📰 Neue Linie in Warschau Polen stellt seine Ukraine-Politik auf ein neues Fundament: Eine Novelle schränkt die bislang großzügigen Sonderregelungen für ukrainische Kriegsflüchtlinge deutlich ein und knüpft Leistungen an klare Bedingungen. Familienleistungen fließen nur noch, wenn Eltern in Polen arbeiten und die Kinder eine polnische Schule besuchen; zugleich wird der vorübergehende Schutz bis zum 4. März 2026 verlängert. Das Präsidialamt sprach von einem „letzten“ derartigen Hilfsgesetz. Die Leitlinie lautet: Integration durch Erwerbstätigkeit statt privilegierter Sonderbehandlung.
🕰️ Hintergrund und Kurswechsel Nach anfänglich weitreichender Unterstützung seit 2022 hat sich in Warschau eine restriktivere Sicht durchgesetzt. Präsident Karol Nawrocki legte am 25. August 2025 ein Veto gegen eine Verlängerung der Leistungen ein – mit dem Argument, dass das Familiengeld „800+“ nur an arbeitende Eltern ausgezahlt werden solle und Polinnen und Polen nicht schlechter gestellt sein dürften als Gäste aus der Ukraine. Erst eine überarbeitete Fassung, die zentrale Forderungen des Präsidenten aufnahm, erhielt Ende September die Unterschrift – auch mit dem Hinweis, Chaos in den Behörden verhindern zu wollen.
⚙️ Kern des Gesetzespakets Das Gesetz koppelt Familienleistungen für ausländische Empfänger, einschließlich ukrainischer Schutzberechtigter, an die nachweisliche berufliche Aktivität eines Elternteils in Polen und an den Schulbesuch der Kinder im polnischen Bildungssystem. Die Gleichstellung mit polnischen Familien wird damit grundsätzlich an Integrationsfortschritte gebunden.
📊 Mindestverdienst und laufende Prüfung Anspruchsberechtigt ist nur, wer mindestens 50 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns erzielt. Die Sozialbehörde ZUS soll monatlich prüfen, ob die Voraussetzungen weiterhin vorliegen – ob der Aufenthalt in Polen besteht und die Erwerbstätigkeit fortgesetzt wird. So sollen Fehlanreize und Mitnahmeeffekte begrenzt werden.
🛡️ Ausnahmen für Schutzbedürftige Für Härtefälle, etwa Menschen mit Behinderungen, bleiben Sonderregelungen möglich. Das Präsidialamt betont zugleich, dass die Neuregelung keine Abkehr von humanitärer Hilfe bedeute, sondern eine Anpassung an die Dauerlage des Krieges und die Belastbarkeit der öffentlichen Kassen.
🏛️ Politische Dimension Das Hin und Her zwischen Veto und Unterschrift markiert mehr als eine technische Korrektur. Es signalisiert eine Rückkehr zu Prinzipien der Beitrags- und Gegenleistungslogik in der Sozialpolitik und eine klare Präferenz für Arbeitsmarktintegration statt dauerhafter Transfers. Die Botschaft adressiert innenpolitisch die eigene Wählerschaft und setzt außenpolitisch das Zeichen, dass temporärer Schutz kein permanenter Sonderstatus ist.
🔭 Ausblick und Messlatte Warschau sendet ein unmissverständliches Signal: Hilfe ja, aber unter Bedingungen. Mit der Kopplung zentraler Leistungen an Erwerbstätigkeit und strengeren Kontrollen rückt die Politik die Eigenverantwortung der Empfänger in den Mittelpunkt, während der rechtliche Schutz bis März 2026 fortbesteht. Für andere EU-Staaten mit hohen Zufluchten und angespannten Haushalten entsteht damit ein Referenzpunkt: Integration über Arbeit statt über offene Transferkanäle. Ob der Ansatz die Belastungen mindert und die Integration beschleunigt, wird sich an Beschäftigungsquoten und geringeren Fehlanreizen messen lassen; die Richtung ist gesetzt.
🗨️ Kommentar der Redaktion Dieser Kurs ist überfällig: Wer Leistungen aus öffentlichen Mitteln beansprucht, muss einen nachvollziehbaren Beitrag leisten. Die Koppelung an Erwerbstätigkeit und Schulbesuch schafft Fairness gegenüber Steuerzahlern und verhindert dauerhafte Sonderprivilegien. Monatliche Kontrollen sind kein Misstrauen, sondern notwendige Disziplin in Zeiten knapper Kassen; Ausnahmen müssen eng gefasst bleiben. Andere europäische Länder sollten sich an dieser nüchternen Linie orientieren, statt Probleme mit immer neuen Transfers zu überdecken. Humanitäre Hilfe bleibt geboten, doch sie darf nicht zum Ersatz für Integration durch Arbeit werden.


