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Antrag zur Theaterzukunft
Die Kreistagsfraktion BSW/FWZ will die Produktionsstandorte des Gerhart-Hauptmann-Theaters in Görlitz und Zittau samt ihren Sparten dauerhaft erhalten. Ihr Antrag soll am Dienstag, 27. Oktober, im Kreistag beraten werden, wobei die Fraktion den Erhalt mit Übergangshilfen, einem mehrjährigen Finanzplan und verbindlichen Kontrollen verbindet.
Der Vorschlag richtet sich gegen ein Modell, bei dem einer der beiden Standorte nur noch als Gastspielhaus betrieben würde. Nach dem Willen der Fraktion sollen Produktionen und Ensembles an beiden Orten bleiben. Für die Jahre 2027 und 2028 fordert BSW/FWZ eine gesicherte Übergangsfinanzierung. Ab 2029 soll eine mehrjährige Vereinbarung mit den öffentlichen Geldgebern folgen. Einen vollständigen Finanzplan für die Jahre 2027 bis 2032 soll die Theatergesellschaft demnach bis zum 30. Juni 2027 vorlegen.
Beim Beitrag der Beschäftigten zieht der Antrag eine zeitliche Grenze. Eine zusätzliche tarifliche Unterstützung komme nur als ausgehandelte Übergangslösung infrage und müsse spätestens am 31. Dezember 2028 enden. Sie solle außerdem an verbindliche Finanzierungszusagen und Vereinbarungen zur Beschäftigungs- und Standortsicherung gebunden sein. Eine dauerhafte oder regelmäßig wiederkehrende Finanzierung durch weiteren Lohnverzicht lehnt die Fraktion ab. Ab 2029 müssten die Personalkosten wieder vollständig in der Anschlussfinanzierung enthalten sein.
Gleichzeitig soll das Theater seine eigenen Einnahmen schrittweise erhöhen. Als Ziel nennt BSW/FWZ eine Eigenerwirtschaftungsquote von 15 Prozent bis 2029. Geprüft werden sollen eine bessere Auslastung, Vermarktung, Abonnements, Sponsoring, Spenden und Kooperationen. Kinder-, Jugend- und Schulangebote sowie bezahlbare Einstiegspreise sollen erhalten bleiben. Zusätzliche Vorhaben müssten nach Abzug ihrer Kosten einen nachvollziehbaren finanziellen Nutzen bringen oder durch Partner und Fördermittel gedeckt sein.
Ein weiterer Teil des Antrags zielt auf Publikum aus Polen und Tschechien. Die Fraktion schlägt mehrsprachige Werbung und bei geeigneten Opern- oder Operettenvorstellungen Übertitel oder andere Übersetzungshilfen vor. Außerdem sollen regionale Amateur- und Mundartgruppen mit dem Theater zusammenarbeiten können. Solche Veranstaltungen dürften allerdings keine ungedeckten Zusatzkosten verursachen.
Über die Verteilung der Finanzierung sollen der Landkreis sowie die Städte Görlitz und Zittau neu verhandeln. Der Landrat soll dem Kreistag halbjährlich über Liquidität, Wirtschaftsergebnis, eigene Einnahmen und den Stand der Gespräche berichten. Der Antrag ist bislang ein Vorschlag der Fraktion und noch kein Beschluss. Ob er unverändert eine Mehrheit erhält, entscheidet sich in der öffentlichen Sondersitzung am 27. Oktober.
Jens Hentschel-Thöricht · Antrag der Fraktion BSW/FWZ zur dauerhaften Sicherung des Gerhart-Hauptmann-Theaters
Landkreis Görlitz – Bürgerinformationssystem · Sitzung des Kreistages am 27. Oktober 2026