📰 Vorstoß der EU-Kommission Die EU-Kommission treibt die Nutzung eingefrorener russischer Staatsvermögen zur Finanzierung der Ukraine voran. In einem Schreiben an die Staats- und Regierungschefs skizziert Ursula von der Leyen, wie rechtliche Risiken abgefedert und die Finanzierungslücke geschlossen werden könnten. Trotz politisch heikler Signale aus Kiew infolge eines jüngsten Korruptionsskandals soll der Kurs beim EU-Gipfel am 18. Dezember entschieden werden.
🏦 Hintergrund und belgische Vorbehalte Seit Beginn des russischen Angriffskriegs sind in der EU russische Zentralbankgelder eingefroren, ein großer Teil wird in Belgien über den Finanzdienstleister Euroclear verwaltet. Belgien mahnt juristische Vorsicht an und verlangt belastbare Modelle zur Risikoteilung – aus Sorge vor Rechtsfolgen und möglichen Reputationsschäden für europäische Unternehmen mit Russland-Geschäft. Genau hier setzt die Kommission an und will die Bedenken adressieren.
⚖️ Rechtliche Absicherung und Risikoteilung Die Kommission skizziert Mechanismen, die rechtliche Risiken abfedern, Eigentumsschutz und Rechtssicherheit wahren und zugleich eine Nutzung eingefrorener Zentralbankmittel als Sicherheiten ermöglichen. Ziel ist es, Haftungsfragen zu ordnen, Risiken zwischen den Beteiligten zu teilen und einen tragfähigen, gerichtsfesten Rahmen für Finanzdienstleister zu schaffen.
📊 Finanzbedarf bis 2027 Die Kommission beziffert den ukrainischen Finanzbedarf bis Ende 2027 auf mindestens 135,7 Milliarden Euro. In ihrer Modellrechnung sinken die Militärhilfen bei einem angenommenen Kriegsende im Laufe des kommenden Jahres, während der Bedarf an Haushaltshilfen zunimmt.
💶 Kreditrahmen und Sicherheiten Parallel wird ein Kreditrahmen von bis zu 140 Milliarden Euro diskutiert, der über eingefrorene russische Zentralbankmittel besichert wäre. Rückzahlungen wären erst fällig, wenn Russland Reparationsleistungen erbringt. Für den Fall, dass Vermögenswerte wider Erwarten freigegeben werden müssten – etwa durch internationale Urteile oder Vergleiche –, sollen die EU-Staaten Garantien stellen. Das begrenzt die unmittelbare Haushaltsbelastung, schafft aber Haftungsrisiken für die Mitgliedsländer.
- Kreditrahmen bis zu 140 Milliarden Euro
- Besicherung durch eingefrorene russische Zentralbankmittel
- Rückzahlungen erst bei Reparationsleistungen Russlands
- Garantien der EU-Staaten bei möglicher Freigabe von Vermögenswerten
🛡️ Konditionalität und Kontrolle Gleichzeitig erhöhen innenpolitische Verwerfungen in der Ukraine den Druck auf strikte Auflagen. Bundeskanzler Friedrich Merz forderte in einem Telefonat mit Präsident Wolodymyr Selenskyj „energische“ Schritte gegen Korruption und eine Stärkung rechtsstaatlicher Reformen – vor dem Hintergrund von Ermittlungen in der Energiebranche. Diese Erwartungen zielen darauf, Vertrauen internationaler Geber zu sichern und Missbrauch vorzubeugen.
🗓️ Entscheidung und Zeitplan Die Weichenstellung ist für den 18. Dezember terminiert. Dann soll der europäische Kurs zur Nutzung eingefrorener russischer Vermögenswerte festgelegt werden.
🧩 Politische Bewertung Politisch ist der Vorstoß ein Signal der Entschlossenheit, rechtlich bleibt er ein Drahtseilakt. Konservative Maßstäbe betonen, dass Eigentumsschutz, Vertrags- und Rechtssicherheit nicht ausgehöhlt werden dürfen, während die Ukraine verlässliche Unterstützung braucht. Die skizzierte Konstruktion – Kredit gegen eingefrorene Vermögenswerte, flankiert durch Garantien – ist fiskalisch zunächst schonend, verlagert jedoch Risiken in die Zukunft. Entscheidend wird sein, ob die EU einen tragfähigen, gerichtsfesten Rahmen findet und harte Auflagen durchsetzt: strikte Transparenz, engmaschige Mittelkontrolle und klare Reformbedingungen in Kiew.
🗨️ Kommentar der Redaktion Solidarität ohne Kontrolle ist politisch naiv und finanziell riskant. Wer Eigentumsrechte relativiert, spielt mit der Glaubwürdigkeit Europas; jede Konstruktion muss rechtssicher sein und strenge Bedingungen enthalten. Hilfen dürfen nur gegen überprüfbare Reformfortschritte und lückenlose Transparenz fließen. Die Haftungsrisiken für Steuerzahler sind zu begrenzen, Garantien müssen eng definiert und strikt befristet sein. Gelingt kein wasserdichtes Modell mit harten Auflagen, sollte der Plan gestoppt werden.


