🚨 Dienstpflicht im Fokus: Verwaltungsgericht prüft Entlassung zweier Polizistinnen

⚖️ Schärfste Disziplinarmaßnahme beantragt Zwei Polizeibeamtinnen aus dem Ennepe-Ruhr-Kreis stehen vor dem endgültigen Aus im Dienst. Der Dienstherr hat Ende 2025 Disziplinarklage erhoben, um sie aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Zuständig ist die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Münster. Es handelt sich um die schärfste Maßnahme des Beamtenrechts.

🚔 Eskalation bei Verkehrskontrolle Auslöser ist ein Einsatz Anfang Mai 2020 in Gevelsberg. Bei einer eskalierenden Verkehrskontrolle eröffnete ein unter Drogen stehender Autofahrer das Feuer auf zwei Polizisten. Ein Beamter wurde am Oberbauch getroffen und überlebte dank Schutzweste; binnen rund 20 Sekunden fielen 21 Schüsse.

🚗 Verhalten der Polizistinnen am Tatort Die beiden Polizistinnen stießen zufällig hinzu, stoppten ein vorbeifahrendes Auto und verließen den Tatort. Die Leitstelle informierten sie erst später. Sie wurden zunächst in den Innendienst versetzt und später suspendiert. Im Strafverfahren führten sie Todesangst an.

🏛️ Strafurteil und disziplinarische Konsequenzen Strafrechtlich endete der Fall im Oktober 2022 mit je vier Monaten Haft auf Bewährung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen. Das war milder als das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Schwelm, das ein Jahr auf Bewährung verhängt hatte. Weil damit kein automatischer Statusverlust eintritt, soll nun disziplinarisch die Entfernung aus dem Dienst erreicht werden.

📑 Verfahren in Münster Das Verwaltungsgericht Münster äußert sich zu laufenden Verfahren grundsätzlich nicht. Die Disziplinarklage zielt auf die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis.

🗓️ Zeitlicher Ablauf in Kürze

  • Anfang Mai 2020: Eskalierte Verkehrskontrolle in Gevelsberg, 21 Schüsse in etwa 20 Sekunden, ein Beamter am Oberbauch getroffen und durch Schutzweste geschützt.
  • Nach dem Einsatz: Zwei Polizistinnen stoßen hinzu, verlassen den Tatort und melden sich erst später bei der Leitstelle; Versetzung in den Innendienst, anschließend Suspendierung.
  • Oktober 2022: Urteil von je vier Monaten auf Bewährung wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung im Amt durch Unterlassen; milder als ein Jahr auf Bewährung in erster Instanz vor dem Amtsgericht Schwelm.
  • Ende 2025: Disziplinarklage mit dem Ziel der Entfernung aus dem Dienst; zuständig ist die Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts Münster.

🛡️ Kern staatlicher Autorität Der Fall berührt den Kern staatlicher Autorität: Bürger dürfen erwarten, dass die Polizei in akuter Gefahr nicht weicht, sondern schützt – auch unter persönlichem Risiko. Menschliche Furcht ist nachvollziehbar, hebt die Amtspflicht jedoch nicht auf. Disziplinarrecht dient hier nicht der Symbolpolitik, sondern der Sicherung professioneller Standards.

📜 Rechtsstaatliche Maßstäbe Zugleich haben die Betroffenen Anspruch auf ein faires Verfahren und rechtsstaatliche Verhältnismäßigkeit. Die Entscheidung in Münster wird Signalwirkung entfalten – für Einsatzkultur, Führungsverantwortung und das Vertrauen in jene, die das staatliche Gewaltmonopol tragen.

🗨️ Kommentar der Redaktion Der Staat darf sich im Kernbereich seines Gewaltmonopols keine Schwäche leisten. Wer in einer akuten Gefahrenlage den Einsatzort verlässt, verspielt Vertrauen und verletzt die Erwartung an pflichtgemäßes Handeln. Menschliche Angst ist erklärbar, sie entbindet jedoch nicht von der Verantwortung, Kameraden und Bürger zu schützen. Die Entfernung aus dem Dienst ist, sofern die Vorwürfe disziplinarisch bestätigt werden, ein konsequenter Schritt zur Wahrung professioneller Standards. Führung und Ausbildung müssen sicherstellen, dass solche Lagen künftig mit Entschlossenheit und Verlässlichkeit bewältigt werden.

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