Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland wird weiter angehoben. Die Mindestlohnkommission hat am Freitag beschlossen, den derzeit geltenden Mindestlohn von 12,82 Euro in zwei Stufen anzuheben.
Anhebung erfolgt in zwei Schritten
Konkret sieht der Beschluss vor, dass der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2026 zunächst auf 13,90 Euro steigt. Ein Jahr später, ab dem 1. Januar 2027, soll die Lohnuntergrenze dann weiter auf 14,60 Euro pro Stunde erhöht werden.
Formelle Bestätigung steht noch aus
Damit der Beschluss rechtskräftig wird, muss das Bundesarbeitsministerium diesen noch formal umsetzen. Das gilt jedoch als Formsache.
Auswirkungen für Arbeitnehmer und Unternehmen
Für Millionen Beschäftigte in Deutschland bedeutet die Anhebung mehr Geld im Portemonnaie. Besonders profitieren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Branchen mit bisher niedrigen Löhnen. Auf der anderen Seite steigen für viele Unternehmen die Personalkosten, was insbesondere kleinere Betriebe und das Gastgewerbe treffen könnte.
Hintergrund der Entscheidung
Die Mindestlohnkommission setzt sich aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft zusammen. Sie prüft regelmäßig, wie der Mindestlohn angepasst werden sollte. Ziel ist es, eine Balance zwischen fairen Löhnen und der wirtschaftlichen Belastbarkeit der Unternehmen zu finden.