⚖️ Landgericht Görlitz verurteilt 33-Jährigen aus Zittau wegen Crystal-Schmuggels zu drei Jahren Haft

⚖️ Urteil Ein 33-jähriger Zittauer ist am 2. Dezember 2025 vom Landgericht Görlitz zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Mann knapp 150 Gramm Crystal Meth aus Polen nach Deutschland brachte und einen Teil davon zum Weiterverkauf bestimmte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

🧪 Tat und Umfang Nach Angaben der Strafkammer führte der Angeklagte insgesamt fast 150 Gramm Crystal aus Polen ein. Das Gericht ging von einer teilweisen Handelsabsicht aus, während der Mann bestritt, mit den Drogen gehandelt zu haben. Er gab an, aufgrund familiärer Verpflichtungen mehr arbeiten zu müssen.

🏛️ Prozessverlauf und Anträge Die Staatsanwaltschaft beantragte drei Jahre und zwei Monate Haft, die Verteidigung plädierte auf Bewährung. Das Gericht folgte der Einschätzung der Anklage weitgehend und verhängte eine unbedingte Freiheitsstrafe; das beantragte Mehr von zwei Monaten blieb unberücksichtigt.

🧭 Rechtsmittel Ob gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt werden, ist offen.

📊 Hintergrund Crystal Meth zählt in Deutschland weiterhin zu den relevanten synthetischen Drogen. 2023 wurden über 450 Kilogramm Metamphetamin sichergestellt, zugleich verzeichnen die Behörden eine anhaltend hohe Bedeutung synthetischer Drogen für den illegalen Markt. Diese Lage unterstreicht die zentrale Rolle von Strafverfolgung und Grenzkontrollen im Kampf gegen den Schmuggel.

  • Drei Jahre Freiheitsstrafe für einen 33-jährigen Zittauer
  • Knapp 150 Gramm Crystal Meth aus Polen eingeführt
  • Teilweise Handelsabsicht festgestellt
  • Staatsanwaltschaft forderte drei Jahre und zwei Monate Haft
  • Verteidigung plädierte auf Bewährung
  • Urteil noch nicht rechtskräftig

🚨 Folgen für die Grenzregion Das Urteil sendet ein klares Signal: Wer harte Drogen über die Grenze bringt, muss mit deutlichen Konsequenzen rechnen. Für die Grenzregion bleibt die Bekämpfung des Crystal-Schmuggels eine Daueraufgabe. Polizei und Justiz sind gefordert, die bestehenden Instrumente konsequent zu nutzen, vom Aufgriff an der Grenze bis zur zügigen strafrechtlichen Ahndung.

🔭 Ausblick Ob der Fall in die nächste Instanz geht, werden die kommenden Wochen zeigen.

🗨️ Kommentar der Redaktion Das klare Strafmaß ist richtig und notwendig. Gerade in der Grenzregion darf es keine weichgespülten Signale geben, wenn es um harte Drogen geht. Bewährungsfantasien untergraben Abschreckung und Rechtsfrieden. Strafverfolgung und Grenzkontrollen müssen sichtbar und konsequent durchgesetzt werden. Ein spürbares Urteil schützt die Allgemeinheit und stärkt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Jetzt gilt es, Verfahren zügig zu Ende zu führen und konsequent nachzusteuern, wo Vollzug und Kontrolle Lücken zeigen.

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