📰 Urteil im Google-Suchverfahren Ein US-Bundesgericht verzichtet im lange erwarteten Verfahren gegen Google auf harte strukturelle Eingriffe: Weder der Browser Chrome noch das Mobilbetriebssystem Android müssen veräußert werden. Zugleich ordnete Richter Amit Mehta Verhaltensauflagen an, darunter Beschränkungen für Exklusivvereinbarungen sowie die Pflicht, ausgewählte Suchdaten mit Wettbewerbern zu teilen. Das Urteil fällt damit marktwirtschaftlich zurückhaltend aus, adressiert jedoch konkrete Wettbewerbspraktiken.
📚 Hintergrund des Verfahrens Das Verfahren geht auf eine Klage des US-Justizministeriums aus dem Jahr 2020 zurück. Im August 2024 stellte das Gericht eine unzulässige Monopolisierung des Marktes für allgemeine Internetsuche fest. Im Herbst 2025 folgte nun die Festlegung der Abhilfen. Die Parteien wurden angewiesen, die endgültige Urteilsfassung zeitnah vorzubereiten.
🧩 Keine strukturelle Trennung Der Richter lehnte die von der Regierung geforderte zwangsweise Veräußerung von Chrome sowie eine mögliche spätere Aufspaltung von Android ab. Er bewertete solche Eingriffe als Überziehen der beantragten Maßnahmen und sah keinen zwingenden Zusammenhang zwischen einer Zerschlagung und den festgestellten Wettbewerbsverstößen.
🤝 Beschränkung exklusiver Verbreitungsdeals Google darf seine Dienste weiterhin vergüten und vorinstallieren lassen, doch exklusive Bindungen, die Alternativen faktisch vom Gerät fernhalten, werden beschränkt. Ziel ist, den Marktzugang für konkurrierende Suchanbieter real zu öffnen, ohne etablierte Distributionsketten oder Verbraucher unnötig zu belasten.
🔍 Mehr Datentransparenz für Wettbewerber Google muss bestimmte Elemente seines Suchindex sowie ausgewählte Nutzersignale Wettbewerbern zugänglich machen, während Werbedaten ausgenommen bleiben. Die Bereitstellung soll zu üblichen kommerziellen Bedingungen erfolgen und insbesondere kleineren oder neuen Anbietern helfen, bestehende Qualitätslücken zu schließen.
📈 Reaktion der Märkte Anleger werteten die Auflagen als vergleichsweise milde. Die Alphabet-Aktie legte nach der Entscheidung spürbar zu. Auch Partner wie Apple profitieren von der Möglichkeit, weiterhin Vergütungen für Standardplatzierungen zu erhalten.
⚖️ Bedeutung und nächste Schritte Das Urteil steht für rechtsstaatliche Zurückhaltung: Es sanktioniert problematische Vertriebsmuster, ohne Marktstrukturen administrativ zu zerlegen. Der Ansatz schützt Investitionssicherheit und Innovationsfähigkeit und setzt zugleich Anreize für mehr Wettbewerb über weniger Exklusivität und mehr Datenzugang. Dass generative KI und neue Suchansätze als potenzielle Wettbewerbsimpulse gelten, stützt den Weg einer maßvollen, präzisen Regulierung. Entscheidend wird die Umsetzung: Nur wenn Auflagen echte Wahlmöglichkeiten auf Endgeräten schaffen und der Datenaustausch praxistauglich funktioniert, eröffnet sich Herausforderern mehr als ein theoretisches Einfallstor. Für Google bleiben die tragenden Säulen bestehen, doch der Vertriebsspielraum wird enger und die Produktqualität muss den Wettbewerb fortlaufend rechtfertigen.
🗨️ Kommentar der Redaktion Dieses Urteil ist ein vernünftiger Mittelweg: Es bestraft überdehnte Vertriebsmacht, ohne tragende Marktstrukturen zu zerstören. Entscheidend ist nun strikte, aber sachgerechte Durchsetzung, damit Exklusivitätsgrenzen und Datenteilung nicht zur bloßen Formsache verkommen. Datenzugang sollte praktikabel sein, ohne Eigentumsrechte oder Geschäftsgeheimnisse auszuhöhlen. Die Zurückhaltung des Gerichts stärkt Planbarkeit und bewahrt Innovationskraft. Wer Wettbewerb will, setzt auf klare Spielregeln statt politisch motivierter Zerschlagungsfantasien.


