Herrnhut. Wird Regenwasser für Grundstückseigentümer in Herrnhut künftig gesondert berechnet? Der Stadtrat hat sich Anfang Juli mit der möglichen Einführung einer Niederschlagswassergebühr beschäftigt. Auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung vom 2. Juli 2026 standen sowohl die Vorstellung des Modells als auch ein Grundsatzbeschluss zur Einführung einer entsprechenden Gebühr.
Damit könnte sich die Berechnung der Abwasserkosten für zahlreiche Grundstückseigentümer in Herrnhut und seinen Ortsteilen künftig verändern. Betroffen sein könnten insbesondere Grundstücke mit großen Dachflächen, gepflasterten Höfen, asphaltierten Zufahrten und anderen befestigten Flächen, von denen Regenwasser in die öffentliche Kanalisation gelangt.
Wie hoch die mögliche Gebühr in Herrnhut ausfallen könnte, ist öffentlich bislang nicht bekannt. Ebenso lässt sich anhand der derzeit veröffentlichten Unterlagen noch nicht sicher feststellen, wann eine neue Gebührenregelung in Kraft treten könnte.
Fest steht aber: Das Thema ist auf der politischen Tagesordnung angekommen.
Stadtrat beschäftigt sich mit neuer Niederschlagswassergebühr
Die Stadt Herrnhut hatte für die öffentliche Stadtratssitzung am 2. Juli 2026 zwei unmittelbar aufeinanderfolgende Tagesordnungspunkte angekündigt.
Zunächst sollte die Einführung einer Niederschlagswassergebühr vorgestellt werden. Anschließend stand ein Grundsatzbeschluss zur Einführung einer solchen Gebühr auf der Tagesordnung.
Damit geht es offenbar um eine grundlegende Veränderung bei der Finanzierung der Regenwasserbeseitigung.
Bisher veröffentlichte Unterlagen geben allerdings noch keine konkrete Auskunft darüber, welcher Gebührensatz geplant ist, welche Grundstücke genau betroffen sein werden oder wann eine neue Regelung erstmals auf Gebührenbescheiden erscheinen könnte.
Für Eigentümer ist deshalb wichtig: Eine konkrete finanzielle Belastung lässt sich derzeit noch nicht seriös berechnen.
Was ist überhaupt eine Niederschlagswassergebühr?
Eine Niederschlagswassergebühr wird üblicherweise für Regenwasser erhoben, das von bebauten oder befestigten Flächen in eine öffentliche Entwässerungsanlage gelangt.
Dabei steht nicht der tatsächliche Wasserverbrauch eines Haushalts im Mittelpunkt.
Entscheidend ist vielmehr die Fläche eines Grundstücks, von der Regenwasser in die Kanalisation abfließt.
Dazu können beispielsweise gehören:
Dachflächen,
asphaltierte oder gepflasterte Zufahrten,
befestigte Hofflächen,
Parkplätze,
Garagenzufahrten
und andere versiegelte Flächen.
Üblicherweise wird eine solche Gebühr nach Quadratmetern berechnet.
Ein Grundstück mit einem kleinen Haus, viel Garten und versickerungsfähigen Flächen kann dadurch anders belastet werden als ein gleich großes Grundstück mit großen Dächern, gepflastertem Hof und vollständig befestigter Zufahrt.
Warum führen Kommunen solche Gebühren ein?
Die Ableitung von Regenwasser verursacht Kosten.
Kanäle müssen gebaut, kontrolliert, gereinigt und erneuert werden. Hinzu kommen Regenrückhalteanlagen, Pumpwerke und weitere Bestandteile der öffentlichen Entwässerungsinfrastruktur.
Bei Starkregenereignissen können große Wassermengen innerhalb kürzester Zeit in die Kanalisation gelangen.
Eine getrennte Niederschlagswassergebühr soll die Kosten stärker danach verteilen, wie viel befestigte und tatsächlich an die öffentliche Entwässerung angeschlossene Fläche ein Grundstück besitzt.
Das Sächsische Kommunalabgabengesetz erlaubt Kommunen grundsätzlich, Benutzungsgebühren für öffentliche Einrichtungen wie die Abwasserbeseitigung zu erheben. Grundlage muss eine entsprechende Satzung sein, die unter anderem Gebührenschuldner, Berechnungsmaßstab, Gebührensatz, Entstehung und Fälligkeit regelt.
Für Herrnhut bedeutet das: Ein Grundsatzbeschluss allein wäre noch nicht dasselbe wie ein fertiger Gebührenbescheid.
Vor einer konkreten Erhebung müssen Berechnungsgrundlagen und Satzungsregelungen eindeutig feststehen.
Wer könnte besonders betroffen sein?
Sollte Herrnhut ein übliches flächenbezogenes Berechnungsmodell einführen, könnten vor allem Eigentümer mit großen versiegelten Flächen stärker betroffen sein.
Ein Einfamilienhaus mit kleiner Dachfläche und großem Garten hätte eine andere Ausgangslage als ein Gewerbegrundstück mit großen Hallendächern, Parkplätzen und befestigten Betriebsflächen.
