🏢 Schluss für Dauer-Ferienwohnungen in Dresdens Zentrum: Satzungsentwurf kommt noch 2025

🧭 Worum es geht

Dresden arbeitet seit fast zwei Jahren an einer Zweckentfremdungssatzung. Ziel: Dauer-Ferienwohnungen im Zentrum eindämmen und den angespannten Mietmarkt entlasten. Laut Rathaus soll der Entwurf noch in diesem Jahr den Stadtratsausschüssen vorgelegt werden; für ein Verbot braucht es eine Mehrheit im Stadtrat.

🗺️ Betroffene Gebiete (Vorschau)

  • Altstadt: Innere Altstadt, Wilsdruffer Vorstadt, Friedrichstadt
  • Neustadt: Äußere/Innere Neustadt, Leipziger Vorstadt
    Hier seien Ferienwohnungen besonders mietpreistreibend und wohnraumverknappend.

🧩 Was wahrscheinlich kommt (Kernelemente einer Zweckentfremdungs-Regel)

  • Genehmigungspflicht für gewerbliche Kurzzeitvermietung außerhalb des Hauptwohnsitzes.
  • Registrierungspflicht und Anzeigepflichten für Anbieter.
  • Kontingente/Deckelungen in Hotspots (z. B. quartiersbezogene Obergrenzen).
  • Übergangsfristen für Bestands-Ferienwohnungen (angekündigt).
  • Sanktionsrahmen bei Verstößen (Bußgelder, Nutzungsuntersagungen).
  • Ausnahmen: zeitweise Vermietung der eigenen Hauptwohnung innerhalb eines klaren Tage-Kontingents.

Wichtig: Die konkreten Schwellenwerte (Tage, Bußgeldhöhen, Fristen) legt erst die Satzung fest.

🏘️ Was Vermieter jetzt prüfen sollten

  • Objektstatus klären: Hauptwohnsitz, Nebenwohnung, reine Ferienwohnung.
  • Dokumentation: Mietverträge, Vermietungszeiträume, Melderegister, Steuerunterlagen.
  • Umsteuern erwägen: Umwandlung in langfristige Vermietung oder Hybridmodell (z. B. begrenzte Kurzzeitfenster, falls später zulässig).
  • Baurecht & WEG: Teilungserklärung, Hausordnung, baurechtliche Nutzung (Wohnnutzung vs. Beherbergung).
  • Finanzplanung: Puffer einbauen für mögliche Erlösrückgänge und Umwidmungskosten.

🧮 Warum die Stadt handelt

  • Wohnraumknappheit in Zentrumslagen
  • Preisauftrieb durch professionelle Kurzzeitvermietung
  • Stadtbild & Nachbarschaft: Lärm, Fluktuation, gewerbliche Nutzung in Wohnhäusern

🗓️ Nächste Schritte & Zeitplan

  • Dezember 2025: Erste Beratung in den Ausschüssen
  • Anschließend: Debatte, Änderungsanträge, Stadtratsbeschluss
  • Danach: Veröffentlichung, Inkrafttreten mit Übergangsregelung

🧭 Fazit

Dresden zieht die Reißleine in Altstadt und Neustadt: Das Ende der Dauer-Ferienwohnung rückt näher. Wer im Zentrum weiterhin an Gäste vermieten will, wird Genehmigungen, Limits und klare Regeln einkalkulieren müssen. Für Eigentümer heißt das: Jetzt vorbereiten, nicht erst nach dem Beschluss.


✍️ Kommentar der Redaktion

Wohnraum zuerst.
Feriengäste sind willkommen – Dauer-Hotel im Wohnhaus nicht. Die Stadt ist spät dran, aber auf dem richtigen Kurs. Entscheidend wird die Handhabung: klare Regeln, digitale Registrierung, wirksame Kontrollen statt Papierschlacht.
Für Eigentümer gilt: Plan B entwickeln (Langzeitvermietung, gemischte Nutzung), Transparenz sichern, Nachbarschaft mitdenken. Nur so bleibt Dresdens Zentrum lebenswert – und bezahlbar.

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