📰 Vorschlag zur Anpassung des 2035er Ziels Die EU-Kommission will das bisher vorgesehene faktische Neuzulassungsende für Verbrennerfahrzeuge ab 2035 aufweichen. Statt eines vollständigen CO₂-Reduktionsziels von 100 Prozent für Pkw- und Transporterflotten soll ein 90-Prozent-Ziel gelten. Damit bliebe ein enges Restfenster für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, jedoch nur unter strikten Kompensations- und Nachweispflichten. Der Vorschlag muss noch von Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten gebilligt werden.
🧭 Hintergrund und Begründung Ursprünglich war für 2035 eine emissionsfreie Neuzulassung vorgesehen, was faktisch das Aus für klassische Benziner und Diesel bedeutet hätte. Der Kurswechsel folgt erheblichem Druck aus der Industrie und aus Mitgliedstaaten wie Deutschland und Italien, die mehr Technologieoffenheit, Übergangsfristen und praxistaugliche Regeln forderten. Zudem reagiert Brüssel auf schleppenden Infrastrukturausbau, gestiegene Kosten und die wachsende Konkurrenz aus China im Massenmarkt für E‑Autos.
📉 Reduktionsziel und Restkontingent Kern der Neuausrichtung ist die Absenkung der CO₂-Flottenvorgabe ab 2035 von 100 auf 90 Prozent gegenüber 2021. In einem begrenzten Umfang können damit weiterhin Fahrzeuge mit Verbrennungskomponenten zugelassen werden, sofern Hersteller die verbleibenden Emissionen an anderer Stelle wirksam kompensieren.
🔧 Zulässige Technologien und Kompensation Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range‑Extender bleiben grundsätzlich möglich. Emissionen lassen sich etwa durch den Einsatz von „grünem“ Stahl, durch klimafreundliche Kraftstoffe einschließlich E‑Fuels oder andere anrechenbare Maßnahmen ausgleichen. Ein Pooling mit reinen Elektro‑Marken ist ausgeschlossen, die Verantwortung für die Einhaltung der Vorgaben liegt beim jeweiligen Hersteller.
🚗 Anreize für erschwingliche E‑Autos Um den Preisdruck zu lindern, sollen gezielt kleine, bezahlbare Elektrofahrzeuge gefördert werden. Für besonders kompakte Modelle sind bis 2034 zusätzliche „Supercredits“ vorgesehen, um ihren Markthochlauf zu beschleunigen und die Elektrifizierung in der Breite voranzutreiben.
📦 Liefer- und Übergangsregeln Für leichte Nutzfahrzeuge werden die Zwischenziele für 2030 von 50 auf 40 Prozent reduziert. Eine dreijährige Durchschnittsbildung bei der Einhaltung der Flottenvorgaben soll die Planung entzerren. Firmenflotten erhalten spezifische Elektrifizierungspflichten, während sehr kleine Unternehmen ausgenommen werden können. Parallel ist ein Batterieförderpaket von rund 1,8 Milliarden Euro geplant, um die europäische Wertschöpfung zu stärken.
🧾 Kontrolle, Nachweise und Bürokratie Die Öffnungsklausel geht mit strengen Kompensationsmechanismen, belastbaren Nachweisen und einer detaillierten Abrechnungslogik einher. Das erhöht den administrativen Aufwand und kann Rechtsunsicherheit erzeugen – ausgerechnet dort, wo langfristige Investitionsentscheidungen anstehen und Klarheit über Pflichten und Spielräume essenziell ist.
🧩 Politische Einordnung und Ausblick Der Vorschlag ist ein Kompromiss: ambitionierte Ziele werden justiert, der Pfad Richtung Emissionsfreiheit bleibt bestehen. Entscheidend wird sein, ob die Reform echte Planungssicherheit schafft – mit klaren Regeln, belastbaren Übergängen und einer ehrlichen Infrastrukturagenda. Ohne flächendeckendes Ladenetz, verlässliche Energiepreise und eine wettbewerbsfähige Industriepolitik drohen verfehlte Klimaziele und Nachteile im globalen Wettbewerb. Nötig sind zügige Verhandlungen und eindeutige Leitplanken, damit aus der Restchance für den Verbrenner kein Dauerprovisorium wird.
🗨️ Kommentar der Redaktion Die Korrektur des 2035‑Kurses ist überfällig und bringt dringend nötige Realitätsnähe in die Regulierung. Technologieoffenheit und praktikable Übergänge sind Voraussetzung, um Klimaschutz mit wirtschaftlicher Vernunft zu verbinden. Das 90‑Prozent‑Ziel wahrt Ambition, ohne die Industrie zu überfordern, doch die Kompensationsbürokratie darf nicht zum Investitionshemmnis werden. Jetzt sind klare, einfach vollziehbare Regeln und verlässliche Rahmenbedingungen für Infrastruktur und Energiepreise gefragt. Europa braucht einen Plan, der bezahlbare E‑Mobilität ermöglicht und zugleich industrielles Rückgrat sichert. Halbheiten und Regeldickicht wären der teuerste Irrweg.