Auch Mehrfamilienhäuser, Supermärkte, Gewerbebetriebe und größere öffentliche Einrichtungen könnten aufgrund umfangreicher befestigter Flächen entsprechend hohe Berechnungsflächen aufweisen.
Entscheidend wäre allerdings immer, welche Flächen nach der künftigen Herrnhuter Satzung tatsächlich als gebührenpflichtig eingestuft werden.
Nicht jede gepflasterte Fläche muss automatisch gleich behandelt werden.
Je nach Satzungsmodell können beispielsweise unterschiedliche Befestigungsarten oder Möglichkeiten der Versickerung berücksichtigt werden.
Beispielrechnung zeigt mögliche Größenordnung – aber nicht den Preis für Herrnhut
Da Herrnhut bislang keinen öffentlich auffindbaren konkreten Gebührensatz veröffentlicht hat, wäre eine genaue Kostenprognose unseriös.
Zur Einordnung kann aber ein Beispiel aus einem anderen kommunalen Entwässerungsbetrieb dienen: Der Zweckverband Ostholstein berechnet in einem veröffentlichten Beispiel bei 200 Quadratmetern gebührenpflichtiger Fläche, einem Satz von 0,79 Euro je Quadratmeter und einer Grundgebühr von 25 Euro insgesamt 183 Euro im Jahr.
Dieses Beispiel ist ausdrücklich nicht auf Herrnhut übertragbar. Es zeigt lediglich, wie eine flächenabhängige Niederschlagswassergebühr grundsätzlich aufgebaut sein kann.
Ob Herrnhut eine Grundgebühr vorsieht, welchen Quadratmeterpreis die Stadt kalkuliert und ob unterschiedliche Flächentypen verschieden gewichtet werden, ist bisher öffentlich nicht geklärt.
Kann man die Gebühr durch Versickerung vermeiden?
Das könnte zu einer der wichtigsten Fragen für Grundstückseigentümer werden.
Grundsätzlich orientieren sich Niederschlagswassergebühren vielerorts daran, ob Regenwasser tatsächlich in die öffentliche Entwässerung gelangt.
Versickert Wasser vollständig auf dem eigenen Grundstück, kann eine Fläche je nach örtlicher Satzung anders behandelt oder vollständig aus der Gebührenberechnung herausgenommen werden.
Denkbar sind beispielsweise:
Versickerungsmulden,
wasserdurchlässige Pflasterflächen,
Zisternen,
begrünte Dächer,
Regenwassernutzung
oder die Entkopplung einer Fläche von der Kanalisation.
Welche Möglichkeiten in Herrnhut später anerkannt werden, hängt allerdings von der konkreten Ausgestaltung der Satzung ab.
Grundstückseigentümer sollten deshalb noch keine kostspieligen Umbauten allein aufgrund der Diskussion vornehmen, bevor die tatsächlichen Regelungen feststehen.
Müssen Eigentümer ihre Flächen selbst angeben?
Bei der Einführung einer Niederschlagswassergebühr müssen Kommunen zunächst feststellen, welche befestigten und angeschlossenen Flächen auf den Grundstücken vorhanden sind.
Dafür kommen unterschiedliche Verfahren infrage.
Kommunen können Luftbilder und digitale Flächendaten auswerten und anschließend Eigentümer um Prüfung und Ergänzung bitten. Möglich sind aber auch Selbstauskunftsverfahren.
Für Herrnhut ist bisher öffentlich noch nicht erklärt worden, welches Erfassungsverfahren vorgesehen ist.
Gerade dieser Punkt dürfte für Eigentümer interessant werden.
Denn bei Grundstücken ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar, wohin Regenwasser tatsächlich abläuft.
Eine versiegelte Fläche kann beispielsweise in den öffentlichen Kanal entwässern, auf einem Grundstück versickern oder in einer Zisterne gesammelt werden.
Warum das Thema gerade für große Grundstücke wichtig ist
Die Diskussion betrifft nicht nur klassische Einfamilienhausbesitzer.
Herrnhut hat zahlreiche Ortsteile und eine sehr unterschiedliche Siedlungsstruktur. Neben Wohnhäusern gibt es landwirtschaftliche Grundstücke, Gewerbebetriebe, größere soziale Einrichtungen und Grundstücke mit umfangreichen Nebengebäuden.
Damit kann die Frage der Flächenberechnung erhebliche Unterschiede zwischen einzelnen Grundstücken erzeugen.
Ein Eigentümer mit einer großen Scheune oder einem weitgehend befestigten Hof könnte nach einem flächenbezogenen Modell eine deutlich größere Berechnungsgrundlage haben als ein Eigentümer eines kleinen Hauses mit Garten.
Entsprechend wichtig wird Transparenz sein.
Die Stadt sollte frühzeitig und verständlich erklären, welche Flächen betroffen sind und wie Eigentümer die Berechnung überprüfen können.
Regenwasser wird auch zum Thema der Stadtentwicklung
Die Debatte um Niederschlagswasser hat noch eine zweite Seite.
