🏘️ AfD drängt auf Abbau leerstehender Asylunterkünfte in Sachsen

📰 Vorstoß der AfD in Sachsen In Sachsen stehen zahlreiche Unterkünfte für Asylsuchende weitgehend ungenutzt. Die AfD-Landtagsfraktion fordert deshalb, Kapazitäten zügig zurückzufahren. Als Beispiel nennt sie die Erstaufnahme Leipzig-Mockau II: Von rund 800 Plätzen seien aktuell nur acht belegt. Laut Antwort des Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage sind für die Erstaufnahmeeinrichtungen im Jahr 2025 knapp 104 Millionen Euro veranschlagt. Die AfD sieht darin erhebliche Einsparpotenziale. Der Vorstoß wurde am 2. März 2026 veröffentlicht.

📉 Deutlich gesunkener Bedarf Der Bedarf an Unterkünften ist zuletzt deutlich gesunken. Nach Angaben der Landesdirektion suchten bis Ende November 2025 lediglich 4.824 Menschen im Freistaat Asyl; im Vergleichszeitraum 2024 waren es 9.447, 2023 sogar 22.263. Auch landesweit berichten Behörden von leerstehenden oder nur gering ausgelasteten Standorten. Der Trend wird mit der spürbar rückläufigen Zuwanderung begründet.

🧭 Argumente der AfD-Fraktion AfD-Innenpolitiker Sebastian Wippel spricht von zahlreichen Einrichtungen im „Stand-by“-Modus oder mit sehr geringer Belegung. Für den Fall eines erneuten starken Zugangs seien Reserven vorhanden, viele Häuser würden jedoch derzeit nicht gebraucht. Wippel fordert deshalb, alle nicht benötigten Standorte zu schließen; eine dreistellige Zahl an Asylheimen halte er für entbehrlich. Grundlage seiner Argumentation sind die belegten Kostenansätze des Innenministeriums für 2025 und die dokumentierten Auslastungszahlen einzelner Einrichtungen wie Leipzig-Mockau II.

💶 Finanzrahmen und Einsparpotenzial Knapp 104 Millionen Euro sind für die Erstaufnahmeeinrichtungen im Jahr 2025 veranschlagt. Vor dem Hintergrund stark gesunkener Zugangszahlen und hoher Fixkosten erscheint eine Kapazitätsanpassung sachlich geboten. Die AfD verweist auf erhebliche Einsparmöglichkeiten, wenn überdimensionierte Vorhalte abgebaut werden.

🛠️ Vorgeschlagene Schritte des Landes Kurzfristig sollte das Land eine belastbare Bestandsaufnahme von Auslastung, Vertragsbindungen und Folgekosten vorlegen. Ziel ist es, unnötige Strukturen zügig zu schließen und zugleich eine skalierbare Grundreserve für mögliche Migrationsspitzen vorzuhalten. Finanziert werden soll nur dort, wo Vorhalte tatsächlich sicherheits- und lagebedingt erforderlich sind.

🗨️ Kommentar der Redaktion Leere Unterkünfte binden knappe Steuermittel ohne erkennbaren Nutzen. Wer für 2025 knapp 104 Millionen Euro für Erstaufnahmen veranschlagt, muss konsequent prüfen, wo Kapazitäten angesichts des deutlichen Rückgangs der Zugänge verzichtbar sind. Der zügige Abbau von Überkapazitäten ist Ausdruck solider Haushaltspolitik – Reserven ja, Doppelstrukturen nein. Notwendig sind volle Transparenz über Auslastung und Verträge sowie klare Fristen für Schließungen. So wird Vorsorge mit Verantwortungsbewusstsein gegenüber dem Steuerzahler vereint.

Quelle: Externe Quelle

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