🏠 Kurswechsel beim Heizen: Schwarz‑Rot streicht 65‑Prozent‑Vorgabe und setzt auf Technologieoffenheit

📰 Einigung und Zeitplan Union und SPD haben sich am 24. Februar 2026 auf Eckpunkte zur Reform des Heizungsgesetzes verständigt. Die Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, entfällt; Öl- und Gasheizungen bleiben grundsätzlich wieder zulässig. Die Förderung für klimafreundliche Anlagen soll mindestens bis 2029 weiterlaufen, ein Kabinettsbeschluss ist bis Ostern geplant, das Inkrafttreten zum 1. Juli 2026 vorgesehen.

🗂️ Hintergrund und politische Konfliktlinien Das frühere Gebäudeenergiegesetz war Anfang 2024 in Kraft getreten und schrieb die 65-Prozent-Vorgabe für neu eingebaute Heizungen vor; es galt bereits für Neubauten und für Bestandsgebäude mit Übergangsregeln. In der schwarz-roten Koalition drängte die Union nun auf Änderungen, während Teile der SPD an der bisherigen Linie festhalten wollten. Kritik an der Kehrtwende kommt von den Grünen, die Rückschritte beim Klimaschutz befürchten.

🛠️ Technologieoffenheit und Bestandsschutz Künftig sind neben Wärmepumpen, Fernwärme, Hybridlösungen und Biomasse auch neue Öl- und Gasheizungen wieder möglich. Eine Austauschpflicht für funktionierende Heizungen ist nicht vorgesehen und sichert damit den Bestand ab.

♻️ Beimischung und Quoten Für fossile Heizungen ist ein wachsender Anteil klimafreundlicher Energieträger wie Biomethan und synthetische Kraftstoffe vorgesehen; bis 2029 soll der Anteil 10 Prozent erreichen. Dieser grüne Anteil wird von der CO₂-Bepreisung ausgenommen, um Anreize zu setzen. Parallel sollen Lieferanten ab 2028 stufenweise Quoten für grüne Gase und Heizöle erfüllen, beginnend bei 1 Prozent.

🗺️ Kommunale Wärmeplanung Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern sollen bis Mitte 2026 Wärmepläne vorlegen, alle übrigen bis Mitte 2028. Die Anforderungen an Datentiefe und Erhebung werden vereinfacht, um die Verfahren zu beschleunigen und Planungen praxistauglicher zu machen.

💶 Förderung und Mieterschutz Die staatliche Förderung für den Heizungstausch bleibt vorerst bestehen; derzeit sind, je nach Bonus, Zuschüsse von bis zu 70 Prozent beziehungsweise maximal 21.000 Euro möglich. Angekündigt ist zudem ein Schutz vor überhöhten Nebenkosten beim Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen, zu dessen Ausgestaltung noch Details fehlen.

📊 Bewertung und offene Fragen Der Kurswechsel markiert eine Absage an technologiepolitische Einbahnstraßen: Eigentümer gewinnen Entscheidungsfreiheit zurück, Kommunen erhalten praxistauglichere Wärmeplanungsregeln und damit mehr Planbarkeit und Akzeptanz. Zugleich bleiben Bewährungsproben: Die Versorgung mit grünen Brennstoffen muss wirtschaftlich und in ausreichender Menge gesichert werden, ohne neue Kostenfallen zu schaffen. Die zugesagte Förderung bis 2029 braucht eine robuste Finanzierungsbasis, der enge Zeitplan bis zum 1. Juli 2026 verlangt saubere gesetzestechnische Arbeit; ob die Klimaziele im Gebäudesektor mit Quoten und Anreizen statt mit der 65-Prozent-Vorgabe erreichbar sind, wird sich erst zeigen.

🗨️ Kommentar der Redaktion Die Kehrtwende ist folgerichtig: Technologieoffenheit statt starrer Vorgaben erhöht Akzeptanz und Planbarkeit. Jetzt gilt es, Kostenfallen zu vermeiden und die zugesagte Förderung tragfähig zu hinterlegen. Quoten und Beimischungen müssen marktfähig, überprüfbar und rechtssicher ausgestaltet werden. Klimaziele erreicht man mit Anreizen, Verlässlichkeit und haushaltspolitischer Disziplin – nicht mit Einbahnstraßen. Wer Verantwortung trägt, liefert bis zum 1. Juli 2026 ein praxistaugliches Gesetz und klare Mieterschutz-Regeln.

Quelle: Externe Quelle

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