Stadt Zittau blockt Auskunft zum Weihnachtsmarkt ab – AfD spricht von formaler Ausrede

Zittau. Die Stadtverwaltung der Zittau verweigert weiterhin eine inhaltliche Auskunft zum Sicherheitskonzept des Zittauer Weihnachtsmarktes. Eine entsprechende Anfrage des AfD-Fraktionsvorsitzenden im Stadtrat, Jörg Domsgen, wurde erneut vollständig zurückgewiesen – mit Verweis auf formale Vorgaben der Geschäftsordnung.

Domsgen hatte sich im Dezember mit einer detaillierten Anfrage an den Oberbürgermeister gewandt. Ziel war es, Transparenz über Rechtsgrundlagen, Risikobewertungen, beteiligte Stellen, technische Sicherheitsmaßnahmen sowie die Kosten des Sicherheitskonzepts zu erhalten. Aus Sicht der AfD handelt es sich dabei um ein sicherheitsrelevantes Thema von erheblichem öffentlichem Interesse.

Verwaltung zählt Spiegelstriche statt Inhalte

Die Stadtverwaltung begründet die Zurückweisung damit, dass die Anfrage mehr als fünf sogenannte „Einzelfragestellungen“ enthalte. Auch Unterpunkte und Gliederungselemente werden von der Verwaltung als eigenständige Fragen gewertet. Eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema findet nicht statt.

In einer ausführlichen Stellungnahme verteidigt Łukasz Witków, Referent des Oberbürgermeisters, dieses Vorgehen. Eine teilweise Beantwortung oder Zusammenfassung sei nicht zulässig, da dies nicht in der Zuständigkeit der Verwaltung liege. Entspreche eine Anfrage nicht exakt den formalen Vorgaben, müsse sie vollständig zurückgewiesen werden.

AfD: „Formale Blockade statt Transparenz“

Für Domsgen ist diese Argumentation nicht nachvollziehbar. Er spricht von einer bewusst formalistischen Auslegung der Geschäftsordnung, mit der eine inhaltliche Befassung vermieden werde. Maßgeblich sei der abgefragte Sachverhalt – das Sicherheitskonzept des Weihnachtsmarktes – und nicht die Zählung von Überschriften oder Unterpunkten.

„Die Geschäftsordnung ist kein Instrument zur vollständigen Abwehr von Auskunftsbegehren“, heißt es aus der AfD-Fraktion. Selbst bei formalen Mängeln hätte die Verwaltung verhältnismäßig handeln können – etwa durch eine zusammenfassende Darstellung oder eine Aufforderung zur Präzisierung. Stattdessen werde ein erheblicher Verwaltungsaufwand produziert, ohne irgendeinen sachlichen Mehrwert.

Ankündigung: Transparenz notfalls außerhalb des Stadtrates

Domsgen hat der Stadtverwaltung nach eigenen Angaben letztmalig die Möglichkeit eingeräumt, die Anfrage sachgerecht zu beantworten. Sollte dies erneut verweigert werden, will er sein Auskunftsbegehren konsequent außerhalb der Geschäftsordnung weiterverfolgen – etwa über das Sächsische Transparenzgesetz oder durch Einschaltung der Kommunalaufsicht.

„Dieses Ergebnis ließe sich durch eine einfache, sachliche Antwort problemlos vermeiden“, so die AfD. Die Verantwortung für eine mögliche Eskalation liege allein bei der Stadtverwaltung.

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