ist nicht öffentlich. Bürger ohne eigene Betroffenheit oder ohne Beteiligung am Verfahren können daher nicht einfach als Zuschauer teilnehmen.

Wer eine Einwendung eingereicht hat und nicht erscheint, verliert diese jedoch nicht automatisch. Die bereits schriftlich vorgetragenen Argumente bleiben bestehen und müssen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden.

Noch keine endgültige Baugenehmigung

Der angekündigte Erörterungstermin bedeutet noch nicht, dass der Deich bereits genehmigt ist oder die Bauarbeiten unmittelbar beginnen können.

Nach der Erörterung prüft die Landesdirektion Sachsen sämtliche Einwendungen, Stellungnahmen und Unterlagen. Anschließend entscheidet sie im Rahmen eines Planfeststellungsbeschlusses darüber, ob das Vorhaben genehmigt wird und welche Auflagen erfüllt werden müssen.

Dabei können Änderungen, zusätzliche Schutzauflagen oder Entschädigungsregelungen festgelegt werden.

Erst mit einem rechtskräftigen Planfeststellungsbeschluss besteht die verbindliche rechtliche Grundlage für die Umsetzung.

Ein konkreter Baustart oder Fertigstellungstermin geht aus den aktuellen öffentlichen Bekanntmachungen noch nicht hervor.

Warum Pethau besonders geschützt werden soll

Pethau liegt westlich der Zittauer Innenstadt unmittelbar an der Mandau. Der Fluss durchquert das Stadtgebiet und mündet später in die Lausitzer Neiße.

Bei Starkregen können nicht nur Niederschläge im unmittelbaren Stadtgebiet eine Rolle spielen. Die Mandau fließt aus Tschechien in die Oberlausitz und nimmt bereits vor Zittau Wasser aus mehreren Zuflüssen auf.

Dadurch können starke Regenfälle im tschechischen Einzugsgebiet zeitversetzt zu schnell steigenden Pegeln in Großschönau, Hainewalde und Zittau führen.

Hinzu kommt die Gefahr von Rückstaueffekten an Brücken, Durchlässen und Zuflüssen. Gerade diese Wechselwirkungen machen einen abgestimmten Hochwasserschutz entlang des gesamten Flussverlaufs notwendig.

Aktualisierte Hochwassergefahren- und Risikokarten wurden für die Mandau zwischen Pethau und ihrer Mündung in die Lausitzer Neiße bereits erstellt. Sie dienen unter anderem dazu, gefährdete Bereiche und mögliche Schäden bei verschiedenen Hochwasserszenarien sichtbar zu machen.

Schutz bis zum hundertjährlichen Hochwasser

Die geplante Anlage soll Pethau vor einem Hochwasser schützen, das statistisch einmal in 100 Jahren erreicht oder überschritten wird.

Dieser sogenannte HQ100-Standard ist bei vielen Hochwasserschutzmaßnahmen eine zentrale Planungsgröße.

Ein hundertjährlicher Schutz bedeutet allerdings keine vollständige Sicherheit. Ein noch stärkeres Ereignis kann den Deich überströmen oder andere Schutzanlagen überfordern.

Auch technische Defekte, Treibgut, Verklausungen an Brücken oder außergewöhnliche Rückstaueffekte können die Lage verschärfen.

Deshalb bleibt neben dem baulichen Hochwasserschutz weiterhin eine funktionierende Warn- und Katastrophenschutzplanung notwendig.

Deiche können Wasserprobleme verlagern

Ein neuer Deich schützt die Flächen hinter der Anlage. Gleichzeitig verändert er, wie sich Wasser im Hochwasserfall ausbreitet.

Wo Wasser nicht mehr in bisherige Überschwemmungsflächen fließen kann, können sich Pegel und Strömungen an anderer Stelle verändern. Genau deshalb sind hydraulische Berechnungen ein wichtiger Bestandteil der Planung.

Bereits in früheren Untersuchungen wurden verschiedene Varianten und die Auswirkungen vorhandener Brücken sowie des Mühlgrabens auf die Hochwassersituation betrachtet.

Die Planfeststellungsbehörde muss sicherstellen, dass der Schutz von Pethau nicht zu unvertretbaren Nachteilen für andere Grundstücke oder Gemeinden führt.

Dazu gehören auch die Auswirkungen auf Bertsdorf-Hörnitz und den Rückstaubereich des Bertsdorfer Wassers.

Grundstückseigentümer könnten betroffen sein

Für die Errichtung des Deiches werden Flurstücke in Pethau und Hörnitz beansprucht.

Das kann bedeuten, dass Grundstücksflächen dauerhaft oder vorübergehend für das Bauwerk, Zufahrten, Baustelleneinrichtungen oder Ausgleichsmaßnahmen benötigt werden.

