🚧 Sperrung und Grundsanierung Zwischen Mittelherwigsdorf und Hainewalde wird die Kreisstraße grundhaft erneuert. Seit Montag, 16. Februar 2026, ist die Verbindung für den Durchgangsverkehr gesperrt; das Bauende ist für Ende April 2026 vorgesehen.
🧭 Umleitung und Erreichbarkeit Für den Kfz-Verkehr ist eine ausgeschilderte Umleitung über Hörnitz eingerichtet. Anlieger behalten die Zufahrt zu ihren Grundstücken. Fußgänger und Radfahrer sollen auf örtliche Wanderwege ausweichen.
📍 Regionale Einordnung Mittelherwigsdorf und Hainewalde liegen in der Oberlausitz nahe Zittau im Landkreis Görlitz. Die Gegend grenzt an das Zittauer Gebirge und ist über regionale Straßen- und Busverbindungen erschlossen. Eine längerfristige Sperrung der Kreisstraße wirkt sich deshalb unmittelbar auf den Alltagsverkehr von Pendlern, Handwerk und Lieferdiensten aus.
🕒 Zeitplan und Informationsstand Nach Angaben der zuständigen Behörde bleibt die Strecke vom 16. Februar bis zum geplanten Bauende Ende April gesperrt. Angaben zu Bauabschnitten, möglichen Nacht- oder Wochenendarbeiten sowie zu den Kosten wurden bislang nicht veröffentlicht.
🚗 Verkehrliche Auswirkungen Die Umleitung über Hörnitz soll den Verkehrsfluss sicherstellen. Entscheidend für einen störungsarmen Alltag bleibt, dass die Beschilderung klar ist, Zufahrten für Anlieger konsequent freigehalten werden und nichtmotorisierte Verkehrsteilnehmer sichere Ausweichmöglichkeiten nutzen.
📅 Bewertung und Ausblick Die Sanierung einer vielgenutzten Kreisstraße ist sinnvoll, verlangt aber verlässliche Zeitpläne und klare Kommunikation. Maßgeblich ist, dass die angekündigte Umleitung reibungslos funktioniert, die Erreichbarkeit der Grundstücke gewährleistet bleibt und die Bauarbeiten fristgerecht abgeschlossen werden.
🗨️ Kommentar der Redaktion In Zeiten knapper öffentlicher Mittel gilt: Wer baut, muss liefern. Planungssicherheit, Transparenz über Ablauf und Finanzierung sowie strikte Termintreue sind kein Luxus, sondern Pflicht. Jede Verzögerung und jede Unklarheit beschädigt Vertrauen und belastet Bürger wie Wirtschaft unnötig. Die Verantwortlichen stehen in der Pflicht, Meilensteine offen zu benennen, Fortschritte nachprüfbar zu kommunizieren und den Zeitrahmen einzuhalten. Nur so wird aus einer notwendigen Baumaßnahme kein Dauerärgernis.
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