📰 Entscheidung und Zeitrahmen Die Bundesregierung verlängert die seit Jahren bestehenden Binnengrenzchecks um weitere sechs Monate. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) informierte die EU-Kommission, dass die Maßnahmen über den 15. März 2026 hinaus bis mindestens September andauern sollen. Die sächsischen Grünen kritisieren die Entscheidung scharf und sehen die Freizügigkeit im Schengen-Raum beeinträchtigt. Besonders in Grenzregionen wie Görlitz/Zgorzelec klagen Pendler und Unternehmen über Behinderungen.
📚 Rechtlicher Rahmen des Schengen-Systems Kontrollen an Binnengrenzen sind im Schengen-Raum grundsätzlich die Ausnahme. Der Schengener Grenzkodex erlaubt die vorübergehende Wiedereinführung nur als letztes Mittel bei ernsthafter Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit – in der Regel für bis zu sechs Monate, mit befristeten Verlängerungsoptionen und strengen Anforderungen an Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit. In außergewöhnlichen, fortbestehenden Bedrohungslagen sind weitere, eng befristete Verlängerungen möglich.
🗺️ Ausweitung und betroffene Grenzen Nach Angaben des Innenministeriums bleiben die Kontrollen aus migrations- und sicherheitspolitischen Gründen erforderlich. Sie gelten seit 2015 fest an der Grenze zu Österreich, wurden 2023 auf weitere Nachbarländer ausgedehnt und 2024 erneut erweitert.
- Seit 2015: Grenze zu Österreich
- 2023: Polen, Tschechien, Schweiz
- 2024: Dänemark, Frankreich, Belgien, Luxemburg, Niederlande
🛡️ Begründung: Migration und Sicherheit Dobrindt sieht die Grenzchecks als Bestandteil der „Neuordnung“ der deutschen Migrationspolitik. Nach seinem Amtsantritt ordnete er an, Asylsuchende grundsätzlich an den Binnengrenzen zurückzuweisen, mit Ausnahmen etwa für Schwangere, alleinreisende Minderjährige und Kranke.
⚖️ Kritik der Grünen und regionale Folgen Die Grünen-Politikerin und Europaabgeordnete Anna Cavazzini spricht von systematischen Verstößen gegen Europarecht und warnt vor einer Überlastung der Bundespolizei. Sie unterstützt eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Dresden gegen die wiederholten Verlängerungen. In den Grenzregionen wie Görlitz/Zgorzelec melden Pendler und Unternehmen praktische Behinderungen.
🧭 Prüfkriterien und rechtliche Messlatte Der Grenzkodex verlangt strenge Begründungen, klare Befristungen und die Prüfung milderer Mittel. Mit jeder Verlängerung wächst der Druck, die Maßnahmen eng am EU-Recht zu messen; Ausmaß und Dauer müssen jeweils nachvollziehbar begründet bleiben.
⏳ Ausblick bis Herbst 2026 Bis mindestens September 2026 wird Deutschland an den Grenzchecks festhalten. Das hat praktische Folgen für Grenzpendler, Logistik und Polizeikapazitäten; zugleich bleibt abzuwarten, ob die sächsische Klage und mögliche Bewertungen aus Brüssel die Berliner Linie beeinflussen.
🗨️ Kommentar der Redaktion Ordnung und Sicherheit sind Kernaufgaben des Staates und in Zeiten hoher Migrations- und Sicherheitsdebatten nicht verhandelbar. Die Verlängerung der Kontrollen ist daher ein notwendiges Signal der Handlungsfähigkeit. Juristische Anforderungen des Grenzkodex müssen streng erfüllt werden, dürfen aber nicht zur Ausrede für Untätigkeit verkommen. Die pauschale Kritik der Grünen verkennt die Realität an den Binnengrenzen und die Belastungen für Einsatzkräfte. Entscheidend ist nun, dass die Bundespolizei konsequent unterstützt und die Maßnahmen rechtssicher dokumentiert werden.
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