🏦 EZB bremst Rückgarantie-Plan Die Europäische Zentralbank hat einen Vorstoß der EU-Kommission ausgebremst, eine EU‑weite Rückgarantie für einen Kredit von rund 140 Milliarden Euro an die Ukraine aufzusetzen. Der Plan fußte auf eingefrorenen russischen Zentralbankvermögen, stieß jedoch auf klare rechtliche Vorbehalte der Notenbank und auf politische Skepsis einzelner Mitgliedstaaten. Die Absage dämpft Brüssels Bemühungen, Kiew kurzfristig großvolumig zu finanzieren, ohne reguläre Haushaltsmittel zu belasten.
🧭 Konzept Reparationskredit Die Kernidee war ein „Reparationskredit“: Die EU beschafft rasch Liquidität für Kiew; die Rückzahlung soll perspektivisch aus russischen Vermögenswerten erfolgen, sobald Moskau für Kriegsschäden aufkommt. Damit sollten EU‑Budgets geschont und Entscheidungsprozesse beschleunigt werden. Das Modell berührt jedoch sensible Grundsätze.
⚖️ Mandat und monetäre Finanzierung Die Verträge der EU untersagen monetäre Staatsfinanzierung, und die Unabhängigkeit der EZB schließt eine fiskalische Garantenrolle aus. Nach Berichten lehnte die Notenbank es ab, als »Backstop« für die 140‑Milliarden‑Struktur zu fungieren, weil eine solche Bürgschaft ihr Mandat überschreiten und gegen das Verbot monetärer Finanzierung verstoßen könnte.
💶 Eingefrorene Vermögen als Sicherheit Als ökonomischer Anker waren eingefrorene russische Zentralbankgelder vorgesehen, vor allem bei Euroclear; EU‑weit liegen Vermögenswerte Russlands in dreistelliger Milliardenhöhe auf Eis. Diese Sicherheiten sind rechtlich umkämpft; potenzielle Klage- und Sanktionsrisiken würden auf die Gemeinschaft und ihre Institutionen zurückfallen.
🇧🇪 Politische Hürden Belgien, Sitz von Euroclear, äußerte Vorbehalte und verlangte belastbare, rechtlich bindende Risikoabdeckungen der EU‑Staaten für den Fall, dass Sanktionen fallen oder Gerichte Russland Rechte zusprechen. Der politische Preis einer solchen Absicherung wäre beträchtlich.
🔎 Nächste Schritte Die EU‑Kommission sondiert nun alternative Liquiditätswege, die ohne eine Garantie der EZB auskommen und rechtssicher konstruiert werden können.
📌 Einordnung und Folgen Die klare Kante der EZB wirkt als Reality‑Check: Solidarität mit der Ukraine darf nicht über die Leitplanken von Mandat, Rechtsstaatlichkeit und Haushaltswahrheit hinausgehen. Wer außergewöhnliche Finanzierungen will, muss sie politisch verantworten – über transparente Haushaltsentscheidungen, tragfähige Sicherungsmechanismen und, wo nötig, Vertragsklarstellungen. Das ist langsamer als eine Notenbankbürgschaft, aber nachhaltiger. Europas Glaubwürdigkeit beruht auf Hilfe für Kiew – und auf Disziplin gegenüber sich selbst.
🗨️ Kommentar der Redaktion Die EZB hat das Richtige getan. Haushaltsfragen gehören in die Parlamente, nicht in den Maschinenraum der Geldpolitik. Wer 140 Milliarden Euro bewegen will, soll es offen über den EU‑Haushalt tun und die Risiken ehrlich ausweisen, statt die Notenbank als »Backstop« umzudeuten. Hilfen für die Ukraine sind geboten, doch sie brauchen solide Sicherheiten und klare Verantwortlichkeiten. Jetzt sind die Mitgliedstaaten gefordert, nicht die Zentralbank.


