🚓 Einsatz in Görlitz Die Polizei hat zwei stark alkoholisierte Männer gestoppt, die sich am Steuer abwechselten und zuvor auf einem Supermarktparkplatz ein anderes Fahrzeug gerammt hatten. Beide waren ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs, zudem war das Auto nicht versichert. Der Sachschaden beträgt rund 2.000 Euro.
📍 Chronologie des Vorfalls Am Freitagnachmittag auf einem Supermarktparkplatz an der Friedrich-Engels-Straße stieß ein 27-jähriger Pole beim Einparken gegen ein anderes Fahrzeug. Anschließend ging er gemeinsam mit einem 61-jährigen Ukrainer einkaufen. Danach setzte sich der 61-Jährige ans Steuer und beide fuhren davon. Die Polizei stellte das Duo wenig später; Messungen ergaben bei beiden jeweils mehr als zwei Promille. Beide verfügten über keine Fahrerlaubnis, das Fahrzeug war nicht versichert.
⚖️ Rechtlicher Rahmen Alkohol am Steuer ist in Deutschland kein Kavaliersdelikt. Ab 0,5 Promille drohen Sanktionen als Ordnungswidrigkeit; ab 1,1 Promille gilt in der Regel absolute Fahruntüchtigkeit als Straftat, unabhängig von Ausfallerscheinungen. Wer mit deutlich über zwei Promille fährt, bewegt sich klar im Bereich schwerer Verstöße. Entsprechend können unter anderem folgende Sanktionen folgen:
- Geldstrafen
- Punkte in Flensburg
- Fahrverbote
- Entzug der Fahrerlaubnis
🚧 Gefährdung der Verkehrssicherheit Der Vorfall zeigt, wie gravierend das Risiko ist, wenn Alkohol, fehlende Fahrerlaubnis und fehlender Versicherungsschutz zusammenkommen. Solches Verhalten missachtet grundlegende Regeln der Verkehrssicherheit und setzt andere Verkehrsteilnehmer bewusst einem hohen Risiko aus.
🛡️ Konsequenzen und Signalwirkung Der Fall aus Görlitz ist ein warnendes Beispiel. Konsequentere Kontrollen und zügige Sanktionen sind in solchen Konstellationen geboten, um die Allgemeinheit zu schützen und klar zu signalisieren, dass Rechtsbrüche im Straßenverkehr nicht toleriert werden.
🗨️ Kommentar der Redaktion Wer mit über zwei Promille fährt, ohne Führerschein unterwegs ist und ein unversichertes Fahrzeug nutzt, stellt eine akute Gefahr für andere dar. Hier braucht es Nulltoleranz, konsequente Kontrollen und rasches Durchgreifen der Behörden. Wer die Regeln missachtet, muss spürbare Konsequenzen tragen, damit die Abschreckungswirkung erhalten bleibt. Der Rechtsstaat ist gefordert, klare Grenzen zu setzen und diese ohne Zögern durchzusetzen. Rücksichtnahme im Straßenverkehr beginnt mit Respekt vor Gesetz und Sicherheit.


