📰 Digitale Meldebescheinigung gestartet Sachsen hat zum 19. November 2025 den Wohnsitznachweis auf Knopfdruck ermöglicht. Bürgerinnen und Bürger können ihre Meldebescheinigung online beantragen und unmittelbar digital abrufen. Verantwortlich für den Start sind das sächsische Innenministerium, die Sächsische Anstalt für kommunale Datenverarbeitung und die Staatskanzlei. Ziel ist es, Wartezeiten zu vermeiden, Behördengänge zu reduzieren und Verwaltungsleistungen benutzerfreundlicher bereitzustellen.
ℹ️ Funktion und Einordnung Die Meldebescheinigung dokumentiert den aktuellen Wohnsitz und dient regelmäßig als Nachweis gegenüber Behörden, Banken oder Vermietern. Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass die Bescheinigung schriftlich oder elektronisch erteilt werden kann, wobei die elektronische Variante unentgeltlich ist. Damit bleibt die papiergebundene Ausstellung möglich, während der Freistaat parallel den digitalen Zugang eröffnet.
🧭 So funktioniert der Abruf Der Abruf erfolgt über das Auskunftssystem des sächsischen Melderegisters nach Anmeldung mit der Online-Ausweisfunktion eID. Die digitale Bereitstellung soll Zeit sparen und unter Einhaltung hoher Datenschutzstandards erfolgen.
- Deutscher Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion oder für EU und EWR Staatsangehörige eine eID-Karte mit aktivierter eID-Funktion
- sechsstellige PIN
- kostenlose AusweisApp als Verbindung zum Register
🧾 Inhalte und Erweiterungen Die elektronische Meldebescheinigung bestätigt den aktuellen Wohnsitz; auf Wunsch können zusätzliche Angaben ergänzt werden, etwa Informationen zum Familienverband oder zur Umzugshistorie. Das Vorhaben wurde vom Innenministerium finanziell unterstützt und folgt Empfehlungen der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung im Zuge der jüngsten Novellierung des sächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz. Das Ministerium wertet den Schritt als wichtigen Baustein für eine serviceorientierte Verwaltung.
⚖️ Rechtlicher Rahmen Das Bundesmeldegesetz definiert die Mindestinhalte der Bescheinigung wie Name, Vornamen, Geburtsdatum und aktuelle Anschriften und erlaubt auf Antrag weitere Angaben. Zugleich stellt es die Gebührenfreiheit der elektronischen Bescheinigung sicher. Damit werden bundesrechtliche Vorgaben mit einem landesseitigen, technisch nutzbaren Dienst verknüpft.
✅ Nutzen und offene Punkte Der Freistaat setzt ein pragmatisches Digitalisierungsprojekt um, das weniger Aufwand, schnelleren Zugang und rechtskonforme Verfügbarkeit verspricht. Kritisch bleibt, dass die Nutzung eine aktivierte eID samt PIN und AusweisApp voraussetzt, Hürden, die nicht jeder sofort überwindet. Entscheidend für die Akzeptanz wird sein, ob das Verfahren stabil läuft, datenschutzfest bleibt und parallel ein verlässlicher analoger Zugang gewahrt wird. Mit der gestarteten elektronischen Meldebescheinigung steht Sachsen im föderalen Vergleich solide da; der Beweis der Alltagstauglichkeit wird sich in den kommenden Monaten im praktischen Einsatz erbringen.
🗨️ Kommentar der Redaktion Der Schritt ist richtig, weil er den Staat bürgernäher und effizienter macht, ohne die Papierform abzuschaffen. Doch wer digitale Dienste verlangt, muss die Hürden der eID aktiv abbauen und zugleich den analogen Zugang verlässlich sichern. Datenschutz und Stabilität sind nicht verhandelbar; ein Ausfall oder Leck würde das Vertrauen sofort untergraben. Sachsen hat eine solide Lösung gestartet, aber Bewährung zählt erst im Alltag. Digitalisierung darf kein Selbstzweck sein, sondern muss zuverlässig, schlank und rechtskonform funktionieren.


