⚖️ Urteil und Plädoyers Im Görlitzer Missbrauchsverfahren gegen einen 34-jährigen Mann sind die Plädoyers gefallen und das Urteil ergangen. Am 15. Dezember 2025 verhängte das Landgericht Görlitz fünf Jahre Haft wegen sexuellen Missbrauchs der damals zehnjährigen Stieftochter. Die Kammer sah die Vorwürfe in wesentlichen Punkten als erwiesen an. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
🧩 Hintergrund der Vorwürfe Nach Überzeugung des Gerichts hatte sich der Angeklagte insgesamt siebenmal an dem Mädchen vergangen. Eine Sachverständige schilderte, der Mann habe dem Kind Pornografie gezeigt; Übergriffe sollen unter anderem im Bad und Schlafzimmer stattgefunden haben. Der Angeklagte, mehrfach, aber nicht einschlägig vorbestraft, wies die Anschuldigungen bis zuletzt zurück und erklärte, bereits früher zu Unrecht einer Sexualstraftat bezichtigt worden zu sein.
🏛️ Forderung der Staatsanwaltschaft In den Plädoyers verlangte die Staatsanwaltschaft fünf Jahre und neun Monate Freiheitsstrafe und sprach davon, die festgestellten Taten seien wohl nur die „Spitze des Eisbergs“.
🛡️ Plädoyer der Verteidigung Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Es gebe Indizien, aber keine hinreichende Beweisbasis.
👨⚖️ Bewertung des Gerichts Der Vorsitzende Richter Theo Dahm stellte demgegenüber klar, es gebe „nicht einen Hauch des Zweifels“ an der Glaubhaftigkeit der Aussage. Suggestion sei auszuschließen, die Darstellung sei „ohne Ecken und Kanten“.
👨👩👧 Kritik an der Mutter Kritik übte die Kammer an der Mutter, die sich nach Eindruck des Gerichts gegen ihre Tochter und auf die Seite des Angeklagten gestellt habe.
📏 Strafmaß und Rechtslage Das Gericht folgte im Ergebnis weitgehend der Linie der Anklage und verhängte fünf Jahre Haft. Beide Seiten können Rechtsmittel einlegen; die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.
🔎 Bedeutung des Falls Der Fall zeigt, wie stark die Würdigung forensischer Expertise und glaubhafter Opferaussagen das Strafmaß bestimmen kann, während die Verteidigung auf Lücken in der Beweiskette setzte.
🗨️ Kommentar der Redaktion Kinderschutz hat in Fällen dieser Art oberste Priorität. Wenn ein Gericht zu der Überzeugung gelangt, die Aussage sei glaubhaft und Suggestion ausgeschlossen, muss es konsequent handeln. Fünf Jahre Haft setzen ein klares Signal, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Die Loyalität der Mutter zum Angeklagten statt zum Kind ist befremdlich und wirft Fragen nach Verantwortung auf. Rechtsmittel sind legitim, doch sie ändern nichts an der Notwendigkeit entschlossener Strafverfolgung bei Kindesmissbrauch.


