đ° Beschleunigungspaket und Heizrechtsreform angekĂźndigt Die schwarz-rote Koalition in Berlin hat am 11. Dezember 2025 ein umfassendes Beschleunigungspaket fĂźr Infrastruktur- und Bauprojekte vorgestellt und zugleich eine Neuordnung des Heizungsgesetzes in Aussicht gestellt. Kernpunkte sind ein InfrastrukturâBeschleunigungsgesetz, die Einschränkung von Klagerechten gegen GroĂprojekte sowie Eckpunkte fĂźr ein reformiertes Heizrecht, das kĂźnftig als Gebäudemodernisierungsgesetz firmieren soll. Bundeskanzler Friedrich Merz betonte, Infrastruktur kĂśnne schneller gebaut werden. Der Beschluss des Beschleunigungsgesetzes ist spätestens bis zum 28. Februar 2026 angepeilt.
đ§ Hintergrund der Vorhaben Seit Jahren verlangsamen lange Verfahren und komplexe Klagewege den Ausbau von Verkehr, Energie- und Wohnungsinfrastruktur. Parallel sorgt das bestehende Gebäudeenergiegesetz fĂźr Debatten: Neue Heizungen mĂźssen grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden; bestehende, funktionierende Heizungen dĂźrfen weiterlaufen und repariert werden. Die Regierung will dieses Regelwerk technologieoffener, flexibler und einfacher ordnen â inklusive neuem Namen.
âď¸ Einschnitte ins Klagerecht Geplant ist, das Umweltverbandsklagerecht gezielt zu beschneiden. KĂźnftig sollen Einwendungen nur dann zählen, wenn sich Betroffene bereits im Verwaltungsverfahren beteiligt haben; zudem soll die aufschiebende Wirkung von Klagen gegen ausgewählte Infrastrukturvorhaben entfallen. Damit sollen Verfahren planbarer und schneller werden. Ein entsprechender Entwurf soll bis spätestens 28. Februar 2026 im Kabinett beschlossen werden.
đ§ InfrastrukturâBeschleunigungsgesetz Unter dem Arbeitstitel InfrastrukturâBeschleunigungsgesetz will die Koalition Streitbeilegung, BehĂśrdenrollen und Prozesswege präzisieren. Ziel ist, HĂźrden fĂźr Investitionen abzubauen und Genehmigungen zu straffen, ohne den Rechtsschutz vollständig auszuhebeln. Merz sprach von einem Paket, das Ăźber Einzelhaushaltsmittel hinaus Projekte voranbringe.
đ Heizrecht wird zum Gebäudemodernisierungsgesetz In der Sache bleibt die Koalition uneins, insbesondere bei der 65âProzentâVorgabe. Gleichwohl soll das bisherige Heizungsgesetz auslaufen und als Gebäudemodernisierungsgesetz neu aufgesetzt werden. Laut Koalitionspapier sollen Eckpunkte bis Ende Januar 2026 vorliegen, während Merz Eckpunkte bereits bis Jahresende 2025 in Aussicht stellte. Geplant sind mehr Technologieoffenheit, vereinfachte Regeln und klarere Ăbergänge, um Investitionssicherheit fĂźr EigentĂźmer und Handwerk zu schaffen.
âąď¸ Bewertung und Ausblick Politisch sendet die Koalition das Signal des Tempos â in einem Feld, in dem Deutschland seit Jahren an sich selbst scheitert. Die Eingriffe ins Klagerecht sind markant und dĂźrften Verfahren tatsächlich verkĂźrzen, verlangen aber eine präzise Ausbalancierung zwischen Investitionsschutz und Rechtsstaatlichkeit. Beim Heizrecht bleibt der Lackmustest offen: Ohne Einigung zur 65âProzentâRegel droht die Umbenennung zur bloĂen Kosmetik zu werden. Entscheidend wird sein, ob die AnkĂźndigungen in belastbare Paragrafen gegossen werden â im ambitionierten Zeitrahmen bis Ende Februar 2026 und mit praxistauglichen Eckpunkten fĂźr das neue Gebäudemodernisierungsgesetz.
đ¨ď¸ Kommentar der Redaktion Dieser Kurs ist Ăźberfällig: Deutschland leidet unter lähmender VerfahrensbĂźrokratie. Die gezielte Beschneidung der Klagerechte ist richtig, solange Kernprinzipien des Rechtsstaats gewahrt bleiben; Priorität haben Planungssicherheit, Investitionen und die Funktionsfähigkeit der Volkswirtschaft. Beim Heizrecht gilt: Ein neuer Name ersetzt keine klare Linie â ohne eindeutige Regel zur 65âProzentâVorgabe droht Unsicherheit fĂźr EigentĂźmer und Handwerk. Entscheidend sind verbindliche Fristen und einfache Regeln, nicht Symbolpolitik. Die Koalition muss nun liefern, in Paragraphen, nicht in Ăberschriften.


