🧑⚖️ Urteil in Leipzig Der frühere sächsische Grünen-Landeschef und Leipziger Ex-Stadtrat Jürgen Kasek (45) ist am 22. Januar 2026 vom Amtsgericht Leipzig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden, ausgesetzt zur Bewährung für drei Jahre. Zusätzlich ordnete das Gericht 100 Stunden gemeinnützige Arbeit an. Verurteilt wurde Kasek wegen Betrugs, Urkundenfälschung und Missbrauchs von Berufsbezeichnungen. Den Vorsitz führte Amtsrichterin Ute Fritsch.
🧩 Hintergrund Kasek war über Jahre eine prominente Figur der Grünen in Sachsen und bis 2024 kommunalpolitisch im Leipziger Stadtrat aktiv. Bereits am 19. Juli 2022 verlor er seine Anwaltszulassung, nachdem Beitragsrückstände beim Rechtsanwaltsversorgungswerk aufgelaufen waren. Gleichwohl trat er weiterhin als Jurist auf, was nun maßgeblich zur Verurteilung führte. In den vergangenen Jahren fiel Kasek zudem mehrfach juristisch auf, darunter 2023 wegen Verwahrungsbruchs und 2025 wegen übler Nachrede, wofür eine Geldstrafe verhängt wurde.
⚖️ Prozessverlauf und Vorwürfe Der Prozess begann am 22. Oktober 2025. Nach Einschätzung des Gerichts praktizierte Kasek trotz des bestandskräftigen Zulassungsentzugs weiter, rechnete teils Leistungen ab und verwendete seinen Titel unrechtmäßig. Die Anklage umfasste ursprünglich 42 Fälle; ein Teil wurde eingestellt, vom Vorwurf der Untreue wurde Kasek freigesprochen. Neben der Bewährungsstrafe und 100 Sozialstunden ordnete das Gericht die Inanspruchnahme einer Schuldnerberatung an.
💼 Einlassungen und finanzielle Lage Kasek ließ über seine Verteidigerin Fehler einräumen. Als wesentlicher Grund für seine finanzielle Schieflage wurden ausstehende Honorare genannt, unter anderem aus Verfahren des linken Milieus. Ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden, blieb zunächst offen.
🧭 Bedeutung des Urteils Der Fall markiert einen empfindlichen Tiefpunkt für einen einst prägenden Grünen-Funktionär und unterstreicht die Bedeutung rechtsstaatlicher Integrität im Umgang mit Berufsbezeichnungen und Mandatsführung. Wer öffentliche Verantwortung beansprucht, muss die formalen Grenzen des Berufsrechts strikt beachten. Für die sächsischen Grünen ist das Urteil politisch wie kommunikativ belastend. Für die Justiz ist es ein deutliches Signal, dass die Missachtung beruflicher Regeln auch bei prominenten Akteuren konsequent sanktioniert wird.
🗨️ Kommentar der Redaktion Das Urteil ist ein notwendiges Korrektiv und setzt ein klares Zeichen: Wer ohne gültige Zulassung als Jurist auftritt, überschreitet rote Linien des Rechtsstaats. Finanzielle Engpässe taugen nicht als Entschuldigung für Verstöße gegen berufliche Kernpflichten. Parteien, die moralische Maßstäbe einfordern, müssen sie im eigenen Umfeld konsequent durchsetzen. Für das Vertrauen in Institutionen zählt nun Transparenz und klare Trennung von Amt und Anschein. Jede weitere Relativierung würde den ohnehin erlittenen Vertrauensschaden nur vertiefen.


