DAS NEUSTE

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đŸ’¶ Zielgerichtete Hilfe fĂŒr Görlitzer Betriebe: Maximal 35.000 Euro fĂŒr Investitionen in Kernstadtlagen

📰 Förderangebot im Überblick Görlitz unterstĂŒtzt kleine und Kleinstunternehmen mit nicht rĂŒckzahlbaren ZuschĂŒssen von bis zu 35.000 Euro. Bezuschusst werden Investitionen in ausgewĂ€hlten Stadtteilen, konkret in der westlichen Innenstadt und der SĂŒdstadt. Der Fördersatz liegt bei 40 Prozent der förderfĂ€higen Ausgaben; gefördert werden insbesondere Ausstattung, Technik und Bauleistungen. FĂŒr Interessierte gibt es am 28. Januar 2026 um 18.30 Uhr eine Informationsveranstaltung in der Stadtbibliothek; eine Anmeldung bei der stĂ€dtischen Wirtschaftsförderung wird empfohlen.

đŸ—ș Zielgebiete und Konditionen Das Angebot richtet sich ausschließlich an Vorhaben in der westlichen Innenstadt und der SĂŒdstadt. Der Zuschuss betrĂ€gt 40 Prozent der förderfĂ€higen Kosten und ist bei 35.000 Euro gedeckelt; das Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.500 Euro.

đŸ‡ȘđŸ‡ș EU-Einbettung und Finanzierung Das Programm ist in die EU-Strukturförderung eingebettet und Teil der stĂ€dtebaulichen Entwicklung des Gebietes „GrĂŒnderzeitliche Kernstadt“. Die Finanzierung setzt sich aus Mitteln des EuropĂ€ischen Fonds fĂŒr regionale Entwicklung, des Freistaats Sachsen und der Stadt Görlitz zusammen: 60 Prozent EFRE, 15 Prozent Land, 25 Prozent Kommune. EinzelantrĂ€ge sind seit dem dritten Quartal 2024 möglich; 2025 wurden die ersten fĂŒnf Bewilligungen ĂŒbergeben. Die Maßnahme befindet sich in Umsetzung.

đŸ‘„ Wer antragsberechtigt ist Antragsberechtigt sind GrĂŒnderinnen und GrĂŒnder sowie bestehende Unternehmen aus nahezu allen Branchen. Dazu zĂ€hlen produzierendes Gewerbe, Handwerk, Dienstleistungen, Einzelhandel sowie Kultur- und Kreativwirtschaft.

đŸ› ïž Was gefördert wird Gefördert werden insbesondere Investitionen in Betriebsausstattung, technische Anschaffungen und bauliche Maßnahmen am Standort. Die stĂ€dtischen Unterlagen verweisen zusĂ€tzlich auf das ĂŒbergeordnete Fördergebiet „GrĂŒnderzeitliche Kernstadt“.

📄 Antragstellung und Formalien FĂŒr die Antragstellung stellt die Stadt Richtlinie, Antragsformulare und MerkblĂ€tter bereit, darunter unter anderem zu De-minimis-Beihilfen und zum Nachweis, kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ zu sein. Die Unterlagen sind EU-konform und formal; wer sich vorbereiten möchte, sollte sie frĂŒhzeitig sichten.

đŸ—“ïž Informationsveranstaltung Praktische Einblicke bietet die Informationsveranstaltung am 28. Januar 2026 um 18.30 Uhr in der Stadtbibliothek, Jochmannstraße 2–3. Die Anmeldung erfolgt ĂŒber die Wirtschaftsförderung telefonisch unter 03581/475740 oder per E‑Mail.

🎯 Einordnung und Wirkung Die Förderung folgt einem konservativen Ansatz: Sie verlangt Eigenmittel, fokussiert auf reale Investitionen und stĂ€rkt damit Substanz statt Konsum. Der Mittelrahmen ist begrenzt und die Zielgebiete sind klar umrissen – ein ordnungspolitisch sauberes, aber auch wettbewerbliches Auswahlregime. Wer zĂŒgig plant, solide rechnet und die formalen HĂŒrden beherrscht, kann die ZuschĂŒsse nutzen, um in anspruchsvollen Lagen der Stadt zu investieren – ein Impuls fĂŒr den lokalen Mittelstand, der Wirkung entfalten kann, ohne fiskalische Risiken auszuufern.

đŸ—šïž Kommentar der Redaktion Dieses Programm setzt die richtigen Anreize: Eigenmittel statt Vollfinanzierung, reale Investitionen statt Konsum. Die klare Gebietskulisse und der begrenzte Mittelrahmen verhindern Streuverluste. Wer vor formalen HĂŒrden zurĂŒckschreckt, ist hier fehl am Platz; rechtskonforme Vergabe geht vor Tempo. Gefragt sind zĂŒgige Planung und solide Kalkulation, nicht unverbindliche Wunschlisten. So kann der lokale Mittelstand profitieren, ohne fiskalische Risiken ausufern zu lassen.

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