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Investitionen im abgegrenzten Fördergebiet
Kleinst- und Kleinunternehmen im Zittauer EFRE-Fördergebiet können nach Angaben der Stadt bis zum 31. Dezember 2026 Zuschüsse für Investitionen beantragen. Gefördert werden Vorhaben in einer Betriebsstätte innerhalb des festgelegten Gebiets, für die die Stadt eine Unterstützung von 2.000 bis 50.000 Euro und bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten nennt.
Die Förderung gehört zum Programm für nachhaltige integrierte Stadtentwicklung 2021 bis 2027. Die Stadt setzt dabei Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und Zuwendungen des Freistaates Sachsen für die örtliche Wirtschaft ein. Ein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss besteht ausdrücklich nicht.
Das Angebot gilt nicht automatisch für sämtliche Unternehmen im Stadtgebiet. Die zu fördernde Betriebsstätte muss in der festgelegten EFRE-Förderkulisse liegen oder dort geplant sein. Die Stadt stellt dazu eine Gebietskarte bereit. Nachzuweisen sind außerdem die gesicherte Gesamtfinanzierung und die Erfüllung der weiteren Förderbedingungen.
Besonders wichtig ist der Beginn des Vorhabens: Nach den städtischen Angaben darf damit vor der Bewilligung der Beihilfe noch nicht begonnen worden sein. Für eine Ausnahme zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn verweist die Stadt auf einen vorherigen Antrag und ihre Zustimmung. Unternehmen in Schwierigkeiten und bestimmte Branchen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Investitionskosten müssen vom Antragsteller getragen und nachgewiesen werden. Zudem müssen sie für das Vorhaben erforderlich und angemessen sein. Das Vorhaben darf nicht bereits im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur förderfähig sein; öffentlich-rechtliche Bedenken dürfen ebenfalls nicht entgegenstehen.
Ausgeschlossen sind unter anderem der Erwerb von Grundstücken und Immobilien, Geldbeschaffungskosten und Zinsen sowie die Anschaffung oder Herstellung von Personenkraftwagen. Auch Reiseausgaben und Verbrauchsmaterialien gehören nach der städtischen Aufstellung nicht zu den zuwendungsfähigen Kosten. Für geförderte Wirtschaftsgüter gilt eine Zweckbindungsfrist von fünf Jahren, die mit Ablauf des Bewilligungszeitraums beginnt.
Auf ihrer Informationsseite führt die Stadt bereits unterstützte Projekte der Förderperiode auf. Dazu gehören etwa neue Video- und Projektionstechnik bei Lichtstark Veranstaltungstechnik sowie die Erweiterung der Ladenfläche des Comicbuchversands. Diese Beispiele beschreiben bewilligte Vorhaben und keine zusätzlich zugesagten Zuschüsse für neue Antragsteller.
Für das Verfahren stehen ein Antragsformular, eine Checkliste der Förderkriterien und weitere Erklärungen bereit. Die Stadt empfiehlt ein persönliches Beratungsgespräch mit ihrer Wirtschaftsförderung. Als Ansprechpartner nennt sie Dominik Müller, erreichbar unter der Telefonnummer 03583 752 165.
Stadt Zittau · Förderung kleiner Unternehmen (KU-EFRE Programm)