Für die Menschen hier.
Aus Zittau. Aus der Region.
Für die Menschen hier.
Für die Menschen hier.
Im Aufbau – wir entwickeln die Zeitung weiter.
Annahmezeiten auf dem Betriebshof
Zittauer Bürger können vom 26. Oktober bis zum 26. November 2026 wieder Herbstlaub von Straßenbäumen kostenlos abgeben. Die Laubwochen gelten für Laub, das bei der Gehwegreinigung anfällt.
Annahmestelle ist der Betriebshof der Städtischen Dienstleistungs-GmbH Zittau am Villingenring 8. Die Stadtverwaltung und das Unternehmen organisieren die Aktion gemeinsam. Angenommen wird das Laub im genannten Zeitraum montags von 9.30 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 13 bis 17 Uhr.
Zur Gehwegreinigung verweist die Stadt in ihrem aktuellen Dienstleistungsangebot auf die Zittauer Gehwegreinigungssatzung vom 26. April 2007. Sie überträgt die Reinigung innerhalb der geschlossenen Ortslagen einschließlich der Ortsdurchfahrten auf die Straßenanlieger. Zu ihnen zählen Eigentümer und Besitzer, etwa Pächter, von Grundstücken an einer Straße oder mit einem Zugang beziehungsweise einer Zufahrt zu ihr.
Liegt der Gehweg nur auf einer Straßenseite, sind nach der Satzung ausschließlich die Anlieger dieser Seite verpflichtet. Sind mehrere Anlieger für dieselbe Fläche zuständig, müssen sie gemeinsam für die Erfüllung der Pflichten sorgen. Eine zusätzliche Reinigung durch die Stadt hebt die Verpflichtung der Anlieger nicht auf.
Die Reinigung umfasst ausdrücklich auch die Beseitigung von Laub. Als weitere Bestandteile nennt die Satzung Schmutz, Bewuchs und Unrat. Wie häufig gereinigt werden muss, richtet sich nach den Bedürfnissen des Verkehrs und der öffentlichen Ordnung; vorgeschrieben ist eine Reinigung mindestens vor Sonn- und Feiertagen.
Die örtliche Regelung erfasst über gewöhnliche Gehwege hinaus auch ausgeschilderte gemeinsame Fuß- und Radwege sowie selbstständige Geh- und Treppenwege. Bei Bushaltestellen gehören insbesondere die Flächen zum Ein- und Aussteigen und die Zugänge zu Wartehäuschen dazu. An den Rändern von Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen nennt sie eine Breite von 1,5 Metern.
Für das zusammengekehrte Material enthält die Satzung eine eigene Vorgabe: Kehricht ist über die Abfallbehälter des Verpflichteten zu entsorgen. Er darf nicht in öffentliche Abfallbehälter, auf die Fahrbahn oder auf Flächen anderer Verpflichteter gelangen. Die angekündigte kostenlose Abgabe am Betriebshof bezieht sich konkret auf Herbstlaub von Straßenbäumen aus der Gehwegreinigung.
Als zuständige Stelle für die Gehwegreinigung nennt die Stadt das Referat Tiefbau in der Sachsenstraße 14. Dort ist die Verwaltung unter der Telefonnummer 03583 752356 erreichbar. Die Sprechzeiten sind dienstags von 9 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 18 Uhr; weitere Termine sind nach Vereinbarung möglich.
Stadt Zittau · Zittauer Stadtanzeiger Nr. 391
Stadt Zittau · Gehwegreinigungssatzung vom 26.04.2007
Stadt Zittau · Straßen und Gehwege reinigen