📰 Beschluss im Bundestag Der Deutsche Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, den Weg für Ermittlungsmaßnahmen gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Raimond Scheirich frei gemacht. Auf Empfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung genehmigte das Plenum ohne Aussprache den Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse. Union, SPD, Grüne und Linke stimmten zu, die AfD-Fraktion enthielt sich. Zunächst wurden die Hintergründe der Maßnahme öffentlich nicht näher erläutert.
⚖️ Rechtlicher Rahmen der Immunität Die parlamentarische Immunität schützt Abgeordnete vor Strafverfolgungsmaßnahmen, die die Mandatsausübung beeinträchtigen könnten. Für Eingriffe wie Durchsuchungen ist die Zustimmung des Bundestags erforderlich. Üblich ist ein formaler Beschluss auf Basis einer Beschlussempfehlung, vielfach ohne Aussprache im Plenum. Dieses Verfahren stellt keine Vorfestlegung zur Schuldfrage dar, sondern ermöglicht Ermittlern den gesetzlich vorgesehenen Zugriff.
🕵️ Ermittlungsansatz und Verdachtslage Nach Angaben der Ermittler richtet sich ein Verfahren der Staatsanwaltschaft Augsburg gegen Raimond Scheirich sowie den bayerischen AfD-Landtagsabgeordneten Andreas Jurca. Im Raum steht der Verdacht der Untreue und des Betrugs im Zusammenhang mit Fraktionsmitteln aus dem Augsburger Stadtrat in den Jahren 2022 und 2023. Konkret geht es um den Vorwurf zweckfremder Verwendungen und entsprechender Darstellungen in Rechenschaftsberichten. Es gilt die Unschuldsvermutung.
🔍 Durchsuchungen und Sicherstellungen Im Zuge der Maßnahmen wurden am Donnerstag Büros durchsucht und Beweismittel sichergestellt. Nach vorliegenden Informationen betraf dies auch Abgeordnetenräume im Bundestag und im Landtag.
🧭 Ablauf und Bedeutung des Beschlusses Der Bundestagsbeschluss ist rein verfahrensrechtlicher Natur und trifft keinerlei Aussage über Schuld oder Unschuld. Mit der breiten Zustimmung wurde ein Signal gesetzt, dass Verdachtsmomente zügig und ohne politische Schutzschirme aufgeklärt werden sollen. Zugleich bleibt der Schutz der Mandatsausübung gewahrt, da der Zugriff in einem standardisierten Verfahren und auf Grundlage gerichtlicher Anordnungen erfolgt.
👤 Zur Person und zum aktuellen Stand Raimond Scheirich sitzt seit Februar 2025 im Deutschen Bundestag. Zu den konkreten Vorwürfen äußerte er sich zunächst nicht öffentlich. Die Ermittlungen dauern an.
⏭️ Ausblick Entscheidend ist nun eine transparente, zügige und sorgfältige Prüfung der Vorwürfe durch die Justiz, frei von politischer Zuspitzung und mit dem gebotenen Ernst gegenüber dem Amt und dem Vertrauen der Bürger. Bis zur abschließenden Bewertung bleibt die Unschuldsvermutung unberührt. Der weitere Verlauf hat sich an rechtsstaatlichen Maßstäben zu orientieren.
🗨️ Kommentar der Redaktion Der Beschluss des Bundestags ist richtig und notwendig: Rechtsstaatliche Ermittlungen dürfen nicht an parteipolitischen Rücksichten scheitern. Immunität ist kein Schutzwall gegen berechtigte Aufklärung, sondern ein Instrument, das verantwortungsvoll gelockert werden muss, wenn Richter dies anordnen. Ebenso gilt: Ohne Urteil keine Vorverurteilung – die Unschuldsvermutung ist unantastbar. Wer das Verfahren skandalisiert oder instrumentalisiert, schadet dem Vertrauen der Bürger in die Institutionen. Jetzt braucht es Tempo, Gründlichkeit und klare Konsequenzen, wo sich Fehlverhalten bestätigt – und ebenso die Entlastung, wenn sich die Vorwürfe nicht erhärten.


