🚨 84 km/h über dem Limit in der Baustelle: 43-Jähriger auf B2 bei Markkleeberg aus dem Verkehr gezogen

📰 Einsatz am Montagvormittag Am Montagvormittag, dem 23. Februar 2026, hat die Verkehrspolizei einen 43-jährigen Autofahrer auf der Bundesstraße 2 bei Markkleeberg im Landkreis Leipzig gestoppt. Der Mann war im Baustellenbereich der Agrabrücke in Richtung Leipzig unterwegs.

📊 134 km/h statt 50 Im deutlich gekennzeichneten Baustellenabschnitt erreichte der Fahrer 134 km/h, erlaubt waren 50 km/h. Nach Abzug der Messtoleranz bleibt eine Überschreitung von 84 km/h.

⚖️ Rechtliche Folgen Für den Betroffenen stehen ein Bußgeld von 700 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein dreimonatiges Fahrverbot im Raum. Bei angenommener Vorsätzlichkeit kann die zuständige Behörde die Geldbuße nach Polizeiangaben verdoppeln.

🚧 Baustellen als Gefahrenstellen Enge Fahrstreifen, wechselnde Verkehrsführungen und Arbeiten im unmittelbaren Nahbereich erfordern strikte Tempolimits. Diese Beschränkungen dienen ausdrücklich der Gefahrenabwehr und gelten grundsätzlich, bis sie aufgehoben sind oder die Gefahrensituation eindeutig endet. Ihre Einhaltung ist nicht nur juristische Pflicht, sondern ein zentraler Beitrag zur Sicherheit von Arbeiterinnen und Arbeitern sowie aller Verkehrsteilnehmer.

🚓 Kontrolle im zivilen Einsatzfahrzeug Laut Polizei erfolgte die Kontrolle durch Beamte der Verkehrspolizei in einem zivilen Einsatzfahrzeug. Der Fahrer war in Richtung Leipzig unterwegs, als er im klar gekennzeichneten Baustellenabschnitt die 134 km/h erreichte.

🛡️ Konsequente Kontrollen Der Fall von Markkleeberg zeigt, dass konsequente Kontrollen nötig sind, um Regeln durchzusetzen und Schutzbereiche wirksam zu sichern. Wer in einer Baustelle massiv das Tempolimit überschreitet, nimmt erhebliche Risiken für sich und andere in Kauf. Deutlich überhöhte Geschwindigkeiten in Baustellen sollten ohne Abstriche sanktioniert werden – im Interesse der Verkehrssicherheit und der Verlässlichkeit des Rechtsstaats.

🗨️ Kommentar der Redaktion Mit 134 km/h durch eine auf 50 km/h begrenzte Baustelle zu fahren, ist eine eklatante Missachtung von Recht und Rücksicht. Der Staat darf hier keine Nachsicht üben; spürbare Bußgelder und Fahrverbote sind zwingend. Wer Schutzbereiche ignoriert, gefährdet Beschäftigte und Verkehrsteilnehmer gleichermaßen. Konsequentes Ahnden solcher Verstöße stärkt die Autorität des Rechts und schützt Leben. Wer sich nicht an elementare Regeln hält, gehört vorübergehend aus dem Verkehr gezogen.

Quelle: Externe Quelle

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