💶 Bürgergeld-Nullrunde 2026 – aber Asylbewerber bekommen mehr

Während Bedarfsgemeinschaften leer ausgehen, steigen Leistungen für Menschen im Asylverfahren

Im Jahr 2026 wird das Bürgergeld nicht steigen – anders als die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Alleinstehende Bürgergeldbeziehende erhalten weiterhin 563 Euro monatlich. Asylbewerber hingegen sollen künftig mehr Geld bekommen – eine Ungleichheit, die in der Öffentlichkeit für Aufsehen sorgt.


📉 Bürgergeld bleibt unverändert

Die Bundesregierung hat beschlossen, die Regelsätze beim Bürgergeld zum 1. Januar 2026 unangetastet zu lassen. Der gesetzliche Fortschreibungsmechanismus hätte sie theoretisch senken müssen – doch ein sogenannter Besitzschutz verhindert eine Kürzung.
Das Ergebnis: Eine zweite Nullrunde in Folge. Für viele Leistungsempfänger bedeutet das: Steigende Kosten bei gleichbleibendem Einkommen.

Die Konsequenz: Wer auf das Bürgergeld angewiesen ist, kann künftig weniger Kaufkraft erwarten – während Energiepreise, Mieten und Lebenshaltungskosten weiter steigen.


📈 Leistung für Asylbewerber steigt – ein Widerspruch?

Im Gegensatz zum Bürgergeld steigen die Grundleistungen für Menschen im Asylverfahren. Für sie ist kein Besitzschutz vorgesehen – deshalb wird die monatliche Leistung im Jahr 2026 um einen Betrag im zweistelligen Euro-Bereich erhöht und liegt künftig bei etwa 455 Euro.
Dadurch entsteht eine Situation, in der Menschen mit geringeren Rechten und kürzerem Anspruchszeitraum mehr Unterstützung pro Kopf erhalten als Bürgergeldempfänger mit vollen Rechten auf Langzeitleistung.


⚠️ Politische und soziale Implikationen

Diese Differenzierung stößt auf massive Kritik:

  • Für viele Bürgergeld-Beziehende entsteht der Eindruck von Benachteiligung – obwohl sie oft in prekären Lebenslagen sind.
  • Das Gefühl wächst: Einsatz lohnt sich nicht, und Solidarität wird unterschiedlich verteilt.
  • Politisch birgt die Regelung Zündstoff: Eine breite Leistungsgerechtigkeitsdebatte bahnt sich an – mit Folgen für das Vertrauen in das Sozialsystem.

🧭 Kommentar: Ungleichheit auf der Leistungsebene

Die Entscheidung wirkt wie ein Signal der Prioritäten: Der Staat erhöht Leistungen dort, wo Rechte eingeschränkt sind, aber belässt sie dort, wo volle Unterstützung erwartet wird.
Das widerspricht dem Anspruch eines solidarischen Sozialstaates, der gleiche Mindeststandards für alle schaffen sollte, nicht Ausnahmen.

Auch wenn die Unterschiede formal gerechtfertigt werden – durch unterschiedliche Rechtslagen –, entsteht hier eine gefährliche Wahrnehmung von Ungerechtigkeit: Wer schon wenig hat, bekommt weniger Spielraum.


🎯 Fazit: Nullrunde trotz steigender Kosten – Ungleichbehandlung im System

Für Empfänger des Bürgergelds bedeutet die Nullrunde: Keine reale Entlastung, obwohl die Lebensrealität härter wird.
Für Asylbewerber bedeutet die Regelung: Mehr Leistung bei weniger Rechten.
Damit ist das Sozialsystem nicht nur aufgestockt, sondern auseinandergezogen.

Wenn die Leistungsgerechtigkeit Schaden nimmt, bleibt nicht nur der Einzelne auf der Strecke – sondern die Akzeptanz des gesamten Systems. Und genau das darf nicht passieren.

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