DAS NEUSTE

⚖️ Schwere Vorwürfe, klare Gegenrede: Collien Fernandes belastet Christian Ulmen

📰 Einleitung Am 19. März 2026 hat die Berliner Zeitung ausführlich über gravierende Missbrauchsvorwürfe von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen berichtet. Demnach wirft die Schauspielerin und Moderatorin Ulmen unter anderem Identitätsmissbrauch über soziale Netzwerke sowie das Versenden vermeintlich intimer Inhalte in ihrem Namen vor. Ulmens Anwalt weist die Darstellung zurück und kündigt rechtliche Schritte gegen die ursprüngliche Berichterstattung des Spiegel an. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung.

📄 Hintergrund Die Vorwürfe sind Teil eines rund 40 Seiten starken Schriftsatzes, der seit Ende 2025 bei einem Bezirksgericht in Palma de Mallorca vorliegt. Aufgeführt werden dort nach den Berichten der Berliner Zeitung unter anderem „Anmaßung des Personenstands“, „Beleidigung“, „Offenlegung von Geheimnissen“, „Körperverletzung im familiären Umfeld“ und „schwere Bedrohung“. Fernandes machte die Vorwürfe zudem über soziale Medien öffentlich. Das frühere Paar war 14 Jahre verheiratet.

🔎 Details der Anschuldigungen Im Zentrum steht der Vorwurf eines über etwa ein Jahrzehnt andauernden Identitätsmissbrauchs: Unter dem Namen von Fernandes sollen Fake-Profile erstellt worden sein, die Kontakte vornehmlich zu Männern knüpften, Flirt- und Sex-Chats initiierten und E-Mail-Verläufe sowie Telefonate bis hin zu Telefonsex aufgebaut haben sollen. Dabei seien pornografische Fotos und Videos verschickt worden, die Frauen zeigten, die der Schauspielerin „zum Verwechseln ähnlich“ sähen; teils sei laut Fernandes eine künstlich generierte Stimme eingesetzt worden. Sie berichtet zudem von Dutzenden intensiven Online-Kontakten und von sexualisierten Gewaltfantasien, die Dritten zugeschickt worden seien.

📧 Behauptetes Geständnis und E-Mail-Hinweise Fernandes führt aus, Ulmen habe ihr gegenüber ein Geständnis abgelegt; zudem zitiert die Berliner Zeitung aus einem Spiegel-Bericht über eine E-Mail an einen Strafverteidiger, in der Ulmen demnach einschlägiges Online-Verhalten einräumt. Diese Angaben stammen aus der Darstellung von Fernandes und aus der Sekundärberichterstattung; eine unabhängige gerichtliche Feststellung liegt derzeit nicht vor.

🚔 Relevante Vorgeschichte auf Mallorca Ergänzend wird über einen Polizeieinsatz in der damaligen Wohnung der Eheleute auf Mallorca im Januar 2023 berichtet. Demnach sei Ulmen vorübergehend festgenommen worden; ein Gericht habe ein Schnellverfahren wegen des Verdachts auf häusliche und geschlechtsspezifische Gewalt eingeleitet und „ausreichende Anhaltspunkte“ für eine strafbare Misshandlung festgestellt. Das Verfahren wurde jedoch nicht weiterverfolgt; nach der nun eingereichten Anzeige in Palma wurden Vorermittlungen aufgenommen. Es ist offen, ob es zur Anklage kommt.

🛡️ Reaktion der Gegenseite Ulmens Anwalt Christian Schertz erklärte laut Berliner Zeitung, die zugrunde liegende Berichterstattung sei nach summarischer Prüfung rechtswidrig; man werde gegen den Spiegel rechtlich vorgehen. Zudem würden aus seiner Sicht unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet. Eine inhaltliche Stellungnahme Ulmens zu den einzelnen Vorwürfen liegt nach diesen Berichten nicht vor.

🧭 Einordnung und Ausblick Die Vorwürfe wiegen schwer und berühren neben möglichem Identitätsmissbrauch auch die Verbreitung vermeintlich intimer Inhalte sowie Fragen möglicher Grenzverletzungen in einer Ehe. Zugleich bestreitet die Gegenseite die Darstellungen und hat juristische Schritte angekündigt. Bis zu einer gerichtlichen Klärung gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung. Eine sorgfältige, faktenbasierte Aufarbeitung durch die Justiz bleibt abzuwarten.

🗨️ Kommentar der Redaktion Diese Causa verlangt maximale juristische Nüchternheit und Zurückhaltung in der öffentlichen Bewertung. Wer Identitäten missbraucht und intime Inhalte fingiert, greift – falls es sich bestätigt – fundamentale Persönlichkeitsrechte an und gehört konsequent zur Rechenschaft gezogen. Genauso gilt: Vorverurteilungen und mediale Prangerlogik sind unvereinbar mit rechtsstaatlichen Prinzipien; es entscheidet allein das Gericht. Ermittlungsbehörden sollten zügig, aber mit größter Sorgfalt prüfen, was belegbar ist und was nicht. Bis dahin ist die Unschuldsvermutung strikt zu wahren, und beide Seiten haben Anspruch auf faire Behandlung.

Quelle: Externe Quelle

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