🪪 Görlitzer Führerscheinumtausch: Kartenjahrgänge 1999–2001 bis 19. Januar 2026 – hohe Nachfrage, Terminpflicht

📰 Neue Phase im Landkreis Görlitz Im Landkreis Görlitz geht der Pflichtumtausch der Führerscheine in die nächste Phase. Erstmals sind nun Inhaber von Kartenführerscheinen am Zug; parallel liegen der Behörde weiterhin alte Papierdokumente vor. Für Karten, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, endet die Frist am 19. Januar 2026. Wer den Austausch aufschiebt, riskiert Engpässe bei Terminen und längere Bearbeitungszeiten.

🇪🇺 EU-Vorgaben und Stufenplan Der Führerscheinumtausch ist EU‑rechtlich vorgegeben: Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Dokumente auf das aktuelle Kartenformat umgestellt sein. Die Fristen sind gestaffelt – zunächst nach Geburtsjahrgängen für Papierführerscheine, inzwischen nach Ausstellungsjahren für Kartenführerscheine.

📜 Papiere: Fristen abgelaufen und Folgen Die Stufen für Papierdokumente – unter anderem Jahrgänge 1965–1970 bis 19. Januar 2024, Jahrgänge 1971 und später bis 19. Januar 2025 – sind abgelaufen; seither gilt das Dokument ohne fristgerechten Tausch nicht mehr. Das Fahren ohne gültigen Führerschein ist eine Ordnungswidrigkeit, bei Kontrollen droht Verwarngeld.

🏢 Zuständige Stellen im Landkreis Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Görlitz. Der Umtausch kann in Niesky sowie in den Bürgerbüros Löbau, Zittau und Weißwasser und im Servicebüro Görlitz veranlasst werden.

📄 Erforderliche Unterlagen Für den Antrag sind bestimmte Dokumente vorzulegen; je nach Einzelfall können zusätzliche Nachweise nötig sein.

  • Gültiges Ausweisdokument
  • Bestehender Führerschein
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Karteikartenabschrift bei außerhalb des Kreises ausgestellten Papierführerscheinen
  • Für sehr alte DDR‑Fälle Nachweise wie die VK30

Bearbeitungszeit und Termine Die Verwaltung weist auf eine Bearbeitungszeit von rund sechs bis zehn Wochen hin; angesichts hoher Fallzahlen sind im Jahresverlauf Terminengpässe möglich. Termine werden über das Online‑System des Landratsamts vergeben und sollten frühzeitig gebucht werden.

📅 Aktuell relevante Kartenjahrgänge Kartenführerscheine mit Ausstellungsdatum 1999–2001 müssen bis zum 19. Januar 2026 getauscht sein. Danach folgen die Jahrgänge 2002–2004 mit Frist zum 19. Januar 2027; weitere Stufen laufen bis 2033.

⚠️ Was jetzt zu tun ist Der Pflichtumtausch ist keine Kür, sondern eine gesetzte Frist mit klaren Folgen. Wer in Görlitz und Umgebung noch wartet, sollte den Termin jetzt sichern, um Bearbeitungszeiten und mögliche Bußgelder zu vermeiden.

🧭 Blick nach vorn Zugleich bleibt die Verwaltung gefordert, Kapazitäten vorausschauend zu steuern – zumal mit dem Wechsel auf Kartenjahrgänge die Nachfrage erneut anzieht. Eine kontinuierliche Terminvergabe und klare Informationen sind entscheidend, um Rückstaus zu vermeiden.

🗨️ Kommentar der Redaktion Regeln gelten für alle – und sie sind einzuhalten. Wer seine Fahrerlaubnis behalten will, handelt rechtzeitig, statt auf den letzten Drücker Termine zu blockieren. Die Verwaltung muss die Kapazitäten straff führen und das Online‑System konsequent nutzen. Nachsicht bei abgelaufenen Fristen sendet das falsche Signal; Verwarngelder bei Kontrollen sind das notwendige Korrektiv. Verantwortung beginnt beim Einzelnen, Verlässlichkeit ist Sache der Behörden.

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