📰 Lage im Landkreis Görlitz Im Süden des Landkreises Görlitz sorgt ein ungewöhnlich zutraulicher Jungwolf für behördliches Einschreiten. Das Tier wurde am Wochenende mit einem Senderhalsband ausgestattet und seitdem gezielt vergrämt. Bleibt es in Siedlungsnähe und zeigt weiter Scheulosigkeit, hält der Landrat einen Abschuss als letzten Ausweg für möglich. Ziel der Maßnahmen ist es, eine weitere Gewöhnung an Menschen zu verhindern und potenzielle Gefahrenlagen frühzeitig zu unterbinden.
🔎 Hintergrund und Verhalten Das zuständige Landesamt registrierte zuletzt eine Häufung von Nahbegegnungen mit einem männlichen Wolfswelpen im Raum Großhennersdorf. Der Welpe folgt Spaziergängern, zeigt spielerisches Verhalten und nähert sich auf kurze Distanz, ohne bislang Aggressivität zu zeigen. Behörden werten dies als untypisch für wildlebende Wölfe und leiten Maßnahmen ein, damit das Tier wieder Distanz zum Menschen aufbaut. Die Bevölkerung wird gebeten, Futterquellen zu beseitigen, das Tier nicht anzulocken und Sichtungen umgehend zu melden.
📍 Schwerpunkt der Sichtungen Die Beobachtungen konzentrieren sich auf den südlichen Landkreis zwischen Herrnhut, Oberseifersdorf und Schlegel; das Tier hält sich im Territorium des Rudels Großhennersdorf auf. Das Wolfsmanagement hat die Präsenz vor Ort verstärkt, Informationsschilder aufgestellt und empfiehlt bei Begegnungen, laut zu rufen, sich groß zu machen und den Welpen zu vertreiben – notfalls auch mit gezielten Steinwürfen. Parallel läuft ein engmaschiges Monitoring, um den Aktionsradius des Tieres nachzuverfolgen und mögliche Verhaltensänderungen zu prüfen.
🛰️ Senderhalsband und Vergrämung Nach Angaben aus dem Landkreis erhielt der Jungwolf am Wochenende ein Senderhalsband; seither wird er aktiv vergrämt und sein Weg digital verfolgt. Sollte sich die auffällige Nähe zu Menschen trotz der Maßnahmen verfestigen und der Welpe weiterhin Siedlungen aufsuchen, steht als Ultima Ratio die tierschutzrechtlich und naturschutzfachlich zu prüfende Entnahme im Raum. Der Landrat betont, dass eine Tötung nur dann in Betracht kommt, wenn mildere Mittel scheitern und Risiken nicht anders abzuwehren sind.
⚖️ Abwägung zwischen Schutz und Sicherheit Der Fall verdeutlicht den schmalen Grat zwischen Artenschutz und öffentlicher Sicherheit. Vorrang haben konsequentes Vergrämen, klare Auflagen an die Bevölkerung und eine nüchterne Lagebeurteilung. Ein Abschuss darf, wenn überhaupt, nur rechtsstaatlich sauber und als Ultima Ratio erfolgen. Dass der Landkreis früh, transparent und mit klarer Linie agiert, ist aus sicherheitspolitischer Sicht richtig und notwendig.
🗨️ Kommentar der Redaktion Wer Wildtiere romantisiert, verkennt die Verantwortung gegenüber der Bevölkerung. Entscheidend ist, dass der Jungwolf rasch wieder Distanz zum Menschen lernt; falls das misslingt, muss die Entnahme nach klarer Prüfung zügig erfolgen. Nachlässigkeiten wie Füttern oder Anlocken dürfen nicht toleriert werden und sind konsequent zu unterbinden. Die Linie des Landkreises ist richtig: Prävention vor Eskalation, Ordnung vor Experiment. Artenschutz endet dort, wo die Sicherheit von Menschen gefährdet wird, und der Rechtsstaat muss diese Grenze durchsetzen.


