🚫 Winterfahrten gestoppt: Behörde lässt Fahrgastschiff am Berzdorfer See vorerst im Hafen

🚢 Aktuelle Lage Am Berzdorfer See bleiben die geplanten Winterfahrten eines Fahrgastschiffes vorerst aus. Der Betreiber wollte bereits an diesem Sonnabend mit Rundfahrten starten, doch die dafür notwendige Sondererlaubnis liegt nicht vor. Das Schiff bleibt im Hafen, die zuständige Stelle hat bislang keine Freigabe erteilt.

📍 Hintergrund zum See Der Berzdorfer See an der südlichen Stadtgrenze von Görlitz hat sich in den vergangenen Jahren zu einem beliebten Naherholungsgebiet entwickelt. Der Tourismus setzt dabei auch auf Angebote auf dem Wasser, zu denen saisonal Fahrten mit einem Fahrgastschiff zählen. Die Destination wird von der Stadt als Freizeit- und Naturraum mit vielfältigen Aktivitäten vermarktet.

🧭 Der Betreiber und die Planung Unternehmer Stefan Menzel plante, die Winterfahrten seines Fahrgastschiffes ab diesem Wochenende wieder aufzunehmen. Dafür wäre eine Sondergenehmigung erforderlich, die jedoch derzeit nicht vorliegt. Ein kurzfristiger Start der Saison ist damit ausgeschlossen.

📜 Erfahrungen aus dem Vorjahr Bereits im Vorjahr hatte das Schiff zunächst ohne gültige Erlaubnis Winterfahrten aufgenommen. In diesem Jahr wird ausdrücklich betont, dass ohne Genehmigung nicht ausgelaufen wird. Der rechtliche Rahmen zwingt den Betreiber daher zur Pause, bis die Behörde entschieden hat.

⚖️ Rechtliche Einordnung Die Entscheidung folgt rechtsstaatlichen Spielregeln. Wer öffentliche Gewässer touristisch nutzt, braucht belastbare Planungssicherheit, die durch klare und rechtzeitig erteilte Bescheide entsteht. Zugleich gilt, dass Naturschutz- und Sicherheitsauflagen nicht verhandelbar sind.

🧳 Auswirkungen auf den Ausflugsverkehr Für den winterlichen Ausflugsverkehr rund um den See ist die Verzögerung ein spürbarer Dämpfer. Angebote auf dem Wasser sind Teil der regionalen Attraktivität, doch sie können nur im Einklang mit den geltenden Regeln stattfinden.

Wie es weitergeht Bis zur Entscheidung der zuständigen Stelle bleibt das Schiff im Hafen. Der Betreiber muss die behördliche Freigabe abwarten, ein Termin für den Neustart ist offen.

📝 Was jetzt gilt

  • Kein Auslaufen ohne erteilte Sondergenehmigung
  • Start der Winterfahrten vorerst verschoben
  • Entscheidung der Behörde bleibt abzuwarten

🌿 Rahmenbedingungen für die Zukunft Für die Region wäre es wünschenswert, wenn Verfahren so organisiert werden, dass touristische Angebote verlässlich planbar bleiben. Entscheidend ist, dass Abläufe den Schutz von Natur und Sicherheit gewährleisten und zugleich frühzeitig Rechtssicherheit schaffen.

🗨️ Kommentar der Redaktion Ordnung geht vor Opportunität. Wer öffentliche Gewässer nutzt, hat sich an klare Vorgaben zu halten – ohne Ausnahme. Die Behörde soll zügig, aber sauber entscheiden; der Betreiber hat die Geduld und die Regeln aufzubringen, die ein Rechtsstaat verlangt. Ein Vorpreschen wie im Vorjahr darf sich nicht wiederholen. Verlässlichkeit entsteht nur, wenn alle Beteiligten Verfahren respektieren und nicht beugen.

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