Städte und Gemeinden müssen mit zwei gegensätzlichen Problemen umgehen: längeren Trockenphasen einerseits und kurzen, intensiven Starkregenereignissen andererseits.
Wasser möglichst schnell über Kanäle abzuleiten, ist deshalb nicht immer die einzige denkbare Lösung.
Zunehmend geht es auch darum, Regenwasser vor Ort zurückzuhalten, zu speichern oder versickern zu lassen.
Für Hausbesitzer können Zisternen dabei doppelt interessant sein. Gesammeltes Regenwasser lässt sich beispielsweise zur Gartenbewässerung nutzen.
Ob und in welchem Umfang solche Anlagen bei einer künftigen Herrnhuter Gebührenberechnung berücksichtigt werden, bleibt abzuwarten.
Die Stadt muss jetzt für Klarheit sorgen
Für Herrnhuts Eigentümer ist die Diskussion bislang mit vielen offenen Fragen verbunden.
Wie hoch soll die Gebühr werden?
Wann soll sie eingeführt werden?
Welche Flächen werden berechnet?
Wie werden teilweise wasserdurchlässige Flächen behandelt?
Welche Rolle spielen Zisternen und Versickerungsanlagen?
Gibt es unterschiedliche Bewertungsfaktoren?
Und wie wird kontrolliert, welche Fläche tatsächlich in die öffentliche Kanalisation entwässert?
Diese Fragen müssen beantwortet werden, bevor Bürger die finanziellen Auswirkungen verlässlich einschätzen können.
Eine Diskussion im Stadtrat ist der Anfang eines politischen Prozesses. Für die Bürger entscheidend werden aber die konkrete Kalkulation und die spätere Satzung sein.
Auch die Kläranlage Ninive steht auf der Tagesordnung
Interessant ist der Zusammenhang mit einem weiteren Tagesordnungspunkt der Stadtratssitzung vom 2. Juli.
Unmittelbar nach der Diskussion über die Niederschlagswassergebühr stand ein Grundsatzbeschluss zur Ertüchtigung der Kläranlage Ninive auf der Tagesordnung.
Ob und in welchem finanziellen Zusammenhang beide Themen stehen, lässt sich aus der öffentlichen Tagesordnung allein nicht ableiten.
Es zeigt aber, dass die Abwasserinfrastruktur in Herrnhut derzeit eine größere kommunalpolitische Rolle spielt.
Investitionen in Kanalisation und Abwasseranlagen können für kleine Städte erhebliche finanzielle Herausforderungen darstellen.
Gerade deshalb muss klar nachvollziehbar sein, welche Kosten über welche Gebühren finanziert werden sollen.
Fazit
Herrnhut steht möglicherweise vor einer grundlegenden Änderung seiner Abwassergebühren.
Der Stadtrat hat sich am 2. Juli 2026 mit der Vorstellung und einem Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Niederschlagswassergebühr beschäftigt.
Wie hoch die Gebühr ausfallen soll und ab wann Grundstückseigentümer tatsächlich zahlen müssten, ist anhand der derzeit öffentlich zugänglichen Informationen noch nicht eindeutig festzustellen.
Für Eigentümer könnte das Thema dennoch erhebliche Bedeutung bekommen.
Sollte eine flächenbezogene Gebühr eingeführt werden, dürften insbesondere Dachflächen und andere befestigte Flächen relevant werden, von denen Regenwasser in die öffentliche Kanalisation gelangt.
Jetzt braucht es Transparenz.
Denn bevor die ersten Bescheide kommen, müssen die Menschen wissen, wie die Berechnung funktioniert und welche Möglichkeiten sie haben, Regenwasser sinnvoll auf dem eigenen Grundstück zu nutzen oder versickern zu lassen.
Kommentar: Neue Gebühren müssen verständlich erklärt werden
Neue Gebühren sorgen fast immer für Ärger.
Besonders dann, wenn Bürger das Gefühl bekommen, plötzlich dafür zahlen zu sollen, dass es regnet.
Ganz so einfach ist das Thema nicht. Die Ableitung und Behandlung von Regenwasser verursacht reale Kosten. Kanäle, Rückhalteanlagen und technische Infrastruktur finanzieren sich nicht von selbst.
Trotzdem muss eine neue Gebühr nachvollziehbar sein.
Die Stadt Herrnhut sollte deshalb möglichst früh konkrete Zahlen veröffentlichen und Musterberechnungen vorlegen.
Was kostet ein typisches Einfamilienhaus?
Was zahlt ein Grundstück mit großer Scheune?
Wie werden gepflasterte Höfe bewertet?
Lohnt sich eine Zisterne?
Und welche Möglichkeiten gibt es, eine Fläche von der Kanalisation abzukoppeln?
Genau diese Fragen interessieren die Bürger.
Eine neue Gebühr wird nicht dadurch verständlich, dass sie in einer Satzung steht. Sie wird verständlich, wenn jeder Eigentümer nachvollziehen kann, warum er welchen Betrag zahlen soll.


