📰 Einordnung Die grüne Trump-Kritik nach dem US-Militäreinsatz in Venezuela schlägt hohe Wellen; zugleich steht die Partei vor ihrer eigenen Geschichte. Wer heute mit Nachdruck auf die UN‑Charta verweist, trug 1999 den ersten deutschen Kampfeinsatz seit 1945 ohne UN‑Mandat mit. Der Kontrast ist unübersehbar und stellt Glaubwürdigkeit und Maßstäbe deutscher Außenpolitik auf die Probe.
🇻🇪 US‑Eingriff in Venezuela US‑Präsident Donald Trump ließ Anfang Januar 2026 in Caracas militärisch intervenieren; Venezuelas Machthaber Nicolás Maduro wurde festgesetzt. Die Aktion setzt ein starkes außenpolitisches Signal und berührt zentrale Fragen des Völkerrechts.
🏛️ Reaktionen in Berlin Berlin reagierte abwägend: Kanzler Friedrich Merz und Ausschusschef Armin Laschet betonten die komplexe Rechtslage, während der SPD‑Außenpolitiker Adis Ahmetovic von einem klaren Bruch des Völkerrechts sprach. Die Tonlage reichte damit von juristischer Vorsicht bis zu eindeutiger Verurteilung.
🟢 Scharfer Ton der Grünen An der schärfsten verurteilenden Tonlage beteiligten sich die Grünen – von Parteichefin Franziska Brantner über Katharina Dröge und Britta Haßelmann bis hin zur früheren Außenministerin und heutigen UN‑GV‑Präsidentin Annalena Baerbock. Baerbock zitierte Artikel 2 der UN‑Charta: „Die UN‑Charta ist nicht optional.“
⏪ Erinnerung an 1999 1999 beteiligte sich die rot‑grüne Bundesregierung an den NATO‑Luftangriffen gegen Jugoslawien – ohne Mandat des UN‑Sicherheitsrats und außerhalb eines Bündnisfalls. Die Operation wurde als humanitäre Intervention begründet; völkerrechtlich blieb sie hoch umstritten.
🎭 Parteiinternes Ringen Zeitzeugen erinnern an heftige innerparteiliche Konflikte bis hin zum Farbbeutelwurf gegen Joschka Fischer. Die Auseinandersetzungen markierten eine Zäsur in der sicherheitspolitischen Selbstverortung der Partei.
⚠️ Präzedenzwarnung Der damalige Grünen‑Abgeordnete Ludger Volmer warnte zunächst, ein solcher „Ausnahmefall“ werde zum Präzedenzfall. Diese Diagnose wurde später von Autokraten zynisch aufgegriffen.
📄 Aktenlage des Bundestags Dass die nachfolgenden KFOR‑Truppen auf Grundlage der UN‑Resolution 1244 stationiert wurden, ändert nichts am fehlenden Mandat für die vorangegangene Bombardierung. Der Deutsche Bundestag dokumentiert die damalige Lage ausdrücklich als NATO‑Einsatz „ohne Mandat des UNO‑Sicherheitsrates“; der Konflikt zwischen politischer Zweckbegründung und Völkerrechtsbindung ist damit amtlich belegt und kein bloßes gegnerisches Framing.
⚖️ Maßstäbe heute Wer heute Trump an der UN‑Charta misst, muss sich denselben Maßstab gefallen lassen. Das betrifft die Wortwahl ebenso wie die politische Praxis und die Bereitschaft, frühere Entscheidungen einzuordnen.
🧭 Konsequenzen für die Außenpolitik Wer 1999 eine Ausnahme zur Regel erklärte, sollte 2026 nicht so tun, als habe die Erosion des Völkerrechts erst mit Trump begonnen. Eine konsistente, glaubwürdige Außenpolitik verlangt:
- Selbstprüfung
- klare Kriterien
- Bereitschaft, das eigene historische Erbe offen zu benennen
🗨️ Kommentar der Redaktion Die Causa legt einen schmerzhaften Befund offen: Ohne Selbstkritik bleibt jede moralische Empörung bloße Pose. Wer 1999 einen Einsatz ohne UN‑Mandat mittrug, kann 2026 nicht selektiv mit der UN‑Charta argumentieren. Glaubwürdigkeit entsteht aus Kontinuität, nicht aus situativer Empörung. Die abwägende Haltung in Berlin wirkt vor diesem Hintergrund angemessen und verantwortungsvoll. Politische Führung heißt, an einheitlichen Regeln festzuhalten – auch dann, wenn es politisch unbequem ist.


