⚖️ Plädoyers im Fokus: Fünf Jahre Haft im Görlitzer Missbrauchsfall

⚖️ Urteil in Görlitz Am 15. Dezember 2025 hat das Landgericht Görlitz einen 34-jährigen Görlitzer im vielbeachteten Missbrauchsverfahren zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zuvor hatten die Schlussvorträge die gegensätzlichen Positionen deutlich herausgearbeitet. Die Staatsanwaltschaft forderte fünf Jahre und neun Monate, die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

🧩 Hintergrund der Vorwürfe Nach Überzeugung der Kammer missbrauchte der Angeklagte seine damals zehnjährige Stieftochter in sieben Fällen. Eine Sachverständige schilderte, der Mann habe dem Kind pornografisches Material gezeigt und es zu sexuellen Handlungen genötigt. Das Gericht bewertete die Aussagen des Mädchens als stimmig und frei von suggestiven Einflüssen. Die Anklage wertete die dokumentierten Taten als mögliche Spitze eines größeren Geschehens.

👪 Familiäre Konstellation Auffällig war auch, dass die Mutter sich in der Verhandlung gegen die Tochter und an die Seite des Angeklagten stellte.

🧪 Rolle der Aussagepsychologie Das Gericht sah die Schilderungen des Mädchens als konsistent und unbeeinflusst an. Damit rückte die sorgfältige aussagepsychologische Bewertung in den Mittelpunkt, wie sie in innerfamiliären Missbrauchsfällen besondere Bedeutung hat.

🗣️ Plädoyers und Positionen Die Plädoyers machten die Grundlinien des Streits sichtbar. Die Staatsanwaltschaft stützte sich auf die konsistente Aussage der Geschädigten, die Einordnung der Gutachterin und das Gesamtbild der Umstände. Die Verteidigung setzte dem Zweifel an der Beweisführung entgegen, bestritt eine Schuld und verwies auf frühere, aus Sicht des Angeklagten unzutreffende Verdächtigungen.

📏 Strafmaß und Begründung Das Gericht folgte der Anklage im Kern, blieb mit fünf Jahren jedoch unter dem von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafmaß. Aus rechtsstaatlicher Sicht betont das Ergebnis, dass Strafe maßvoll am konkret Nachgewiesenen auszurichten ist und nicht an Vermutungen.

🔭 Ausblick Ob das Urteil Bestand hat, wird ein mögliches Rechtsmittelverfahren zeigen. Bis dahin bleibt das Urteil nicht rechtskräftig.

🧭 Fazit Die Schlussvorträge haben die Leitplanken gesetzt, das Gericht hat mit deutlichen Worten zu Glaubhaftigkeit und Verantwortung entschieden. Der Fall zeigt, wie sensibel und konsequent Verfahren zu Taten im familiären Umfeld geführt werden müssen, mit klarem Blick auf den Schutz des Kindes und nüchterner Bindung an die Beweise.

🗨️ Kommentar der Redaktion Kinderschutz hat Vorrang, auch wenn familiäre Loyalitäten dagegenstehen. Wo aussagepsychologische Prüfung stimmige und unbeeinflusste Schilderungen erkennt, muss die Justiz konsequent handeln. Zugleich gilt: Strafe hat sich am sicher Nachgewiesenen zu orientieren, nicht an Vermutungen. Ein Schuldspruch unterhalb der Forderung der Staatsanwaltschaft ist Ausdruck rechtsstaatlicher Mäßigung. Ein mögliches Rechtsmittel ist kein Makel, sondern notwendiges Korrektiv in einem geordneten Verfahren.

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