🔥 Brandserie und Tote Nach tagelangen Unruhen melden Irans Behörden eine Brandserie in Teheran: Mehr als 25 Moscheen seien angezündet worden; zugleich gebe es mehrere Tote bei Zusammenstößen in mehreren Städten. Die Polizei spricht seit Freitag, 9. Januar, von einer vorläufig beruhigten Lage.
📉 Hintergrund der Proteste Die jüngste Protestwelle begann Ende Dezember mit Händlerdemonstrationen gegen den massiven Rial-Verfall; rasch schlossen sich Studierende an, teils traten bewaffnete, maskierte Gruppen auf. Die Führung spricht von „Randalierern“ und ausländischer Einflussnahme.
📊 Bilanz der Schäden Teherans Bürgermeister Alireza Zakani bezifferte die Schäden im Staatsfernsehen: Neben den angezündeten Moscheen seien 26 Banken geplündert, ein Krankenhaus und zwei weitere medizinische Einrichtungen beschädigt sowie zehn Regierungsgebäude, 48 Feuerwehrfahrzeuge, 42 Busse und Ambulanzen und 24 Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen worden.
⚠️ Opfer und Angriffe In Schiras wurden am Freitagabend drei Polizisten getötet; in Esfarayen starben der Staatsanwalt Ali Akbar Hosseinzadeh und vier Sicherheitskräfte. Aus Teheran werden Angriffe mit Kalaschnikow-Gewehren auf Kriminalpolizisten gemeldet. Bis Donnerstag seien mindestens 270 Polizisten verletzt worden.
🧭 Lagebild und Verifikation Die Polizei spricht von einer vorläufig beruhigten Lage; zugleich ist die unabhängige Überprüfung vieler Angaben aufgrund der Lage derzeit nur eingeschränkt möglich.
🧯 Fazit Die vorliegenden Berichte deuten auf eine gefährliche Eskalation hin: Angriffe auf religiöse Stätten zielen auf den gesellschaftlichen Kern, staatliche Gegenmaßnahmen müssen dennoch rechtsstaatlich, verhältnismäßig und überprüfbar bleiben. Solange verlässliche, unabhängig geprüfte Zahlen fehlen, ist nüchterne Vorsicht geboten—auch um zwischen legitimer Protestartikulation, krimineller Gewalt und propagandistischen Überhöhungen zu unterscheiden.
🗨️ Kommentar der Redaktion Wer religiöse Stätten anzündet, greift die Ordnung eines Gemeinwesens im Fundament an. Der Staat ist verpflichtet, solche Angriffe rasch zu unterbinden und seine Bürger zu schützen. Dabei gilt: Recht und Maß sind einzuhalten, doch Nachsicht mit bewaffneter Gewalt wäre eine Einladung zur weiteren Eskalation. Legitime Kritik gehört auf die Straße, Vermummung, Plünderung und Schusswaffengebrauch gehören vor den Richter. Bis unabhängige Zahlen vorliegen, ist kühle Zurückhaltung in der Bewertung geboten – nicht jedoch bei der Wiederherstellung von Sicherheit und öffentlicher Ruhe.