Im Planfeststellungsverfahren wird grundsätzlich auch entschieden, ob solche Eingriffe zulässig sind. Mögliche Entschädigungen werden allerdings nicht zwingend vollständig im Erörterungstermin festgelegt.

Die Landesdirektion weist ausdrücklich darauf hin, dass weitergehende Entschädigungsansprüche gegebenenfalls in einem gesonderten Verfahren behandelt werden.

Für Eigentümer ist daher wichtig, zwischen der grundsätzlichen Zulässigkeit der Flächeninanspruchnahme und der späteren finanziellen Entschädigung zu unterscheiden.

Hochwasserschutz braucht regelmäßige Wartung

Mit dem Bau allein ist die Aufgabe nicht abgeschlossen.

Ein Deich muss dauerhaft kontrolliert und gepflegt werden. Schäden durch Tiere, Baumwurzeln, Trockenheit oder starke Niederschläge können seine Stabilität beeinträchtigen.

Auch mobile Hochwasserschutzelemente müssen regelmäßig gewartet und probeweise aufgebaut werden. Zuständigkeiten, Lagerorte und Einsatzpläne müssen eindeutig geregelt sein.

Im Ernstfall bleibt für den Aufbau möglicherweise nur wenig Zeit. Funktioniert ein Teil der Anlage nicht oder fehlen geschulte Einsatzkräfte, kann die Schutzwirkung deutlich geringer ausfallen.

Deshalb sollte bereits vor der Inbetriebnahme öffentlich geklärt werden, wer die Anlage betreibt, wer sie kontrolliert und wie häufig Übungen stattfinden.

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bleibt entscheidend

Die Mandau ist kein rein deutscher Fluss. Sie entspringt beziehungsweise verläuft zunächst in Tschechien und erreicht Deutschland im Bereich der südlichen Oberlausitz.

Schwere Regenfälle im Raum Varnsdorf können deshalb erhebliche Auswirkungen auf Großschönau, Hainewalde und Zittau haben.

Bauliche Maßnahmen in Pethau sind wichtig, lösen aber nicht sämtliche Probleme des gesamten Einzugsgebietes.

Notwendig bleiben grenzüberschreitende Pegeldaten, schnelle Warnungen und abgestimmte Maßnahmen zwischen deutschen und tschechischen Behörden.

Auch Veränderungen am Flussbett oder neue Rückhalteflächen auf tschechischer Seite können die Hochwassersituation in der Oberlausitz beeinflussen.

Fazit

Der geplante Deich an der Mandau ist eines der wichtigsten aktuellen Hochwasserschutzprojekte im Raum Zittau.

Er soll den Stadtteil Pethau künftig vor einem hundertjährlichen Hochwasser schützen. Zusätzlich ist in Bertsdorf-Hörnitz eine mobile Anlage gegen den Rückstau der Mandau in das Bertsdorfer Wasser vorgesehen.

Das Projekt befindet sich jedoch weiterhin im Planfeststellungsverfahren. Am 15. September 2026 werden die rechtzeitig eingegangenen Einwendungen und Behördenstellungnahmen in Dresden erörtert.

Erst danach kann die Landesdirektion Sachsen über die Genehmigung entscheiden. Ein verbindlicher Baustart ist bislang nicht öffentlich genannt.

Für die betroffenen Einwohner bleibt deshalb vorerst Geduld erforderlich. Gleichzeitig ist das laufende Verfahren ein entscheidender Schritt, damit aus den jahrelangen Planungen tatsächlich ein wirksamer Schutz für Pethau und Bertsdorf-Hörnitz entstehen kann.

Kommentar: Nach 2010 darf Hochwasserschutz nicht im Verfahren stecken bleiben

Die Folgen des Hochwassers von 2010 haben gezeigt, wie verwundbar Zittau und die Orte entlang der Mandau sind.

Ein sorgfältiges Planfeststellungsverfahren ist notwendig. Eigentumsrechte, Naturschutz und mögliche Auswirkungen auf andere Gebiete dürfen nicht einfach übergangen werden.

Doch ebenso klar ist: Hochwasserschutz darf nicht über viele weitere Jahre allein aus Gutachten, Plänen und Terminen bestehen.

Nach der Erörterung müssen die offenen Fragen zügig geklärt und eine belastbare Entscheidung getroffen werden.

Jedes neue Extremwetterereignis erinnert daran, dass Flüsse nicht darauf warten, bis Verwaltungsverfahren abgeschlossen sind. Pethau braucht nicht nur einen geplanten Deich, sondern möglichst bald einen tatsächlich funktionierenden Schutz.

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