⚖️ Betreiber missachtet behördliche Auflagen
In Zittau sorgt eine illegale Herberge weiterhin für Schlagzeilen. Trotz mehrfacher Auflagen und einer drohenden Zwangsräumung bleibt die Unterkunft in Betrieb. Nach Informationen der Stadtverwaltung wurden weder Brandschutzvorgaben erfüllt noch genehmigte Nutzungsnachweise vorgelegt. Dennoch sollen weiterhin Gäste beherbergt werden – teilweise zu Dumpingpreisen und ohne ordnungsgemäße Anmeldung.
🏛️ Stadt droht mit rechtlichen Konsequenzen
Die Behörden haben der Betreiberin bereits im Sommer die Schließung des Gebäudes angeordnet. Grund seien gravierende Sicherheitsmängel, darunter blockierte Fluchtwege und fehlende Rauchmelder. Ein Gerichtsbeschluss zur Zwangsräumung liegt vor, wurde aber bislang nicht umgesetzt. Die Stadt verweist auf juristische Hürden und fehlende Kapazitäten beim Vollzug. Ein Sprecher erklärte, man prüfe derzeit die Einschaltung eines Gerichtsvollziehers.
🚨 Beschwerden von Anwohnern und Gästen
Aus der Nachbarschaft mehren sich Klagen über Lärm, Müll und hygienische Zustände. Ehemalige Gäste berichten von überfüllten Zimmern, mangelhafter Ausstattung und verschlossenen Notausgängen. „Das ist kein Gästehaus, das ist ein Risiko“, sagte ein Anwohner gegenüber der Lokalpresse. Auch Polizei und Feuerwehr mussten mehrfach ausrücken, zuletzt wegen eines gemeldeten Kurzschlusses im Keller.
📊 Symbolfall für Behördenversagen
Der Fall wirft ein grelles Licht auf strukturelle Defizite bei der Durchsetzung von Bau- und Sicherheitsrecht. Kommunalpolitiker kritisieren, dass Eigentümer zu lange unbehelligt bleiben, selbst wenn Gefahr für Leib und Leben besteht. Die Opposition im Stadtrat fordert eine konsequentere Linie: Wer sich bewusst über geltendes Recht hinwegsetze, dürfe kein Vertrauen in die Nachsicht der Behörden haben.
🗨️ Kommentar der Redaktion
Wenn Gesetze keine Wirkung entfalten, verlieren sie ihren Sinn. Die Zittauer Herberge ist kein Einzelfall, sondern Ausdruck eines Verwaltungsversagens, das sich vielerorts zeigt. Wo Vorschriften ignoriert und Verfahren verschleppt werden, entsteht ein Raum für Willkür. Der Staat muss sich entscheiden: Rechtsstaat oder Duldungskultur. Beides zugleich geht nicht.