⚖️ Urteil in erster Instanz
📅 Am 4. Februar 2026 hat das Budapester Stadtgericht (Metropolitan Court) die deutsche Staatsangehörige Maja T. wegen Beteiligung an koordinierten Überfällen auf mutmaßliche Rechtsextreme in Budapest zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Es handelt sich um ein erstinstanzliches Urteil; sowohl Anklage als auch Verteidigung legten Rechtsmittel ein. Der Fall steht sinnbildlich für die harte Gangart des ungarischen Staates gegen politisch motivierte Gewalt und die Debatte über rechtsstaatliche Standards.
📍 Hintergrund der Taten
🕰️ Die Taten ereigneten sich im Umfeld der jährlichen „Tag-der-Ehre“-Veranstaltungen im Februar 2023, einem Magneten für europäische Rechtsextreme. Nach Darstellung des Gerichts gehörte Maja T. zu einer Gruppe, die Personen, die sie anhand von Kleidung oder Umfeld als rechtsextrem einordnete, an mehreren Orten in der Hauptstadt attackierte. Der Fall wurde rasch zum Politikum: Linke Unterstützer sehen T. als politisch verfolgte Gegnerin des Rechtsextremismus, während die ungarische Justiz auf das staatliche Gewaltmonopol und die Pflicht verweist, vororganisierte Gewaltexzesse konsequent zu ahnden.
🧑⚖️ Anklagepunkte und Strafmaß
🔨 Das Gericht sprach Maja T. der versuchten schweren Körperverletzung sowie der Tatbegehung im Rahmen einer kriminellen Vereinigung schuldig. Vorsitzender Richter József Sós begründete das Strafmaß ausführlich. Nach Gerichtsangaben agierten mehr als zehn Täter in mehreren Kommandos; bei den Überfällen kamen unter anderem Teleskopschlagstöcke zum Einsatz, die nach richterlicher Würdigung lebensgefährliche Verletzungen hätten verursachen können.
🎥 Beweise und Gutachten
🧩 Die Beweiswürdigung stützte sich laut Urteil unter anderem auf Videoaufnahmen, Aussagen von Opfern und Zeugen sowie die Feststellung einer arbeitsteiligen Vorgehensweise. Ein 130-seitiges Gutachten zur Angeklagten schloss eine Schuldfähigkeitsminderung aus.
- Videoaufnahmen aus dem Tatumfeld
- Aussagen von Opfern und Zeugen
- Feststellung einer arbeitsteiligen Vorgehensweise
- Gutachterliche Bewertung ohne Hinweis auf verminderte Schuldfähigkeit
👥 Mitangeklagte und Rechtsmittel
📑 Parallel verurteilte das Gericht den Italiener Gabriele M. zu sieben Jahren Haft und Anna Christina M. zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe. Wie im Fall von Maja T. sind auch diese Entscheidungen nicht rechtskräftig; die Staatsanwaltschaft beantragte in allen Fällen schärfere Strafen.
🏛️ Verhandlungssaal und Reaktionen
👁️ Im Saal verfolgten Unterstützer das Urteil; unter den Beobachtern befand sich Martin Schirdewan, Ko-Vorsitzender der Linksfraktion im Europaparlament. Vorangegangene Verhandlungstage waren von punktuellen Protesten begleitet.
🔎 Einordnung und Signalwirkung
🧭 Das Urteil sendet ein klares Signal: Politisch motivierte Straßengewalt – gleich von welcher Seite – wird strafrechtlich geahndet. Aus konservativer Sicht ist das konsequent: Der Rechtsstaat wahrt seine Autorität durch Verfahren, Beweise und Urteile. Zugleich ist festzuhalten, dass die Entscheidung erstinstanzlich ist und die nächste Instanz eine umfassende Prüfung vornehmen wird. Bis dahin gilt: Gewaltbereite Kader – ob links oder rechts – untergraben die zivile Ordnung; eine demokratische Gesellschaft schützt die Freiheit der Mehrheit, indem sie organisierte Gewalt entschieden verfolgt und gleichzeitig Prozessrechte streng wahrt. Der weitere Verlauf der Rechtsmittel wird zeigen, ob das Strafmaß Bestand hat und ob die ungarische Justiz ihre Vorgehensweise auch in zweiter Instanz überzeugend begründen kann.
🗨️ Kommentar der Redaktion
🛡️ Der Staat hat das Gewaltmonopol – ohne Wenn und Aber. Wer politische Ziele mit vororganisierter Gewalt verfolgt, verlässt den Boden der freiheitlichen Ordnung und muss mit harten Konsequenzen rechnen. Dass das Urteil auf rechtsstaatlichen Verfahren und Beweisen beruht, ist ein notwendiges Zeichen der Autorität des Rechts. Zugleich ist der Instanzenzug zu respektieren: Strenge Strafverfolgung und strenge Wahrung der Prozessrechte gehören zusammen. Null Toleranz für politische Gewalt – von links wie von rechts – bleibt die Voraussetzung dafür, dass die Freiheit der Mehrheit geschützt wird.
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