Zittau. Ein Vorfall an der Grenzkontrollstelle in Zittau hat am Samstagabend für Aufsehen gesorgt. Gegen 21.05 Uhr raste ein aus Polen eingereister VW Golf durch die Kontrolle, obwohl die Polizei klare Anweisungen gegeben hatte.
Ignorierte Vorschriften
Der 25-jährige deutsche Fahrer missachtete nicht nur die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h, sondern reagierte auch nicht auf die Zeichen der Beamten. Statt anzuhalten, fuhr er mit überhöhter Geschwindigkeit durch die Kontrollstelle.
Unkooperatives Verhalten
Die Beamten nahmen sofort die Verfolgung auf und stellten den Fahrer kurz darauf. Doch von Einsicht keine Spur: Anstatt zu kooperieren, zog der Mann die Autotür zu und begann, einen der Polizisten mit seinem Handy zu filmen – eine Handlung, die an der Kontrollstelle ausdrücklich untersagt ist.
Auch die beiden Mitfahrer, ein 22-Jähriger auf dem Beifahrersitz und ein 21-Jähriger auf der Rückbank, verhielten sich unkooperativ. Eine Überprüfung ergab jedoch weder Fahndungstreffer noch Hinweise auf verbotene Gegenstände.
Verdächtiger Fund im Wagen
Bei der Fahrzeugkontrolle stießen die Polizisten auf einen zerschnittenen Personalausweis einer anderen Person, den der Fahrer mitführte. Das Dokument wurde zur weiteren Klärung sichergestellt.
Darüber hinaus äußerte sich der 25-Jährige mehrfach abfällig gegenüber den Beamten. Die Polizei stellte daraufhin Strafanzeige wegen Beleidigung.
Weiterfahrt trotz Anzeige
Nach Abschluss aller Maßnahmen durften der Fahrer und seine beiden Mitfahrer die Fahrt fortsetzen.
🗨️ Kommentar
Dieser Vorfall zeigt einmal mehr, wie respektlos sich manche Verkehrsteilnehmer gegenüber Polizeibeamten verhalten. Wer Grenzkontrollen missachtet, Polizisten beleidigt und Beweise wie fremde Ausweisdokumente mitführt, stellt nicht nur eine Gefahr für die öffentliche Ordnung dar, sondern untergräbt auch das Vertrauen in die Sicherheit an den Grenzen. Statt Respekt und Kooperation erleben die Beamten immer häufiger Provokationen – und das in einer Zeit, in der Grenzsicherung wichtiger ist denn je.


